IST DAS ein Prozessbetrug oder nicht? Falschaussage wissentlich in einem Prozess

24. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
MaximRechter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
IST DAS ein Prozessbetrug oder nicht? Falschaussage wissentlich in einem Prozess

Eine einstweilige Anordnung (EA) verlor ich, weil meine Ex frau sowie keins der Kinder zum Termin erschienen sind.
Der RA der gegenseite (exFrau) der allein kam, sagte, - die Kindesmuter und alle Kinder seien im Ausland und kämen erst dann und dann mit dem Gebuchten Flugticket zurück
Dem Verfahrensbeistand, der Mich und meine Ex zu ereichen versuchte, erreichte weder die Kindesmutter noch die kinder. Lediglich der Neue Ehemann der KM, (der Exfrau) war erreichbar, und er sagte, "ich versichere Ihnen die Kinder und die KM befinden sich im Ausland auf der FLucht". (Das ist so ZITIERT in dem Bericht des Verfahrensbeistands..)
Da keins der Kinder da war, keines konnte sich zu den Vorwürfen gegen mich äußern und auch der Nächster Gerichtstermin wurde erst in 2 monaten verschoben da kinder Im Ausland... ALso ich verlor die Erste EA, und das wars,
.
Im Laufe der Späteren Gerichtstermine und aussagen, stellte sich heraus
- zum Zeitpunkt des ERSTEN Gerichtstermins waren die kinder nur 50 Km vom Gericht entfernt und keinesfalls im Ausland
- es gab gar keinen "gebuchten FLugticket" was zur verzögerung des Zweiten termins führte..
- Ich musste Verfahrensbeistande Bezahlen und die Kosten von RA der GEGENSEITE.

NUN, will ich allse aufrollen und die Lügner wegen Prozessbetrug anklagen: denn wären die kinder da, hätte man sofort sehen können dass die Falschbehauptungen nicht stimmen und der Prozessausgang wäre wahrscheinlich ein Anderer.
FRAGE: war das nun ein Prozessbetrug und kann ich den RA wegen seiner großßkotzigen "anwältlicher Versicherung" die einem EID gleicht , ebenfalls anklagen da er damit mich in den Finanziellen nachteil brachte.
Der RA der Gegenseite und die ExFRau beschuldigen siech nun gegenseitig WER den " gebuchten Flug" sowie Falschbeschuldigungen gegen mich erfunden hat. die EX sagt sie hätte es nicht gelesen was der Schrieb er sagt er hat geschrieben was die SAGTE...

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Schwierig ... Sie haben zwar einen Vermögensschaden, aber mir fehlt der ebenso notwendige Vermögensvorteil auf der anderen Seite. Der könnte allenfalls im Anwaltshonorar der Gegenseite liegen.

Erstatten Sie halt entsprechend Anzeige bei der Polizei oder StA. Mehr können Sie eh nicht tun. Der Rest ist deren Sache.

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 418x hilfreich)

" Lediglich der Neue Ehemann der KM, (der Exfrau) war erreichbar, und er sagte, "ich versichere Ihnen die Kinder und die KM befinden sich im Ausland auf der FLucht". "

Wer hat das jetzt gesagt? Der neue Ehemann, oder der Anwalt nach dem Telefonat?


Anzeigen können Sie alles und Jeden; es wird aber kaum etwas dabei herauskommen, zumal wenn widersprechende "Urheber"angaben gemacht werden (Warum der Anwalt absichtlich etwas Unwahres angegeben haben soll, erschließt sich allerdings für mich nicht - welchen Vorteil sollte er haben?).

Das Ganze wird auf eine Einstellung hinauslaufen und Sie sollten sich dann lieber auf den zweiten (zivilrechtlichen) Termin vorbereiten und konzentrieren.


MfG

RA THomas Bohle

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#3
 Von 
MaximRechter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

der neue Ehemann der Ex, IST vom Beruf RA. Der war jedo nicht der beauftragte RA. Er versicherte dem Verfahrensbeistand im Gespräch, RECHTSANWTLICH, dass die KM und Kinder im Ausland seien, wobei Sie in D, in einer Wohnung de facto versteckt waren.

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 418x hilfreich)

Zumindest waren Kinder und KM nicht vor Gericht.

Worin sehen Sie den Unterschied, ob sie sich im Ausland oder in Berlin, München bzw. Pusemuckel aufhalten?

Wenn sie geladen und nicht erschienen sind, wäre es Aufgabe des Prozessgerichtes gewesen, ein Ordnungsgeld zu verhängen. Das ist offenbar nicht der Fall.

Und ein Verfahren zu verlieren, weil die Gegenseite nicht erschienen ist - hat schon etwas Besonderes.

Mein Tipp: Vergessen Sie die Angelegenheit und konzentrieren Sie sich auf das weitere Verfahren, ggfs. mit professioneller Hilfe.


MfG

RA Thomas Bohle

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Da ist doch nichts verloren worden, der Termin ist verschoben worden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 418x hilfreich)

"ALso ich verlor die Erste EA, und das wars"

Wie gesagt - er solle doch einmal den Profi hinzuziehen. ;)

MfG

RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MaximRechter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
Und ein Verfahren zu verlieren, weil die Gegenseite nicht erschienen ist - hat schon etwas Besonderes
spielt schon einer Rolle Wo Di kinder waren, denn Mütter werden Generell schonnend behandelt vonden gerichten... Also, die Frau und die kinder waren angeblich "im ausland" BEVOR die Einladung zur EA rausging. Und war unverhältnismäßig sie zurück zu holen angeblich... das versicherte RECHTANWALTLICH der Ehemann meine Ex, des selbst ebenfalls ein RA ist, jedoch nicht am prozess beteiligt war. Er gab aber grosskotzig an, und missbrauchte sein Stand für eine LÜGE wie sich im Laufe weiterer prozesse (insgesamt 4x EA und ein nun rechtskräftiggewordener Hauotprozess)
Es war also von erheicher Bedeutung WO die Kinder waren, denn 50km aus dem Nachbarort wären sowohl der KM als Ich den Kindern zumutbar. Und etliche Falschbeschuldigungen der KM die sich später sowieso als falsch herausstellten, wären wahrscheinlich schon bei der ersten EA geklärt.
Ich habe enirme kosten gehabt da ich die erste EA die ich stellte zurückzog, da nchts zu machen war, kinder weg, KM nicht da, also Verfahrensbeistand uber 2000€ plus den Anwalt der gegenseite der als eonzige erschien und die Lügen vortrug im namen seiner Mandantin.

Mein Tipp: Vergessen Sie die Angelegenheit und konzentrieren Sie sich auf das weitere Verfahren, ggfs. mit professioneller Hilfe.

Es gibt KEINE prozesse mehr, wenn ich jetzt keinem STARTE. will den ehemann anwalt wegen falscher RA-versicherung dem Verfahrensbeistand gegenüber anklagen und die Ex da sie de facto Kinder entf7hrt hat, mich falsch Beschuldigt und das Gericht wissentlich belogen hat hinsichtlich des Aufenthaltes von ihr selbst ind der Kinder.
Vorteil dadurch erlangte sie, erst zwei monate später war der zweite Tein eingesetzr, kinder hat sie bearbeitet,und musste nicht eigenen RA bezahlen, da ich "verlor". Bei der zweoten verhandlung, 7brigens der ERSTEN mit den aussagen der kinder, vek ich AUFENTHALTSBESTMUNGSRECHT fur alle kinder, und nach dem Hauptprozess das ALLEINJGE SORGERECHT über zwei kinder.
Mir geht es alleindarum meine kisten vondem ersten prozess erstattet zu bekommen da sue alle gelogen ha en, nachgewiesener maßen Gelogwn haben,laut spätere Gerichtsakten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Ist doch widersprüchlich. Er schreibt doch weiterhin, es sei neu terminiert worden. Er meint wohl, es sei an dem Tag nicht entschieden worden. Du weist doch schon weiter oben hin, dass es was "ganz Besonderes" hat, ein Verfahren zu verlieren, nur weil die Gegenseite nicht erscheint. Hier kommt ja noch dazu, dass er der Antragsteller ist. Ich kann mir im Augenblick nur schwer (eigentlich gar nicht) eine Konstellation vorstellen, in welchem der Antragsteller ein Verfahren verliert, weil der Antragsgegner nicht erscheint. Normalerweise verliert dann der nicht Erschienene. Aber, ich lass mich gerne eines Besseren belehren. Weiterer Gedanke:Ein Eilverfahren wird normalerweise schriftlich abgewickelt. Mündliche Verhandlung nur, wenn eben auch Zweifel am Antrag bestehen.

wirdwerden

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#9
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ist doch widersprüchlich.


Nö, nur wirr geschrieben.

Zitat:
Er schreibt doch weiterhin, es sei neu terminiert worden.


Ja, aber der Folgetermin war bereits. So, wie ich das verstanden habe, ging er davon aus, dass die Kinder beim ersten Termin zu seinen Gunsten aussagen würden. Nachdem die Mutter mit den Kindern nicht erschienen ist, hatte sie nach seiner Aussage zwei Monate Zeit, um die Kinder entsprechend zu "bearbeiten", so dass es weitere vier Anläufe brauchte, bis er den Sorgerechtsstreit gewann (oder endgültig verlor, das geht aus dem verstümmelten Geschreibsel nicht wirklich hervor).

Zitat (von MaximRechter):
Ich habe enirme kosten gehabt da ich die erste EA die ich stellte zurückzog, da nchts zu machen war


Nein, du hast enorme Kosten gehabt, weil du die Sache falsch angegangen bist. Was hat eigentlich dein Rechtsanwalt dazu gesagt? Hattest du gar keinen oder hast du nicht auf den gehört? Von daher ist dieser Rat gar nicht so abwegig, allerdings jetzt zu spät:

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
Wie gesagt - er solle doch einmal den Profi hinzuziehen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

@ arnonym: der Fragesteller und ich haben gestern gleichzeitig geschrieben. Deshalb ist meine letzte Schlußfolgerung in der Tat nicht zutreffend.

Also, das komplette Sorgerecht zu verlieren, dazu gehört schon was. Und Aufenthaltsbestimmungsrecht im Eilverfahren beantragen, ohne das eine akute Gefährdung vorliegt, das ist schon sehr mutig, vorsichtig formuliert. Und nochmals, wenn in einem Eilverfahren ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt wird, dann stimmt mich das immer sehr nachdenklich. Also ist nicht gescheit vorgetragen worden und das Vorgetragene langt nicht für ein ausschließlich schriftliches Verfahren aus.

Ob da im Augenblick überhaupt noch was zu reparieren ist, keine Ahnung, das muss der Fachmann anhand der Akten abschätzen. Aber eines weiss ich mit Sicherheit: wenn jetzt neben dem bisherigen schlechten Eindruck, den der Fragesteller bei Gericht hinterlassen hat (sonst wäre nicht das komplette Sorgerecht entzogen worden) noch ein strafrechtlicher Amoklauf dazu kommt, dann hat er die Chance, irgendwann mal wieder das Sorgerecht zu bekommen, endgültig verbaselt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MaximRechter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe alle,
es kann sein, dass ich hier mit tippfehlern tippe (telefon) aber mich dunkts hier wird auch nicht ganz aufmerksam gelesen.

1.geschieden und bei dem gem sorgerecht ich stellte EA auf die herausgabe der kinder, da,von heute auf morgen alle kinder weg waren und KM unerreichbar. klar?? das war drei tage vor den sommerferien 2015

2.bei diesem Ea Verhandlung, erschien ich OHNE ra Und von den eingeladenen der MUTTER, erschien nur deren RA.

3. der RA der KM teilte mit, die KM sei auf der "flucht" und ich sei perverser Gewalttäter. klar?

4. sowohl ich, als auch verfahrensbeistand waren baf, da ich mit unzähligen fotos, video clips und Aussagen mehr als klar stellen konnte, dass ich normaler sorgevoller Vater bin.
5. Nach dem schlagabtausch im gerichtssaal, sagte die Richterin, da ist z.Z. nichts zu machen, und ich soll den Antrag zurückzien oder was auch immer, ich verstand es nicht mal. klar?

6. weil der RA der KM sowie der EHEMANN der KM (der selbst RA ist und das Ganze eigentlich plante und mich entsorgen wollte), behauptet haben, die kinder sind im Ausland und kommen erst in zwei monaten mit dem "gebuchten Flug"... und die Vorfürfe gegen mich sollen sowieso zuerst geklärt werden, wurde der nächste termin auf nach den Ferien verschoben. soweit KLAR??

7. nach den Ferien flipte in der Wohning der KM der Ehemann der KM aus, erwies sich ale psychisch krank, wurde in zentralinstitut fur seelische Gesundheit GERICHTLICH eingewisen, und ich bekam Aufenthaltsbestimmumgrecht für alle kinder. klar???

8.also deren plan, mich zu entsorgen mit der sex und gewalt keule, (standardnummer in west europa gegen väter) ging voll in die hose.
JEDOCH: die richterin der alleersten sitzung, burdete MIR die kosten des RA der KM und diese will ich nicht bezahlen. warum??
weil ich der Ansicht bin, dass die KM, deren Ehemann das Gericht bzw. den verfahrensbeistand, gelpgenen und betrogen haben. die logen dass KM und die Kinder weg sind, machten dessen Anhörungbei der allerersten EA unmöglich, und gekoppelt mit der Falschbeschuldigung, schafften sie es, dass ich Kinder zwei monate gar nicht sah.

9. NACH einigen (ich denke 4) EAs, zwei Jahren prozessieren und der Hauptverhandlung über das SORGERECHT, verlor die KM das Sorgerecht für zwei Kinder, die jetzt bei mir leben und ich habe das alleinige SR. OK? ( zwei andere hatdie KM BEKOMMEN, was unglaublich ist und nur auf grund der enrmen Manipulierung diese kinder durch die gesamte perverse familie der KM möglich war)
10. ich mochte nun den Ehemann der KM (immernoch praktizierender RA) und die KM wegen Kindesentführung ins Ausland anklagen, (denn kinder WURDEN in der tat, jedoch NACH dem ersten EA-verhandlungstag, ins ausland verfrachtet, ohne mein Wissen) auch wegen Falschbeschuldiging, Prozessbetrug, Rufschädigenden Verleumdung und allem was nur möglich ist, gerichtlich verlangen. Denn ich hätte meine Kinder verliern sollen, man wollte mich als gewalt und sex pedofilen Vater darstellen, womöglich mich einsperren wollen und meine gesamte Exsistenz vernichten)

Die KM machte in den prozessen auf naiv, Unschuldig, nannte die Entführungs ins Ausland auf anfrage der Richterin als "ungünstig" und spielte auf Opfer, sagte sie meinte es nicht so mit den Vorwürfen gegen mich, hat den ersten Vorwurfschreiben eigenes RA angeblich nicht gelesen gehabt, überhaupt, spielte sie auf arme mutter die"nur das beste wollte")

11.ich habe übrigens die beiden bei der Staatsanwaltschaft ebenfalls wegen Kindesentführung angezeigt, gleich im herbst 2015 aber die Zeugenspäter als es zur Befragung kam, waren die Kinder selbst..... Bei der Anhörung in dieser Sache, laberte die von JA-betreuung, wo die Konder aussagen sollten, meinen Kinderm im "züge der Aufklärung" ob sie wirklich wollen, dass "die Mama ins Gefängnis komme?") Welche Kinder sagen ja, bring meine Mutter ins Gefängnis? Trotzdem war es klar dass die gegen ihren Willen von mir getrennt und ons Ausland verschleppt wurden.
Aber, einer ist kollege RA, und die andere ist 4fache Mutter die "nur das Beste wollte" staatsanwaltschaft stellte seine Verfolgung GEGEN ZAHLUNG ein. Zumindest mussten die zwei Lügner bezahlen...
Also, ich suche nun einen STRAFRECHTLER, der zivilrechtlich diesen Leuten und damit auch einem "RA-KOLLEGEN" zeigt, dass die Schlimmes und Böses vorsätzlich getan haben. Mich onteressoert ob das alles ausreichend ist, und was auch immer ich verlangen kann, and verdienstausfall während der Zwei jahren Gwrocht, and Entschädigung, egal was ,alles was nur gwht will ich aus diesen meines Erachtens Unmenschen rausdrücken, denn sie wollten mich buchstäblich Entsorgen ind zerstören.

So, ich hoffe das ist jetzt ausreichend klar geschildert.


-- Editiert von MaximRechter am 26.08.2017 12:32

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von MaximRechter):
2.bei diesem Ea Verhandlung, erschien ich OHNE ra Und von den eingeladenen der MUTTER, erschien nur deren RA.

5. Nach dem schlagabtausch im gerichtssaal, sagte die Richterin, da ist z.Z. nichts zu machen, und ich soll den Antrag zurückzien oder was auch immer, ich verstand es nicht mal. klar?


Du hast hier leider zwei entscheidende Fehler gemacht:

1. Du bist ohne Rechtsanwalt in die Verhandlung gegangen.
2. Du hast den Vorschlag der Richterin akzeptiert, ohne überhaupt zu wissen, was das bedeutet.

Ein Anwalt hätte hier vermutlich ganz anders gehandelt und die Verhandlung zu deinen Gunsten führen können. Es wäre nach Sicht der Dinge zwar auf einen weiteren Termin hinausgelaufen, allerdings ohne die teure Rücknahme und Einstellung verlaufen. Herr Rechtsanwalt Bohle hat ja schon so was in der Art angedeutet.

Zitat:
Also, ich suche nun einen STRAFRECHTLER, der zivilrechtlich diesen Leuten und damit auch einem "RA-KOLLEGEN" zeigt, dass die Schlimmes und Böses vorsätzlich getan haben.


Da das hier ein Laienforum ist, wirst du den hier nicht finden. Da würde ich jetzt eher im Internet allgemein oder den Gelben Seiten einen suchen.

Zitat:
Mich onteressoert ob das alles ausreichend ist, und was auch immer ich verlangen kann, and verdienstausfall während der Zwei jahren Gwrocht, and Entschädigung, egal was ,alles was nur gwht will ich aus diesen meines Erachtens Unmenschen rausdrücken, denn sie wollten mich buchstäblich Entsorgen ind zerstören.


Und jetzt willst du es ihnen "heimzahlen"? Bei allem Verständnis für deine Situation, scheinst du dich hier in etwas hineinzusteigern. Ich kann dir nur raten bzw. den Rat von Rechtsanwalt Bohle wiederholen:

Such dir einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt und lass dich von dem beraten. Mag vielleicht etwas Geld kosten, aber der kann sicher genau einschätzen, was möglich ist, bevor du dich wieder in eine unkoordinierte Aktion verhedderst und ungleich mehr Geld verlierst. Oder gar das Sorgerecht für die beiden Kinder wieder verlierst, wie wirdwerden das schon geschildert hat.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von MaximRechter):
So, ich hoffe das ist jetzt ausreichend klar geschildert.


Es bleibt noch einiges widersprüchlich.

Die Kosten des Verfahrens sind Dir auferlegt worden, weil Du den Antrag zurückgezogen hast.

Zitat (von MaximRechter):
2.bei diesem Ea Verhandlung, erschien ich OHNE ra Und von den eingeladenen der MUTTER, erschien nur deren RA.


Das reicht durchaus aus, wenn ein pers. Erscheinen nicht ausdrücklich angeordnet wird.

War es angeordnet, verhängt das Gericht ein Ordnungsgeld (hier nur gegen die Mutter) und terminiert erneut. Das Nichterscheinen hat also keinen direkten Einfluss auf den Prozzesverlauf.

Zitat (von MaximRechter):
3. der RA der KM teilte mit, die KM sei auf der "flucht" und ich sei perverser Gewalttäter. klar?


Der RA gibt seine Informationen wieder. Ihm nachzuweisen, dass er wider besseren Wissens gehandelt hat, dürfte unmöglichsein.

Das freche "klar" am Ende ist überflüssig.

Zitat (von MaximRechter):
6. weil der RA der KM sowie der EHEMANN der KM (der selbst RA ist und das Ganze eigentlich plante und mich entsorgen wollte), behauptet haben, die kinder sind im Ausland und kommen erst in zwei monaten mit dem "gebuchten Flug"... und die Vorfürfe gegen mich sollen sowieso zuerst geklärt werden, wurde der nächste termin auf nach den Ferien verschoben. soweit KLAR??


Der neue Mann der KM ist gemäß der Beschreibung weder Zeuge noch Verfahrensbeteiligter. Insoweit kann ich keinen Prozessbetrug erkennen. Dass er von Beruf Anwalt ist, tut hier nichts zur Sache, erklärt aber, dass er weiss was er sagen darf.

Zitat (von MaximRechter):
10. ich mochte nun den Ehemann der KM (immernoch praktizierender RA) und die KM wegen Kindesentführung ins Ausland anklagen,
Kindesentführung ist Unsinn, wenn die Mutter damals noch das Sorgerecht hatte.

Zitat (von MaximRechter):
Also, ich suche nun einen STRAFRECHTLER, der zivilrechtlich diesen Leuten und damit auch einem "RA-KOLLEGEN" zeigt, dass die Schlimmes und Böses vorsätzlich getan haben. Mich onteressoert ob das alles ausreichend ist, und was auch immer ich verlangen kann, and verdienstausfall während der Zwei jahren Gwrocht, and Entschädigung, egal was ,alles was nur gwht will ich aus diesen meines Erachtens Unmenschen rausdrücken, denn sie wollten mich buchstäblich Entsorgen ind zerstören.


In Kurzform Rache.

Verdienstausfall wofür? Dass Du bei den von Dir selbst angeleierten Verhandlungen teilnehmen musstest? Eine Kostenfestsetzung kann man im Verfahren beantragen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Entschädigung? Wofür? Weil Dir aus Deiner ureigenen Sicht Unrecht zugefügt wurde?
Die Sichtweise der KM ist eine andere.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MaximRechter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von MaximRechter):
2.bei diesem Ea Verhandlung, erschien ich OHNE ra Und von den eingeladenen der MUTTER, erschien nur deren RA.


Das reicht durchaus aus, wenn ein pers. Erscheinen nicht ausdrücklich angeordnet wird.

War es angeordnet, verhängt das Gericht ein Ordnungsgeld (hier nur gegen die Mutter) und terminiert erneut. Das Nichterscheinen hat also keinen direkten Einfluss auf den Prozzesverlauf.

Maxim: es WAR angeordnet "persönliches Erscheinen"und die ist NICHT erschienen und nichts passierte. Also, tausende Männer konnen solche Vorfälle bestätigen und den "Müttern" passiert meistens REIN GAR NICHTS.Insofern zeigt die Praxis was anderes als das Gesetzbuch.


Zitat (von MaximRechter):
3. der RA der KM teilte mit, die KM sei auf der "flucht" und ich sei perverser Gewalttäter. klar?


Der RA gibt seine Informationen wieder. Ihm nachzuweisen, dass er wider besseren Wissens gehandelt hat, dürfte unmöglichsein.

Maxim: ich will KM für die FALSCH Beschuldigungen aus dem Schriftstück des RA beklagen, sie behauptet jedoch, (wie ich hier klar und deutlich bereits geschrieben habe) dass sie das, was ihr RA schrieb, ihm NICHT sagte und das Schreiben nicht vor dem Versenden gelesen hat.

Das freche "klar" am Ende ist überflüssig.

Maxim: scheinbar nicht, da ich einige Sachen zum dritten mal schreibe und entweder werden sie nicht gelesen, oder tippe ich mist oder ist meine Ausdrucksweise unklar...
Also "KLAR?" am Ende einer Aussage, sollte den Lesenden erinnern er möge nicht einfach weiterlesen solange das Gelesene nicht klar verinnerlicht wurde, da sonst das Schreiben hier, kein Ende nimmt. (wie übrigens bei meinen Prozessen der letzten jahre, wo der der RA der KM z.B. das drei mal Wiederlegte, zum vierten mal auflistete, als ob nie was passierte. so meine Erfahrung.)
Also ein "KLAR?" im Forum hier empfinde ich micht als schlimm.

Zitat (von MaximRechter):
6. weil der RA der KM sowie der EHEMANN der KM (der selbst RA ist und das Ganze eigentlich plante und mich entsorgen wollte), behauptet haben, die kinder sind im Ausland und kommen erst in zwei monaten mit dem "gebuchten Flug"... und die Vorfürfe gegen mich sollen sowieso zuerst geklärt werden, wurde der nächste termin auf nach den Ferien verschoben. soweit KLAR??


Berry: Der neue Mann der KM ist gemäß der Beschreibung weder Zeuge noch Verfahrensbeteiligter. Insoweit kann ich keinen Prozessbetrug erkennen. Dass er von Beruf Anwalt ist, tut hier nichts zur Sache, erklärt aber, dass er weiss was er sagen darf.

Maxim: Wenn der Verf. Beistand die KM aufsucht, und dort in der Wohnung der Ehemann zur Sache stellvertretend für seine "flüchtende Ehefrau" lügen verbreitet und diese "anwaltlich versichert", diese Aussagen an alle Prozessbeteiligen als RELEVANTE INFORMATION schriftlich in dem Bericht des Verfahrensveistands festgehalten werden, und wenn eben DIESE Aussagen dazu führen, dass das Verfahren ausgesetzt wird, dann sind sie sehr wohl ein Teil des Prozesses und relevant. denke ich zumindest.

Zitat (von MaximRechter):
10. ich mochte nun den Ehemann der KM (immernoch praktizierender RA) und die KM wegen Kindesentführung ins Ausland anklagen,
Kindesentführung ist Unsinn, wenn die Mutter damals noch das Sorgerecht hatte.
Maxim: damals hatten wie BEIDE das gemeinsame Sorgerecht, und 99% der Entführungen eigener Kinder von einem Elternteil finden bei dem geinsamen sorgerecht statt. Kinder wurden nur nicht gefesselt, sonst hat die Aktion alle Merkmale einer Entführung gehabt. (muss ich diese aufzählen?) kinder wollen nicht gehen, weinten, wussten nicht wihin sie gebracht werden, wann und ob sie zurückkommen etc... Ausserdem namnte die Richterin währen der Sotzumg die Tat wörtlich "Kindesentführung ins Ausland". Dass die meisten "Mütter" das als eine Reise seuen ,ist was anderes. Nochmals: wenn ein elternteil nicht weist wi seine kinder sind und kne kontakt mit ihnen hat, der andere wlternteil diese jedoch vom Kontakt abhält, sie wochenlang an einem verstwckten Ort im Ausland buchstäblich aufbewahrt, was ist das dann, wenn keine Entführung?

Zitat (von MaximRechter):
Also, ich suche nun einen STRAFRECHTLER, der zivilrechtlich diesen Leuten und damit auch einem "RA-KOLLEGEN" zeigt, dass die Schlimmes und Böses vorsätzlich getan haben. Mich onteressoert ob das alles ausreichend ist, und was auch immer ich verlangen kann, and verdienstausfall während der Zwei jahren Gericht, und Entschädigung, egal was ,alles was nur gwht will ich aus diesen meines Erachtens Unmenschen rausdrücken, denn sie wollten mich buchstäblich Entsorgen ind zerstören.


In Kurzform Rache.
Maxim: in Kurzform GERECHTE BESTRAFUNG für eine weitere Mutter, die die wiederlichste aller widerlicher Falschbeschuldigungen startete, den Vater von den Kindern trennen wollte, ihn vernichten, seine Existenz seinen Ruf, und den Kindern den Vater nehmen wollte. Es gibt TAUSENDE solche "Mütter" in Deutschland, und immer kommen sie mit der Sex und Gewaltkeule da diese immer ZUNÄCHST den Vater vollkommen stigmatisiert und die Beweislast de facto umkehrt. ich dachte un einem Rchtsforum dürfte dies bekannt sein. Die vielen Ex machen das weil die Justiz ihnen nachsehend ist, pervers nachsehend.

Verdienstausfall wofür? Dass Du bei den von Dir selbst angeleierten Verhandlungen teilnehmen musstest? Eine Kostenfestsetzung kann man im Verfahren beantragen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Maxim: nein, Entschädigung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, was auch ommer gwjt. Dafür, dass ich von heute auf morgen die Kinder bei mir aufgenommen habe, dadurch sofort zum 24/7 Vater wurde, und meinen Beruf den ich auswärtige ausübe, nicht ausüben konnte.
Ich hatte auch keine Alimente von der KM weder verlangt noch bekommen, da ich nur die Kinder retten wollte.

Entschädigung? Wofür? Weil Dir aus Deiner ureigenen Sicht Unrecht zugefügt wurde?
Die Sichtweise der KM ist eine andere.

Maxim: deshalb jetzt strafprozess, wegen Falschbeschuldiging, verlezmdung, beleidigung, und plus Entführung, der RA soll mir sagen was alles geht, nun will ich ALLES was geht eben angehen, da die KM offensichtlich noch nicht genug von dem Mist hat und dreist die Kosten für durch falsche Aussagen ind Nicht erscheinen eingestellte EA eintreiben will. Also Berry, DAFUR, eine Entschädigung.

Berry
Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von MaximRechter):
So, ich hoffe das ist jetzt ausreichend klar geschildert.


Es bleibt noch einiges widersprüchlich.

Die Kosten des Verfahrens sind Dir auferlegt worden, weil Du den Antrag zurückgezogen hast.
Maxim: Ich DENKE so, MUSS JETZT genauer anschauen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 418x hilfreich)

@Maxim
Wenn Sie vor Gericht und in der Ehe ähnlich aufgetreten sind, wie hier im Forum, ist die Niederlage vielleicht nicht auf Verhalten Anderer zurückzuführen.

MfG

RA Thomas Bohle

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MaximRechter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
@Maxim
Wenn Sie vor Gericht und in der Ehe ähnlich aufgetreten sind, wie hier im Forum, ist die Niederlage vielleicht nicht auf Verhalten Anderer zurückzuführen.

MfG

RA Thomas Bohle


ooops, ich entschuldige mich, sollte ich hier jemanden gestört verletzt oder gar beleidigt, haben. Ehe würde ich hier nicht diskutieren wollen.

Nach zwei Jahren habe ich das Sorgerecht, und bin nicht wie die KM geplant hat, zerstört in der Zelle ,"entsorgt" worden.
Also, ich habe keine "Niederlage" im Gericht erlitten, sondern meine Kinder gerettet und alleiniges Sorgerecht bekommen.
Ausgenommen die Kosten des ERSTEN EA VERFerfahrens, die ich nicht zu zahlen beabsichtige, habe ich den Prozess eigentlich gewonnen.

Davon unabhängig, in einem Prozess denke ich soll kein "Verhalten" und Auftreten gewertet werden, sondern vor allem Fakten und Wahrheit, soweit herausfindbar. In meinem Fall war dies leicht zu tun.
Nach unfassbaren und perfiden Konstruktionen und Lügen die frau/man mir anzudrehen versucht hat, und nach dem was diese den KINDERN angetan hatten, werte ich mein Verhalten und Auftreten als den Umständen und Erfahrungen gänzlich angemessen.

MfG
Maxim

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 418x hilfreich)

@Maxim
Der Ehemann/Rechtsanwalt hat vor Gericht nicht ausgesagt und war nicht Partei.
Die Exfrau hat nicht ausgesagt.Sie ist nur nicht gekommen.

Also gibt es kein strafrechtlich relevantes Verhalten.



Der Rest Ihrer Kommentare wird immer unverständlicher: Wenn Sie die Kinder haben, ist doch alles gut. Was soll also ein "Nachtreten" mit Anzeigen? Anzeigen können Sie stellen, so lange Sie Lust haben - manchmal wird es aber zum Boomerang, wenn grundlos angezeigt wird. Und die Gefahr besteht noch Ihren Schilderungen, solange diese verständlich sind.


Lassen Sie es also gut sein.


MfG

RA Thomas Bohle

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von MaximRechter):
nein, Entschädigung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, was auch ommer gwjt. Dafür, dass ich von heute auf morgen die Kinder bei mir aufgenommen habe, dadurch sofort zum 24/7 Vater wurde, und meinen Beruf den ich auswärtige ausübe, nicht ausüben konnte.

Das war doch genau das was man selbst beantragt hatte?
Dafür gibt es keine Entschädigung oder Schmerzensgeld, Verdienstausfall. Denn den Zustand hat man ja selbst bewusst und willentlich herbeigeführt.



Zitat (von MaximRechter):
Ich hatte auch keine Alimente von der KM weder verlangt noch bekommen, da ich nur die Kinder retten wollte.

Noch ein Minus Punkt, wenn man auf zustehendenes verzichtet tritt diesbezüglich Verwirkung ein.



Und per Strafprozess wird der Strafanspruch des Staates befridiegt. Zivilrechtlichen Ansprüche klärt das Zivilgericht.



Hier wäre es sicherlich angebracht mit allen Akten zu einem Fachanwalit zu gehen. Der dann die Akten durcharbeitet und die Erfolgsaussichten prüft und dann die richtigen Schritte einleitet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Maxim,

du bewertest - aufgrund der Situation möglicherweise verständlich - absolut emotional.

Prozesstauglich ist ein solches Verhalten aber nicht. Es zählen zwar Fakten, aber Menschen wie Richter oder Staatsanwälte bewerten auch Verhalten und leiten daraus direkt oder indirekt Glaubwürdigkeit ab.

Zitat (von MaximRechter):
nun will ich ALLES was geht eben angehen,
Zur Anzeige bringen kann man viel, dadurch bekommst Du aber nicht einen Cent (Strafrecht).
Für zivielrechtliche Ausgleichsansprüche reicht es auch nach m. E. nicht.

Zitat (von MaximRechter):
da die KM offensichtlich noch nicht genug von dem Mist hat und dreist die Kosten für durch falsche Aussagen ind Nicht erscheinen eingestellte EA eintreiben will. Also Berry, DAFUR, eine Entschädigung.


Dass wird ihr sicher auch gelingen, den die im Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Kosten sind sofort vollstreckbar.
Und eine Zwangsvollstreckung ist auch mit zum Teil nicht unerheblichen Kosten verbunden.

Wenn also der erste Prozess durch Dich in Form eines zurückziehens des Antrages auf eA beendet wurde, solltest Du von Rosinante herabsteigen und die Windmühlen in Ruhe lassen. Im Klartext die Kosten der Gegenseite und die Gerichtskosten zahlen.

Zitat (von MaximRechter):
habe ich den Prozess eigentlich gewonnen.


Wirklich? Von vier Kindern sind nur 2 bei Dir. Es klang bisher nicht danach, dass dies Dein Ansinnen war. Aber gut.

Zitat (von MaximRechter):
Dafür, dass ich von heute auf morgen die Kinder bei mir aufgenommen habe, dadurch sofort zum 24/7 Vater wurde, und meinen Beruf den ich auswärtige ausübe, nicht ausüben konnte.
Dafür Verdienstausfall einordern zu wollen ist juristischer Unsinn. Schadenersatz (hier Verdienstausfall) setzt Verschulden voraus. Das 2 der Kinder gegen den Willen der KM jetzt bei Dir sind, ist der KM ja nicht anzulasten.

Ich hoffe, Du hast Deinen Beruf nicht gänzlich aufgegeben, denn das wäre unterhaltsrechtlich relevant. Die beiden bei der KM verbliebenen Kinder haben einen Unterhaltsanspruch gegen Dich. Insoweit könnte sich, falls Du Dein Einkommen reduziert hast, die nächste Baustelle auftun.

Bei aller verständlicherr Emotion, komme deutlich runter und versuche es rationaler anzugehen. Werte das, was Du erreicht hast als Erfolg und belaste Dich nicht mit Nebenkriegen, die du nicht oder nur bedingt gewinnen kannst.
Wird Dir und insoweit auch allen Deinen Kindern gut tun.

Berry

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von MaximRechter):
Davon unabhängig, in einem Prozess denke ich soll kein "Verhalten" und Auftreten gewertet werden,

In einem Sorgerechtsprozess wird auch das gewertet. Kein Gericht wird einem "Psyscho" Kinder zusprechen, insbesondere wenn er vor Gericht entsprechend auftritt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Ups falscher Thread

-- Editiert von mgrasek100 am 31.08.2017 12:01

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