Hi, Ich nutze einen Handyvertrag, der auf den Namen meiner Mutter läuft. Allerding ist die Meldeadresse meine und nicht die meiner Mutter und auch meine Kontodaten sind in dem Vertrag hinterlegt.
Am 4.4.23 stand die Polizei vor der Tür meiner Mutter. Glücklicherweise war sich nicht da. Aber die Beamten trafen eine Nachbarin die die Handynummer meiner Mutter und die Adresse wo sie meist anzutreffen ist an die Beamten weiter gegeben hat.
Am 6.4.23 riefen die Beamten an, forderten meine Mutter auf am kommenden Mittwoch sich auf der Wache zu melden und eine Aussage als Zeuge zu machen. Grund dafür sei eine Straftat, die in Verbindung zu einem Ihrer Handyverträge. Sie geht nicht hin, und fordert eine schriftliche Vorladung sowie die Nennung des genauen Grundes.
Ich habe weit über 2000 Kontaktdaten auf meinem Telefon (Cloud) gespeichert sowie massenhaft Bilder von Heilkräutern. Ebenso gab es Chats bei denen ich 4-7 freunden die Kräuter angeboten habe. Es handelt sich hierbei um relativ geringe Mengen.
Ich stelle mir nun einige Fragen. Sind die Behörden so unklug, klingeln bei meiner Mutter obwohl meine Anschrift in dem Vertrag steht? Ist dies möglicherweise Absicht um meine Nachfolgende Kommunikation besser auswerten zu können? Und was wissen die bereits????? Kann ich irgendwie erfahren, ob gegen mich ermittelt wird?
Präventiv wurde natürlich alles an "Hardware" zur Zucht entsorgt. Weiteres Material was auf Handel deutet gab es nie.
wie würdet Ihr nun vorgehen?
Danke
Ich glaube gegen mich wird ermittelt
Es kann hier keiner wissen, was "die" bereits wissen. Und nein, man kann nicht herausfinden, ob gegen einen ermittelt wird.
Zitat :Ich stelle mir nun einige Fragen. Sind die Behörden so unklug, klingeln bei meiner Mutter obwohl meine Anschrift in dem Vertrag steht?
Wieso sollte das unklug sein
Zitat:Ich nutze einen Handyvertrag, der auf den Namen meiner Mutter läuft.
Handynummer und Name der Mutter ist bekannt, also fährt man dort vorbei. Das ist klassische Polizeiarbeit
Es ist eher unklug einen Vertrag auf einen fremden Namen abzuschliessen, so wie Sie es gemacht haben
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :wie würdet Ihr nun vorgehen?
Sich das soweit zur Warnung dienen lassen und ein redliches Leben ohne (weitere) Verstöße gegen das BtmG führen?
Das hat nichts mit unklug zu tun.Zitat:Sind die Behörden so unklug, klingeln bei meiner Mutter obwohl meine Anschrift in dem Vertrag steht?
Genug, um zu ermitteln.Zitat:Und was wissen die bereits?????
Dafür gibt es Chats, Bilder etc. bei Deinen "Kunden". Und evtl. Aussagen derjenigen. Reicht aus.Zitat:Präventiv wurde natürlich alles an "Hardware" zur Zucht entsorgt. Weiteres Material was auf Handel deutet gab es nie.
Zitat :Sind die Behörden so unklug, klingeln bei meiner Mutter obwohl meine Anschrift in dem Vertrag steht?
Insofern Sie der Beschuldigte in diesem Verfahren sind, wäre vermutlich eher das Gegenteil der Fall. Der Beschuldigte wird immer zuletzt vernommen, also hätte alles seine Richtigkeit.
Zitat :Kann ich irgendwie erfahren, ob gegen mich ermittelt wird?
Eventuell. Man könnte anrufen / sich stellen etc.
LOL. Du züchtest Heilkräuter?Zitat :Präventiv wurde natürlich alles an "Hardware" zur Zucht entsorgt.
Es ist das Handy deiner Mutter...Zitat :Ich habe weit über 2000 Kontaktdaten auf meinem Telefon (Cloud) gespeichert sowie massenhaft Bilder von Heilkräutern.
Deine Mutter ist zunächst die *Züchterin* und Anbieterin der Kräuter.
Sie muss am Mittwoch nicht hingehen.
Aber informiere uns doch mal, was deine Mutter als Antwort auf ihr Begehren erhält.
Der TE (dessen Einsicht hier sicherlich geschärft werden konnte
) ist zwar nicht mehr zugegen, aber ich würde dennoch kurz einmal nach aller erfahrungsgemäßen Wahrscheinlichkeit zusammenfassen:
1. Einer der 2000 Heilkräuter-Kontakte hat sich für eine Offenbarung nach 31 BtMG entschieden.
2. Die Mutter - als Inhaberin des Dealer-Handys - wurde aufgesucht.
3a. Die Nachbarin hat eine Durchsuchung ggf. dadurch abgewendet, dass sie den üblichen (abweichenden) Aufenthaltsort der Mutter preisgegeben hat (selten, passiert aber).
3b. Es gab keine Durchsuchungsanordnung gg. die Mutter, die lediglich als Zeugin vernommen werden soll, da ohnehin ermittelt ist, dass es sich um den Sohn handelt.
Nach den bisherigen Schilderungen würde ich jetzt einmal davon ausgehen.Zitat :Kann ich irgendwie erfahren, ob gegen mich ermittelt wird?
Immer mehr als man glaubt - das trifft meistens zu.Zitat :Und was wissen die bereits?????
Das ist - wie bereits mehrfach geschildert - natürlich alles andere als unklug. Dass keine Durchsuchung an der Meldeadresse erfolgt ist spricht dafür, dass bereits ausreichend Beweise (s. 1.) über ergangene Heilkräuter-Geschäfte vorliegen.Zitat :Sind die Behörden so unklug, klingeln bei meiner Mutter obwohl meine Anschrift in dem Vertrag steht?
Wir würden nichts empfehlen, das den Tatbestand der Strafvereitelung erfüllen würde.Zitat :wie würdet Ihr nun vorgehen?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
16 Antworten
-
5 Antworten