Einmal angenommen, jemand sagt zu einer Person:" Ich schlachte dich" und wiederholt dies nochmal.
Welche Konsequenzen aus der strafrechtlichen Sicht stehen im bevor, sofern dieser Wortlauf bewiesen wird?
Ist dies heutzutage bereits "geringfügig", der normale Umgangston, oder doch eine Straftat, die irgendwie bestraft wird, z. B. Einstellung
gegen Geldauflage.
Danke vorab für eine Antwort.
"Ich schlachte dich"
11. Oktober 2019
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Frage vom 11. Oktober 2019 | 21:35
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 6x hilfreich)
"Ich schlachte dich"
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2019 | 21:55
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Je nach Kontext kann es als strafbare "Bedrohung" [§ 241 StGB] gewertet werden und entsprechend geahndet. Es kann auch mit oder ohne Auflage wegen geringer Schuld eingestellt werden, §§ 153, 153a StPO.
#2
Antwort vom 11. Oktober 2019 | 22:27
Von
Status: Lehrling (1495 Beiträge, 310x hilfreich)
Der Vorredner hat recht im Sinne des Tatbestandes einer denkbaren Strafanzeige und dem darauf folgenden Ermittlungsverfahren.
Aber:
Dazu muss man auch Kontext, weitere Umstände, Beziehung zum Verletzten und Vorgeschichte des Täters betrachten. Bspw. gehören einschlägige Beleidigungen und Bedrohungen tatsächlich in vereinzelten Stadtteilen in einem gewissen gesellschaftlichen Geflecht eher zum guten Ton als dass sie konsequent verfolgt würden.Zitat:Ist dies heutzutage bereits "geringfügig", der normale Umgangston
Nach meiner bisherigen Lebenserfahrung, auch wenn das StGB hier bis zu 1 FS vorsehen würde, und nach Unterstellung nahe liegender Umstände würde ich (leider) davon ausgehen, dass dem Täter rein praktisch nichts bevorsteht. Ohne allzu politisch werden zu wollen, so muss sich hier allerdings auch eine gewisse Mehrheit an die eigene Nase fassen, hinsichtlich einer sozio-kulturellen Entwicklung, die mitunter ja nunmehr gewollt ist und Begleitumstände wie jene dieser Schilderung mit sich bringt.Zitat:Welche Konsequenzen aus der strafrechtlichen Sicht stehen im bevor
-- Editiert von DeusExMachina am 11.10.2019 22:28
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