Ich soll 600€ zahlen für das Einstellen des Verfahrens

28. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.08.2023 09:58:29
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich soll 600€ zahlen für das Einstellen des Verfahrens

Hallo zusammen,

Anfang Juni saßen mein Mann, unser Sohn und ich im Garten und haben den Abend genossen.

Meine "Männer" sind dann gegen 22.30Uhr reingegangen, und ich bin noch draussen geblieben und habe noch Musik gehört.

Plötzlich wurde ich von dem Bruder unseres Nachbarns über den Zaun (Zaunhöhe 180 Bogen) angesprochen ob ich die Musik leiser machen könnte. (Die Musik war nicht laut) Ich habe ihm dann gesagt, das wenn er etwas möchte, soll er doch bitte klingeln und mich nicht einfach über den Zaun ansprechen.

Gesagt, getan. Dann ging die Diskussion los (ich kenne diesen Herren nicht, er war nur Besucher) ich hab ihm gesagt: wenn ihm das zu laut ist, soll er doch die Polzei anrufen. Nach kurzer Zeit kam dann noch seine Frau/Freundin hinzu und ich wurde verbal attackiert wie z.B. ich wäre Asozial und würde gut in das Harz4 Program von RTL 2 passen. Irgendwann stieß dann auch die Mieterin dazu! Ich weiß leider nicht nicht mehr was der Auslöser war, aber ich unsere Nachbarin beleidigt. Was genau, möchte ich hier jetzt nicht schreiben ;)
Sie traut sich auch nie raus, schickt immer ihren Lebensgefährten!

Zur Eskaltion: wir haben hier wirklich seid über 5 Jahren, ich nenne es mal Psychoterror! Von dummen sprüchen wie der "Mops" von Nebenan oder das kommt davon wenn man versucht aus einen Mann eine Frau zu machen, bis hin uns zu Bespannern und belauschen! Wenn er mir mit dem Auto entgegen kommt, zieht er sein Arbeitsbus immer extra nach links! Einen befreundeten Elektriker hat er zu uns geschickt! Ich könnte jetzt wirklich noch einen Roman schreiben!

Bei mir war an dem Tag das Fass voll. Die Nachbarin und Frau vom Besuch sind dann wieder ins Haus gegangen. Zwischenzeitlich sind dann auch mein Mann und unser Sohn an die Tür gekommen und es wurde weiter mit dem "Besucher" diskutiert. ich habe dann meinen Fehler eingesehen, und habe mich für mein verbales Verhalten entschuldigt.

Ca. 2 Wochen später bekam ich Post von der Polzei, ein Anhörungsbogen. Den habe ich ignoriert.

Gestern habe ich dann Post von der Staatsanwalt bekommen. Ich soll 600€ bezahlen damit das Verfahren eingestellt wird.

Kann ich noch irgendwas unternehmen oder muss ich die Strafe zahlen?

LG
U.S

-- Editiert von User am 28. Juli 2023 08:58

-- Editiert von User am 28. Juli 2023 08:59

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37556 Beiträge, 13800x hilfreich)

Entweder Du akzeptierst das Angebot der Staatsanwaltschaft oder dem Verfahren wird Fortgang gegeben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12304.08.2023 09:58:29
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Entweder Du akzeptierst das Angebot der Staatsanwaltschaft oder dem Verfahren wird Fortgang gegeben.


das ist leider keine Hilfreiche Antwort, denn das steht schon so im Schreiben ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6432 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat (von U.S123):
das ist leider keine Hilfreiche Antwort, denn das steht schon so im Schreiben


Was soll man denn anders raten? Was wäre die Wunschantwort? Wenn man gegen die Vorwürfe angehen will. zahlt man nicht und nimmt sich dann einen Anwalt - dann geht es eben weiter

Du musst nun als erwachsener Mensch entscheiden. Das kann Dir hier keiner abnehmen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(880 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von U.S123):
das ist leider keine Hilfreiche Antwort, denn das steht schon so im Schreiben ;)


Mehr gibt es da aber auch nicht zu sagen. Die STA will das ganze mit Auflage einstellen. Zahlt man wir die Sache eingestellt.

Wenn man nicht zahlt kann tatsächlich "alles" passieren.

Die STA kann es trotzdem einstellen, sie kann einen Strafbefehl beantragen, es kann sogar ein Gerichtsverfahren eröffnet werden oder der Anzeigende auf den Privatklageweg verwiesen werden. Das ganze hängt von so vielen Faktoren ab, dass kein Forum da eine bessere Antwort geben kann.

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#5
 Von 
guest-12304.08.2023 09:58:29
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
.....Wenn man gegen die Vorwürfe angehen will. zahlt man nicht und nimmt sich dann einen Anwalt - dann geht es eben weiter


das wollte ich wissen, ob ich dagegen angehen kann? Ich war noch nie in so einer Situation bzw. ich habe noch nie eine Anzeige bekommen, und kenne mich mit Rechtlichen Angelegenheiten nicht aus!

Macht es Sinn oder Ratsam sich einen Anwalt zu nehmen, oder kommen eventuell noch weitere Kosten auf mich zu?

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3554 Beiträge, 961x hilfreich)

Im Moment kannst Du nicht dagegen angehen. Entweder Du zahlst freiwillig die 600€, oder Du machst es nicht und wartest ab, was danach passiert.

Nach diesem Angebot ist es unwahrscheinlich, dass das Verfahren ohne Auflagen eingestellt werden wird. Somit ist auch eine Einstellung mit Verweis auf den Privatklageweg unwahrscheinlich. Wenn die Staatsanwaltschaft das hätte machen wollen, dann hätte sie das gemacht.

Daher wäre dann wohl mit einem Strafbefehl zu rechnen, dessen Kostennote deutlich über 600€ liegen dürfte.

Gegen den kannst mittels Einspruch vorgehen. Dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Dort kannst Du dem Richter, mit oder ohne Anwalt, Deine Sichtweise der Dinge erklären. Ein Anwalt kostet aber Geld.

Zitat (von U.S123):
ch weiß leider nicht nicht mehr was der Auslöser war, aber ich unsere Nachbarin beleidigt.
Dann dürfte der Tatvorwurf wohl zutreffend sein. Somit könnte die Zahlung der 600€ der billigste und sinnvollste Weg sein diese Sache zu beenden. Zumal das dann nicht ins BZR eingetragen wird, Du dadurch also keine Vorstrafe auf Dein Konto gebucht bekommst.

-- Editiert von Moderator am 28. Juli 2023 13:27

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32409 Beiträge, 17077x hilfreich)

Ein Anwalt kostet aber Geld. Und auf diesen Kosten bleiben Sie aller Wahrscheinlichkeit nach sitzen, selbst wenn die Verhandlung mit einer auflagenfreien Verfahrenseinstellung enden würde. Und die Kosten werden 600 Euro überschreiten...
Somit könnte die Zahlung der 600€ der billigste und sinnvollste Weg sein diese Sache zu beenden. So ist es.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von U.S123):
Ca. 2 Wochen später bekam ich Post von der Polzei, ein Anhörungsbogen. Den habe ich ignoriert.
Das ist dann persönliches Pech.

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#9
 Von 
guest-12304.08.2023 09:58:29
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Das ist dann persönliches Pech.

das passiert dann halt, wenn man tut was einem Google auspuckt ._.

Ich nehme das jetzt mal als Teures Lerngeld :(

Eine Frage hätte ich aber noch:

Wer bekommt, oder für was sind die 600€?

Ich hoffe doch sehr das diese Person von Nebenan nicht einen Cent davon sieht!
Die Tyranisieren uns hier wirklich seid Jahren. :(

Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten :)

Schönes WE

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#10
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(759 Beiträge, 124x hilfreich)

In dem Fall dürfte der Rat "keine Aussage gegenüber der Polizei" machen für Sie tatsächlich zum Nachteil gewesen sein. Die Nachbarin hat sich ja ebenso nicht korrekt verhalten und zudem auch beleidigt. Der Staatsanwaltschaft wird aber bis jetzt eben nur die Version Ihrer Nachbarin bekannt sein.

Man könnte wie bereits geschrieben wurde, es auf eine Verhandlung ankommen lassen und dann schauen, wer sich vor dem Gericht besser schlägt.

Zitat (von U.S123):
Ich hoffe doch sehr das diese Person von Nebenan nicht einen Cent davon sieht!
Die Tyranisieren uns hier wirklich seid Jahren.


Das kann bspw. ein Verein als Spende erhalten, die Nachbarin in diesem Fall aber nicht. Bzw. bei Straftaten kann man die Nachbarin ja ebenfalls anzeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3554 Beiträge, 961x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
In dem Fall dürfte der Rat "keine Aussage gegenüber der Polizei" machen für Sie tatsächlich zum Nachteil gewesen sein.
Nicht unbedingt. Laut Eingangsbeitrag wurde die TE vom Bruder des Nachbarn "angesprochen" die Musik leiser zu machen. Diese Wortwahl finde ich schon bemerkenswert, denn demnach wurde sie zwar nicht "gebeten", aber auch nicht "angepöbelt", "angemacht", "angeschrien" o.ä.

Die TE weigerte sich dieser Aufforderung nachzukommen und bemängelte über den Zaun hinweg angesprochen worden zu sein. Damit provozierte sie die Eskalation der Situation, die dann in der angezeigten (und nicht in Abrede gestellten) Beleidigung seitens der TE gipfelte.

Laut Eingangsbeitrag herrscht schon seit geraumer Zeit eine Missstimmung zwischen den Nachbarn. Den Grund dafür kennen wir nicht. Ich kann dem Eingangsbeitrag abe rnichts entnehmen, was sie wirklich entlasten könnte. Die Beleidigung wird ja eingeräumt, und die Eskalation hat man selbst provoziert.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(759 Beiträge, 124x hilfreich)

Zumindest die Beschreibung mit der zu lauten Musik hat mich auch etwas gewundert. Da sollte sich die Themenerstellerin generell mal fragen, wie groß der eigene Anteil an diesem Dauerstreit ist.

Ein paar unschöne Äußerungen der Nachbarin gab es ja trotzdem und es ja meist so, dass Sachverhalte bzw. eingebrachte Anzeigen meist sehr subjektiv beschrieben werden, eigenes Fehlverhalten wird kaum bis gar nicht erwähnt. Die Fragestellerin weiß auch noch nicht mal, was die Nachbarin denn nun genau mitgeteilt hat.

Die Chance, dass das Verfahren ohne Auflage bzw. nach § 153 eingestellt wird, ist meiner Ansicht bei wechselseitigen Beleidigungen (oder Streitgesprächen) auch höher.

Es hätte natürlich auch trotz Aussage der Fragestellerin genau gleich enden können - mag sein - aber zumindest "schlechter" wäre es hier meiner Ansicht nicht geworden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3554 Beiträge, 961x hilfreich)

Ja, es gab unfreundliche Bemerkungen seitens der Nachbarin. Aber wenn sich jemand weigert, nach Aufforderung um 22.30 Uhr, die Musik im Garten leiser zu machen, muss diejenige damit rechnen nicht mit Komplimenten und Freundlichkeiten überhäuft zu werden. Wenn die Nachbarin das Verhalten dann als asozial bezeichnet, dann kann man das natürlich auch als Beleidigung ansehen. Man kann es aber auch als aus der Situation heraus gerechtfertigte Meinungsäußerung abtun.

Im Eingangsbeitrag erwähnt die TE mit einem Nebensatz, dass sie sich entschuldigt habe, und rechtfertigt ihr Verhalten dagegen aber mit einem ganzen Absatz. Das zeugt nicht gerade von Einsicht und Reue. Wenn sie sich der Polizei gegenüber ähnlich geäußert hätte, dann könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft nicht bereit gewesen wäre das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Daher denke ich, dass es nicht die schlechteste Entscheidung war sich nicht zum Tatvorwurf zu äußern.

Die Beleidigung muss ja wohl auch recht heftig ausgefallen sein, wenn die TE uns hier nicht mitteilen möchte, was sie gesagt hat.

Mag sein, dass das Verfahren bei günstiger Einlassung glimpflicher ausgegangen wäre. Aber dann hätte sich die TE beraten lassen müssen. Alleine hätte sie es imho nicht geschafft. Hier ist es ihr ja (zumindest mir gegenüber) auch nicht gelungen sich in einem guten Licht erscheinen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)

Zitat:
Kann ich noch irgendwas unternehmen oder muss ich die Strafe zahlen?
Um genau zu sein handelt es sich vermutlich nicht um eine echte Strafe, sondern "nur" um eine Geldauflage, damit das Verfahren eingestellt werden kann. Die wirklich interessanten Details des Sachverhaltes haben Sie hier leider nicht genau geschildert. Und Akteneinsicht haben weder wir hier noch Sie selbst gehabt. Aber Ihrer eigenen Einschätzung nach haben Sie die Nachbarin doch "beleidigt". Es ist strafbar, jemanden (im strafrechtlichen Sinne) zu beleidigen. Das Gesetz sieht für solche Fälle dann nunmal eine Strafe vor. Daher wüsste ich nicht, wieso es für Sie aus dieser Sitution einen Ausweg geben sollte. Beziehungsweise ist die angebote Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage wohl schon dieser Ausweg.

Zitat:
Wer bekommt, oder für was sind die 600€?
Das könnte in dem Schreiben stehen oder kann von Ihnen bei der Staatsanwaltschaft erfragt werden. Im Zweifelsfall würde ich davon ausgehen, dass diese Zahlung ganz einfach an die Staatskasse geht.

Zitat:
Ich hoffe doch sehr das diese Person von Nebenan nicht einen Cent davon sieht!
Von diesen 600 Euro sieht diese Person vermutlich tatsächlich keinen einzigen Cent. Für Sie besteht damit aber ein anderes Problem: Die Nachbarin hat aufgrund der anscheinend von Ihnen begangenen Beleidigung möglicherweise einen Anspruch auf ein (kleines) "Schmerzensgeld". Dieses Schmerzensgeld würde vermutlich zwar nicht besonders hoch ausfallen. Den einen Cent (und dann doch auch noch einige Cent mehr) würde die Nachbarin aber vermutlich doch geltend machen können.

Für die Zukunft sollten Sie (und Ihre Angehörigen) sich Gedanken um eine geeigentere Strategie machen, um auf mögliche "Provokationen" zu reagieren und Eskalationen zu vermeiden. Hier in diesem Fall ist für mich nicht erkennbar, wer sich nun alles falsch (oder sogar rechtswidrig) verhalten hat. Ich halte es jedoch für gut möglich, dass in diesem einen Falle (und die Justiz würde nunmal grundsätzlich nur solche einzelnen Vorkommnisse unter die Lupe nehmen) tatsächlich (auch) Sie es waren, die sich falsch (oder zumindest nicht ideal) verhalten hat.

Vereinfach gesagt: Zum Streiten gehören immer zwei. Und "nur" wegen eines insgesamt gestörten Nachbarschaftsverhältnisses sollten Sie nicht auf einzelne (ggf. durchaus verständliche) Anlegen feinlich reagieren. Auch haftet die Nachbarin nicht für etwas, was deren Ehemann oder sonstige Dritte so alles falsch gemacht haben sollen.

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#15
 Von 
guest-12304.08.2023 09:58:29
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

ich kann versichern das die Musik wirklich nicht laut war. Es hat sich noch niemand beschwerd, und wir wohnen hier fast 18 Jahre.

Es ist seid Jahren so, das unser Nachbar sich schon aufregt, wenn wir am WE draussen auf der Terrasse sitzen und Grillen, Spiele spielen und und und. Wir hatten hier schon mehrfach Besuch zum Grillen, und dann ging es Nebenan los:

laufender Staubsauger an die Terrassentür gestellt
Mülltonne geholt und hin und her gerollt
An den Jalousinen mit den Händen hoch und runter gewischt

Mein Mann und ich gucken uns dann einfach nur an und lachen uns kaputt, weil das einfach nur lächerlich ist.

Etliche dumme Sprüche wie:
Da drüben wird wieder Kromabacher getrunken.
Singt dann: laß mich dein Krombacher sein.
Ich rufe gleich den Jürgen an, der kann dann mal 2 Std. mit der Motosäge herkommen.
Sagt zu seiner Freundin: Ich schicke dich gleich zum Mops rüber
Hat uns Pat und Patterchen betitelt.
Mehrfach hat er auch schon sein Handy über den Zaun gehalten!
oder uns über den Zaun angesprochen (Verletztung der Privatsphäre)

Vor 2 Jahren haben wir uns einen Pool gekauft, Nachbar hat nix bessere zutun als nach oben zu gehen,
am Fenster zu stehen und sein "Freundin" nach oben zu rufen! Da standen Sie dann beide und haben sich amüsiert.

Extra laute Fake Telefonate führt er auch!

Das ist jetzt wirklich nur ein kleiner Ausschnitt was über die Jahren von seiten der Nachbarn abgeht.
Wir haben zu all unseren Nachbarn ein sehr gutes Verhältnis.

An dem Tag als es skaliert ist, stand und saß er über 2 Stunden (das war die 3. Woche infolge) direkt am Trennzaun!
Einfach nur um und zu belauschen und zu bespannern. Zischendurch ist er dann rein, um wieder irgendwelche dummen Sprüche loszulassen!

Wenn 3 Personen, davon eine direkt vor mir an der Haustür, die beiden Frauen an der Haustür vom Nachbarn,
alle auf mich einreden, kann ich leider wirklich nicht mehr wissen was die Nachbarin gesagt hat das ich derart ausgefallen bin.

Ich soll gesagt haben: FXXX dich du FXXXX
Ich meine aber ich habe gesagt halt die Fresse du FXXXX
(macht die Sache nicht besser, ich weiß)

Ich habe mich dafür entschuldigt, und meine es auch so. Der Bruder vom Nachbarn, hat es noch kommentiert mit: das finde ich gut. Dafür gibt es Zeugen, mein Mann und meinen Sohn.

Wir sind übrigens nicht die einzigen die Tyranisiert werden. Die Nachbarn die vor uns wohnen bekommen auch öfter mal dumme Sprüche zu hören. Den Mittelfinger wurde denen auch schon gezeigt.


0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12302.08.2023 06:32:18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Was sollen wir denn dazu sagen im forum endweder sie bezahlen eben oder es geht alles eben weiter das müssen sie selbst entscheiden hoffe sie finden eine Lösung schönen Montag noch

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3554 Beiträge, 961x hilfreich)

Es gibt jetzt 4 Möglichkeiten:
1.) Zahlen und abhaken.
2.) Nicht zahlen und abwarten. Dann kommt demnächst vermutlich ein Strafbefehl ins Haus geflattert.
3.) Nicht zahlen und der Staatsanwaltschaft die eigene Sichtweise mitteilen.
4.) Einen Anwalt kostenpflichtig damit beauftragen die Sache in die Hand zu nehmen. Das dürfte aber eher unwirtschaftlich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1220 Beiträge, 230x hilfreich)

Hallo @U.S123,

erstmal zum Menschlichen - mag ich zwar nicht, aber sei's drum:

Sie schreiben:

Zitat (von U.S123):
Plötzlich wurde ich von dem Bruder unseres Nachbarns über den Zaun (Zaunhöhe 180 Bogen) angesprochen ob ich die Musik leiser machen könnte. (Die Musik war nicht laut) Ich habe ihm dann gesagt, das wenn er etwas möchte, soll er doch bitte klingeln und mich nicht einfach über den Zaun ansprechen.
Das kann man natürlich so machen (sofern man den Konflikt nicht beenden möchte).

Dann:
Zitat (von U.S123):
Gesagt, getan. Dann ging die Diskussion los (ich kenne diesen Herren nicht, er war nur Besucher) ich hab ihm gesagt: wenn ihm das zu laut ist, soll er doch die Polzei anrufen.
An dieser Stelle hätte man sich einigen können - um kurz vor Mitternacht. Das wollten Sie aber auch nicht, sondern waren weiterhin auf Eskalationskurs (Polizei). Auch das kann man so machen, wenn einem die eigene Freizeit nicht zu schade ist.

Zitat (von U.S123):
Ich weiß leider nicht nicht mehr was der Auslöser war, aber ich unsere Nachbarin beleidigt. Was genau, möchte ich hier jetzt nicht schreiben
Spätestens hier wird es dann strafrechtlich relevant. Mein persönlicher Eindruck: Ich möchte nicht Ihr Nachbar sein.

Zu Ihrer Frage: Ich gehe hier von einer Einstellung nach 153a StPO aus. Dagegen haben Sie keine Rechtsmittel. Und nun wünsche ich Ihnen noch viel Freude in der Nachbarschaft!

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Spätestens hier wird es dann strafrechtlich relevant.
Und hier noch viel mehr:
Zitat (von U.S123):
Ich soll gesagt haben: FXXX dich du FXXXX
Ich meine aber ich habe gesagt halt die Fresse du FXXXX

0x Hilfreiche Antwort



#23
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1220 Beiträge, 230x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und hier noch viel mehr:
Zitat (von U.S123):
Ich soll gesagt haben: FXXX dich du FXXXX
Ich meine aber ich habe gesagt halt die Fresse du FXXXX
Wobei ich jetzt aus dem Stegreif gar nicht sagen könnte, was teurer würde. Wo liegen wir da - ohne weiteren Kontext, zwischen 500,- und 2.000,- EUR? Mit den 600,- EUR kommt man m.E. noch ganz gut weg @U.S123 und hat auch keinen weiteren Aufwand in der Sache. Es handelt sich dabei übrigens auch um keine..
Zitat (von U.S123):
Strafe
..sondern um eine Auflage. Wird diese erfüllt, so tritt in der Sache (beschränkter, aber es ist ja recht überschaubar) Strafklageverbrauch ein, womit die Geschädigte (aufgrund der Einstellung ohne Verweis) auch nicht mehr den Privatklageweg beschreiten kann - Glück für den Beschuldigten. Daher empfehle ich Verletzten von Privatklagedelikten (sofern das öffentliche Interesse nicht erkennbar ist, was die Regel sein dürfte), die StA direkt zu übergehen (vgl. 374 Abs. 1 S. 1 StPO) und Privatklage zu erheben.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12304.08.2023 09:58:29
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon witzig wie hier manche meine Beiträge auseinander pflücken und mich hier ganz schlecht in´s Licht rücken.

Einige sollten vllt. mal ALLES von mir lesen, und nicht nur zwischen den Zeilen!

Zitat (von DeusExMachina):
um kurz vor Mitternacht

keine Ahnung woher du diese Angaben hast???
Es war keine 23 Uhr und die Musik war nicht laut!

Und noch mal! Unser Nachbar fängt, sobald wir die eigene Terasse betreten mit dummen lauten sprüchen an!
Egal ob wir Besuch haben, oder wir einfach nur draussen das Wetter genießen möchten!

Zitat (von DeusExMachina):
Mein persönlicher Eindruck: Ich möchte nicht Ihr Nachbar sein.

Du kannst froh sein das du nicht unsere Nachbarn als Nachbarn hast!

Schade das man diese Seite nicht weiter empehlen kann.

Ich habe hier um Hilfe gebeten, und nicht darum das mich hier einige Leute versuchen nieder zumachen!!!

Danke an all die jenigen die mir hilfreiche Antworten gegeben haben.

-- Editiert von User am 4. August 2023 09:57

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37556 Beiträge, 13800x hilfreich)

Ich denke nicht, dass Dir geholfen ist, wenn man Deine Einstellung schön redet. Das ist nicht die Aufgabe eines Forums und wenn man das erwartet, kann man die Anfrage auch gleich lassen. Dann wird wenigstens das eigene Weltbild nicht gestört.

Fakt ist, dass Du die Nachtruhe gestört hast, auch leise vermeidbare Geräusche sollten in dieser Zeit nicht sein. Da ist es auch einerlei, ob sich andere Nachbarn bisher nicht beschwert haben; ich kann ja auch nicht sagen, ich verstehe nicht, wieso ich jetzt strafrechtlich verfolgt werde wegen des Umbringens meiner Schwiegermutter; mein Nachbar hat das auch getan und niemand hat sich beschwert. So, und dann kam zu der Ordnungswidrigkeit eben noch die Beleidigung dazu, die ja auch heftig war.

Mir fällt auch bei Deiner Einlassung nichts ein, was Du zu Deiner Entlastung bei Gericht vortragen könntest. Du musst Dir überlegen, was wohl die Nachbarn in einer mündlichen Verhandlung aussagen würden. Wenn Du Dir das antun möchtest, okay. Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116265 Beiträge, 39236x hilfreich)

Zitat (von U.S123):
Schon witzig wie hier manche meine Beiträge auseinander pflücken und mich hier ganz schlecht in´s Licht rücken.

Nun, vor Gericht wird es genau so gehen.


Man könnte Foristen natürlich dankbar sein, das er seien karge Freizeit opfert, die Füße nicht einfach in den See hängt und sich sogar mitten in der Nacht Gedanken macht.
Innehalten zur Selbstreflektion, erkennen wie man gegenüber Dritten rüberkommt. Die Gelegenheit ergreifen, die Chakren so ausrichten das sie im Gleichklang schwingen, die Aura mal ausbeulen, sich mit dem Hauptwerk eines gewiesen Adolph Knigge beschäftigen, den modernisierten Versionen dieses Werkes auch ein wenig Beachtung schenken.


Oder man eingeschnappt, gibt die beleidigte Leberwurst und meldet sich gleich ab. Auch eine Alternative, die schlechteste im übrigen.



Zitat (von DeusExMachina):
Mein persönlicher Eindruck: Ich möchte nicht Ihr Nachbar sein.

Hat sich gerade etwas manifestiert ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1220 Beiträge, 230x hilfreich)

Zitat (von guest-12304.08.2023 09:58:29):
Schade das man diese Seite nicht weiter empehlen kann.
Schade, dass es immer wieder einmal Uneinsichtige gibt, die die kostenlose und (wenn man liest und versteht) offensichtlich fundierte Hilfestellung nicht zu schätzen wissen. In diesen Fällen stellt der Umstand, dass sich der User unlängst wieder abgemeldet hat m.E. keinen Verlust dar.

In aller verständlichen Kürze: Wenn das Angebot der StA zur Einstellung nach 153a StPO ausgeschlagen wird, so muss man sich (wie die Vorredner bereits schilderten) über die möglichen Konsequenzen bewusst sein. Nichts weiter wurde doch geschrieben! Und ja, nun begeben wir uns auf dieses Gesprächsniveau:

Zitat (von guest-12304.08.2023 09:58:29):
Einige sollten vllt. mal ALLES von mir lesen, und nicht nur zwischen den Zeilen!
Das haben wir!
Zitat (von guest-12304.08.2023 09:58:29):
Es war keine 23 Uhr und die Musik war nicht laut!
Es war zumindest nach 22:30 Uhr und damit während der Nachtruhe. Und wenn der Nachbar zunächst zum Gartenzaun und dann (auf Geheiß) an die Haustür kommt, so wird die Musik subjektiv laut gewesen sein.

Zitat (von guest-12304.08.2023 09:58:29):
Du kannst froh sein das du nicht unsere Nachbarn als Nachbarn hast!
Das mag vollkommen zutreffend sein, darum geht es in der Sache aber doch gar nicht! In völliger Abwesenheit einer Selbstreflexion- zumindest soweit an dieser Stelle erkennbar (darüber hinaus kann ich mir kein Urteil erlauben) - haben Sie die Sache eskalieren lassen. Der Nachbar hat sich am Gartenzaun über (vorgeblich) zu laute Musik zur Nachtruhe beschwert. Daraufhin haben Sie ihn zur Haustür beordert, falls er etwas von Ihnen wolle. Dann eskalierten Sie weiter, er solle doch die Polizei rufen. Zu guter Letzt beleidigten Sie Ihre Nachbarn (nach den bisherigen Schilderungen) erheblich. Und diese Schilderungen stammen von Ihnen selbst, d.h. erfahrungsgemäß gibt es in den Schilderungen von Beschuldigten (auch hier im Forum) durchaus noch Lücken.

Dass Sie hier kein Verständnis für höfliche, wenn auch kritische (das sind i.d.R. übrigens die hilfreichsten) Hinweise zeigen, ist wiederum nicht das Problem dieses Forums, sondern Ihr Ureigenes. Je nach genauer Sachlage (die uns hier unbekannt ist), können Sie es im Zweifel auf einen SB oder auch HV ankommen lassen. Tendenziell würde ich dann aber nach den bisherigen Schilderungen (und abhängig davon, was die Gegenseite aufbietet) davon ausgehen, dass man jetzt mit den 600,- EUR günstig davonkommt - ungeachtet des bemerkenswerten Eindrucks, als Beschuldigter vor Gericht aufzutreten. Und das ist schlichtweg alles, was wir Ihnen hier nach den bisherigen Eingaben mitteilen können und da gibt es m.E. keinen Grund, dieses Forum in Misskredit zu bringen. Das Verhältnis zu Ihren Nachbarn werden wir hier - in einem Strafrechtsforum - nicht verbessern können. Und irgendwelche Utopien versprechen können und werden wir ebenso wenig.

PS:
Zitat:
Die Gelegenheit ergreifen, die Chakren so ausrichten das sie im Gleichklang schwingen, die Aura mal ausbeulen, sich mit dem Hauptwerk eines gewiesen Adolph Knigge beschäftigen, den modernisierten Versionen dieses Werkes auch ein wenig Beachtung schenken.
Großartiger Satz, der kommt an die Pinnwand! Wie wunderschön unsere Welt sein könnte, wenn doch nur..

-- Editiert von User am 5. August 2023 00:44

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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