Ich wünsche Ihnen ein schönes kurzes Leben

15. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
tomtom24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich wünsche Ihnen ein schönes kurzes Leben

Hallo liebes Forum,

nachdem mir ein älterer Herr ziemlich ignorant den Parkplatz weggenommen hat, ich ihn daraufhin angesprochen habe, hat dieser mir erstmal unterstellt dass ich nicht einparken wolle und das in ziemlich spöttischer und arroganter Weise. Ich habe daraufhin auf seinen Level geschaltet und ihm ein schönes kurzes Leben gewünscht - was hinsichtlich seines Alters ja in der Tat eher eine Frage von Jahren als Jahrzenten sein dürfte.

Daraufhin war er auf einmal gesprächsbereit, allerdings nur insoweit als dass er meinte er würde mich anzeigen. Dass er mir im Einkaufsladen, wo ich nochmals versuchte mit ihm zu sprechen, dann mit seinem Einkaufswagen zweimal gegen das Bein gefahren ist tut wohl nichts zur Sache und zeigt die Kleingeistigkeit des gegenübers. Und obendrein die Uneinsicht und die Frechheit mir zu unterstellen ich würde Lügen.

Naja jedenfalls will der Mann seine Zeit damit verbringen anderen anzuzeigen anstatt Dinge sachlich und freundlich zu besprechen, also soll er.

Ich habe das Gefühl, mit den Worten "Ich wünsche ihnen ein schönes kurzes Leben" keine Beleidung ausgepsrochen sondern nur auf Augenhöhe provoziert zu haben. Liege ich da falsch? Ich meine, ich hab ja nicht gesagt "ich bring Dich um", oder den Tod gewünscht. War nur eine sachliche und wahrscheinlich realistische Aussage.

Wäre toll wenn mir jemand sagen könnte ob das nun strafbar ist oder nicht ^^

Vorab lieben Dank an alle und viele Grüße

Tom

-- Editiert von tomtom24 am 15.04.2019 18:31

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von tomtom24):
mit seinem Einkaufswagen zweimal gegen das Bein gefahren ist tut wohl nichts zur Sache

Doch, das nennt sich "Körperverletzung" und ist strafrechtlich nicht ganz unrelevant. Ohne Beweise / Zuegen kann man sich die Anzeige aber sparen.



Zitat (von tomtom24):
Ich habe das Gefühl, mit den Worten "Ich wünsche ihnen ein schönes kurzes Leben" keine Beleidung ausgepsrochen sondern nur auf Augenhöhe provoziert zu haben.

Ob das überhaupt eine Provokation ist, darüber kann man diskutieren.
Eine Beleidigung ist es sicher nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Fehlende Kinderstube bzw schlechte Erziehung (auf beiden Seiten!) ist nicht zwangsläufig strafbar. Und wie Harry sagte, ohne Zeugen führt das alles eh zu nichts.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Gelöscht.

-- Editiert von Demonio am 16.04.2019 10:25

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