Ich wurde angezeigt (Körperverletzung und Beleidigung)

4. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Aprikose1995
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich wurde angezeigt (Körperverletzung und Beleidigung)

Hallo liebes Forum.
Ich bin weiblich, 23 und bin noch nie polizeilich in Erscheinung getreten. Ich arbeite mit Kindern und dürfte mir alleine deshalb, keine Straftat erlauben!
Die Ex Freundin meines Freundes hat mich und ihn aufgrund eines Streites angezeigt.
Beide wurden wegen 1) Vorsätzliche einfache Körperverletzung und 2) Beleidigung angezeigt.

Zur Vorgeschichte:
Mein Freund hatte etwas lockeres mit seiner Ex, bevor wir zusammen gekommen sind. Währenddessen war sie in einer Beziehung mit einer Frau, was sie jedoch verschwieg. Nachdem alles rauskam drohte die Partnerin meinem Freund (sie würde ihn verprügeln wollen bzw. Dafür sorgen)
Nachdem wir ein Paar wurden, konnte seine Ex Freundin es nicht lassen, uns bzw. mich stetig zu provozieren. Entweder durch Facebook Nachrichten, dreisten Fragen, Kommentare wenn man sich gesehen hat, alten Verläufen und Fotos.
Dieses Spiel habe ich mir nun 8 Monate angeschaut. In der Zeit war ich auch schwanger und hab das Kind leider durch Stress und aus gesundheitlichen Gründen verloren. Sie muss es irgendwie erfahren haben und war darüber sehr erfreut.
Im Oktober haben wir in einem Gartenverein (in der die Familie meines Freundes und ihre Gärten besitzen). Zu dem Oktoberfest durften alle Leute kommen. Es floss Alkohol und ca. 40-50 Leute waren anwesend.
Davon können mindestens 10 bezeugen das sie mich erneut provoziert und schikaniert hat. Ich habe jedoch nichts darauf gegeben.
Als mein Freund und ich die Veranstaltung verlassen wollten, stand sie draußen mit zwei Bekannten und ließ zum Abschied einen Spruch ab, in der sie uns als asozial betitelt.
Ich habe darauf reagiert und sie zur Rede gestellt, was sie sich einbilde etc. Es entstand ein Wortgefecht mit gegenseitigen Beleidigungen. Alle anwesenden waren alkoholisiert.
Sie sagte im Gefecht das sie froh darüber sei, das ich das Baby verloren habe.
Ich und mein Freund leiden immer noch darunter und dies wurde ihm zu viel. Er schubste sie und schlug sie einmal. Ein Bekannter und ich sind sofort dazwischen und ich möchte sein Verhalten nicht entschuldigen oder schön reden.
Nachdem mehrere Gäste den Vorfall mitbekommen haben, brachte sein Vater uns nach Hause. Wir warteten auf seine Familie. Sie hat weder geblutet noch irgendwelche Anzeichen gemacht, das es ihr sehr schlecht ging. Sie beleidigte uns weiter und ging verbal auch auf andere erwachsene Personen los (seine Familie, Garteninhaber, Gartenvorstand etc.) dies können mehrere Menschen bezeugen.
In der Nachbarschaft wurde kurz nach dem Vorfall erzählt, das sie einen Kieferbruch erlitten hätte. Beweise haben weder wir noch diese Personen gesehen.
Wir haben (noch) keine Akteneinsicht, überlegen jedoch wann wir genau einen Anwalt hinzuziehen sollten.
Vor allem da auch ich aufgrund eines Körperverletzung angezeigt wurde, die ich nie begangen habe. Was auch Leute bezeugen können.

Wir sind beide polizeilich noch nie in Erscheinung getreten. Die Briefe haben wir am 2.2.19 erhalten. Darin stehen wir als Beschuldigte und das wir uns durch zwei beigefügte Schriftstücke schriftlich innerhalb einer Woche zurück melden müssen.
Wir sollten Kästchen ankreuzen, z.B. ob wir die Straftaten zugeben oder nicht, ob wir vorgeladen werden möchten etc.
Nur bei MIR steht zusätzlich zum Ankreuzen
"Ich bin damit einverstanden, dass das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wird".

Kennt sich Jemand genauer aus?

1) Ab wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
2) Wie gehe ich mit dem Brief um? Ausfüllen und zusenden und anschließend abwarten?
3) Wenn es zur Vorladung kommt: Sollte ich alleine hin oder mich vorher mir einem Anwalt beraten haben?
4) Falls sie mit der falschen Verdächtigung durch kommt: welche Strafe hätte ich zu befürchten?
5) Gibt es für mich in der Position Möglichkeiten zur Gegenklage? Sie hat mehrfach Rufmord begangen, Beleidigung und bei der Polizei eine falsche Aussage getätigt. Lohnt es sich überhaupt?

Ich danke für eure Antworten! Bin in der Hinsicht leider sehr unerfahren und überfordert.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

1) Wenn man meint, falsch beschuldigt zu werden, sollte man das tun. Auf den Kosten bleibt man aber evtl. sitzen.
2) Das bespricht man mit dem Anwalt.
3) Zur Polizei wird man nicht mehr vorgeladen. Und dass man zum Gericht seinen Anwalt mitnimmt, dürfte ja klar sein.
4) Eine Geldstrafe vermutlich.
5) Sie können sie wegen Beleidigung anzeigen. Den Rest können Sie knicken - es wird gegen SIE ermittelt, und solange das der Fall ist, braucht man über "falsche Beschuldigung" gar nicht reden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Aprikose1995):


Kennt sich Jemand genauer aus?


Ja :)

Zitat:


1) Ab wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
2) Wie gehe ich mit dem Brief um? Ausfüllen und zusenden und anschließend abwarten?
3) Wenn es zur Vorladung kommt: Sollte ich alleine hin oder mich vorher mir einem Anwalt beraten haben?
4) Falls sie mit der falschen Verdächtigung durch kommt: welche Strafe hätte ich zu befürchten?
5) Gibt es für mich in der Position Möglichkeiten zur Gegenklage? Sie hat mehrfach Rufmord begangen, Beleidigung und bei der Polizei eine falsche Aussage getätigt. Lohnt es sich überhaupt?

Ich danke für eure Antworten! Bin in der Hinsicht leider sehr unerfahren und überfordert.


1, Das kommt drauf an. Ihr bräuchtet -wenn dann- 2 Anwälte, da nicht einer Euch beide vertreten kann/darf.
Was die Akteneinsicht angeht: Wurden denn schon Zeugen vernommen? Bevor das nicht geschehen ist, lohnt es sich auch nicht Akteneinsicht zu nehmen, da außer der Aussage der "Lady" da bisher nichts weiter enthalten sein wird. Wenn das Verfahren noch im Vorverfahren eingestellt wird (also keine Anklage erhoben wird), zahlt man den Anwalt in jedem Fall selbst. Wie sieht es mit einer Rechtschutzversicherung aus? Habt ihr eine? Die "normalen" leisten zwar bei Vorsatztaten nicht (bzw. nehmen später Regress, wenn wg. Vorsatz verurteilt wird, bei einer Tat, die theo. auch fahrlässig begehbar ist, wie z.B. Körperverletzung), aber wenn man ein "Spezialstrafrechtschutz-Modul" (Strafrecht extra. Strafrecht spezial, Strafrecht erweitert, oder wie es auch immer bei den einzelnen Gesellschaften heißt) hat, was bei neueren Vertragsabschlüssen schon mehr oder weniger Standard ist heutzutage, würde eine RSV u.U. die Anwaltskosten tragen.

Ansonsten hört sich die Schilderung, soweit es Deinen "Tatbeitrag" angeht so an, als gäbe es keine Grundlage für eine Anklageerhebung in Deinem Fall. Insofern wäre Dein Verfahren nach § 170(2) StPO einzustellen, wenn die ganzen Zeugen Deine Version bestätigen. Insofern würde ich an Deiner Stelle -soweit es Dich selbst angeht- durchaus eine Aussage bei der Polizei machen und die ganzen Zeugen namentl. benennen und um deren Vernehmung bitten. Fragen zu dem Tatbeitrag Deines Freundes musst Du dabei nicht beantworten, da Du als "Beschuldigte" vernommen wirst. Selbst wenn Du später noch mal als Zeugin "gegen" Deinen Freund geladen wirst, kannst Du -jedenfalls so lange Dein eigenes Verfahren noch läuft- gem. § 55 StPO die Aussage verweigern. Wenn Dein Verfahren abgeschlossen ist, wird es schon schwieriger. Dann hättest Du nur noch dann ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn ihr verlobt wäret.

2. Kann man machen, wenn Du Dir zutraust das Geschehen kompakt zu beschreiben ohne was wichtiges wegzulassen. Ansonsten kannst Du Dich auch mündlich vernehmen lassen. Nicht vergessen (in beiden Fällen) die 10 Zeugen zu benennen und um deren Vernehmung zu bitten.

3. Wenn Du den Bogen ausfüllst und abschickst, kommt es iaR. zu keiner Vorladung mehr. Ein Anwalt kann Dir mit den im Moment verfügbaren Informationen auch nicht viel mehr sagen, als ich/wir hier gerade sagen. Natürlich wird er Dir raten, ihn zu mandatieren... Das ist ja schliesslich das, womit er sein Geld verdient. Ich denke aber wie gesagt, dass Du keinen Anwalt brauchst, der Schilderung nach. Wenn dann sollte Dein Freund einen engagieren. Der kann dann ja auch sicherlich 1-2 Fragen Dich betreffend beantworten.

4. Kommt drauf an, welche Verletzungen sie glaubhaft machen kann. Von "gar nichts" (Einstellung mangels besonderem öffentl. Interesse) über "gar nichts" (Einstellung wegen geringer Schuld, § 153 StPO , hinsichtlich der vorherigen üblen Provokation) über "Einstellung gegen eine geringe Geldauflage" [§ 153a StPO ] bis hin zu einer Verurteilung zu einer kleineren Geldstrafe ist da alles in der Verlosung.

5. Was diesen konkreten Vorfall betrifft wird die Polizei von sich aus ein Verfahren wegen "falscher Verdächtigung" [§ 164 StGB ] gegen sie einleiten, falls die Ermittlungen ergeben, dass sie vorsätzlich gelogen hat.

Was andere Vorfälle angeht, kommt es darauf an, was da genau gewesen ist. Anzeigen wegen sog. "Ehrverletzungsdelikte" (hauptsächlich §§ 185 - 187 StGB ) werden aber in aller Regel wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt. Lohnt sich also nicht wirklich.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Aprikose1995
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Danke für Ihre Antwort. In einer Form bin ich nun sehr beruhigt was meinen Fall angeht.

1) Nein bislang wurden meines Wissens keine Zeugen vernommen. Es wurde im Brief nur ihr Name und der Streit zwischen ihr, meinem Freund und mir beschrieben. Ohne weitere Namen. Mehr weiß ich dazu leider aktuell nicht. Mein Freund kontaktiert aber den Bekannten, der während des gesamten Streits anwesend waren. Die übrigen 9 kamen "nach" der körperlichen Auseinandersetzung dazu und haben somit das Ende mitbekommen. Wo sie noch provozierte und ab dann andere Anwesende die nun dazu kamen, beleidigt hat.
Zwei Anwälte werden wir auch brauchen, da wir nicht verlobt sind etc.
Weder mein Partner noch ich besitzen eine Rechtschutzversicherung. Da wir sonst nie im Konflikt waren.
Während ich die Kosten selbst übernehme müsste, da ich Arbeitnehmerin bin, wissen Sie zufällig mit was für einem Betrag ich grob zu rechnen hätte und ob dieser sofort zahlungspflichtig wäre?
Natürlich habe ich Interesse der Polizei meinen bzw unsere Ansicht zu schildern. Da ich wie gesagt, die Beleidigung zugeben würde da sie gegenseitig in einem Wortgefecht eskaliert ist. Aber körperlich habe ich sie nicht angefasst geschweige denn eine herablassende oder beleidigende Geste gemacht. Ich habe mich noch dazwischen gestellt als es dazu kam.

2) So gesehen war ein Zeuge anwesend der den gesamten Streit bis zum Ende mitbekommen hat. Ihn möchte mein Partner nun kontaktieren und erfragen ob er als Zeuge aussagen würde für mich bzw uns. Der Bekannte der anfangs dabei stand, ging schnell in die Räumlichkeiten zurück, der wird wohl nicht in Frage kommen. Die anderen anwesenden kamen, wie oben erwähnt, später am Ende dazu.

3) Aufgrund einer gesundheitlichen Pause bezieht mein Partner derzeit Geld vom Amt. Ich bin mir unsicher, ob dieser mir dann ebenfalls 1-2 Fragen zu meinem Fall beantworten würde. Desweiteren wissen wir nicht wie wir uns beim Amt bezüglich juristische Hilfe verhalten müssen für ihn.

4) Laut Erzählungen soll sie im Krankenhaus gewesen sein zur Untersuchung. Laut dem was die Leute erzählt haben, hätte sie einen Kieferbruch durch den Schlag erlitten. Ob dies nun stimmt und ärztlich festgehalten wurde, ist uns nicht bekannt. Ich habe sie jedoch nicht berührt. In dem Fall weiß ich nun nicht, in wie weit ich bestraft werden würde. Wie gesagt, die Beleidigung erfolgte wechselseitig...

5) Ich möchte mich schon vernehmen lassen und der Polizei ausdrücklich erklären, das ich ihr körperlich kein Leiden zugefügt habe. Das ist mir am wichtigsten, da dies nicht passiert ist und ich meine berufliche Karriere deshalb verlieren kann. Das liegt mir sehr am Herzen! Aus diesem Grund habe ich auch am Meisten Angst. Ich habe mich noch nie in meinem Leben mit jemanden körperlich auseinander gesetzt. Dies können die Leute definitiv bezeugen.

Ich habe im Verlauf des Tages versucht Anwälte zu kontaktieren, bislang erfolglos. Entweder nicht da oder keine Zeit. Da der Brief bis Ende der Woche bei der Polizei eintreffen muss, bin ich ziemlich unter Druck und ängstlich. Ich habe Angst etwas falsch ausgefüllt zu haben, sodass sie mich für irgendwas belangen.

Den Satz das ich damit einverstanden wäre das das Verfahren gegen eine Geldauflage fallen gelassen wird, sehe ich absolut nicht ein, da dies so gegen mich nicht gestimmt hat. In dem Sinne würde ich mich schließlich für schuldig bekennen, obwohl ich dies nicht ausgeführt habe - korrekt?



Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort, da ich in solchen Belangen sehr unerfahren und aufgeschlossen bin. Tut mir leid das es so viel geworden ist, aber ich bin völlig ratlos! Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag! ☺

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

1.) Anwalt für Dich kostet ab 650,00 EUR, wenn Du ihn sofort nimmst und das Verfahren dann eingestellt wird. Die Zahlungsmodalitäten, Ratenzahlung etc. kann/muss man mit dem Anwalt selbst besprechen.

3.) Im Bereich Strafrecht gibt es keine großartigen finanziellen Hilfen für Beschuldigte. Dein Freund kann sich mit seinem ALG2 Bescheid einen Beratungsschein vom örtlichen Amtsgericht holen. Damit kann er bei einem Rechtsanwalt seiner Wahl eine Erstberatung bekommen. Der Anwalt kann ihn aber in diesem Rahmen in keiner Weise vertreten, nicht mal ein Schreiben an die Polizei verfassen oder sowas in der Art. Es ist zwar gerade ein Gesetz in Arbeit, dass die finanzielle Hilfe für Beschuldigte im Strafverfahren neu regelt, aber ob ein relativ leichter Fall wie eurer davon erfasst wird, steht noch in den Sternen. Außerdem wird es wenn dann wahrscheinlich auch nicht rückwirkend geltend.

5.) Ja, was deine Tatbeteiligung angeht, würde ich in deinem Fall auch eine Aussage machen, und mich nicht mit der Einstellung gegen Auflagen einverstanden erklären. Ich würde danach an deiner Stelle auch erst mal abwarten, bevor ich einen Anwalt beauftrage. Mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit wird das Verfahren eingestellt, soweit es dich betrifft. Falls das wider Erwarten nicht der Fall sein sollte, kannst du immer noch einen Anwalt beauftragen. Es würden dann auch rd. 200,00 Kosten für das Vorverfahren wegfallen. Insgesamt hättest Du dann mit ab 800,00 EUR zu rechnen, statt mit (ab) 1.000,00 EUR.

Die genannten Beträge sind die sogenannten "Mittelgebühren" aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Darunter wird es wohl keinen Anwalt machen. Du wirst eher auf welche treffen, die mehr haben wollen. Die genannten Beträge sind also das Mindeste was du einkalkulieren solltest.

PS:

Zitat:
Ihn möchte mein Partner nun kontaktieren und erfragen ob er als Zeuge aussagen würde für mich bzw uns


Da würde ich gar nicht groß "fragen", sondern ihm allenfalls mitteilen, dass man ihn als Zeugen bei der Polizei benennen wird. Als Zeuge kann er es sich nicht aussuchen, ob er aussagt oder nicht. Er ist dazu verpflichtet. Es sei denn, er wäre mit Dir oder deinem Freund verwandt oder verschwägert. Oder er würde sich oder einen nahen Angehörigen durch eine wahrheitsgemäße Aussage einer Straftat bezichtigen, was ja wohl nicht der Fall sein wird.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 04.02.2019 17:30

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aprikose1995
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !!Streetworker!! :)

Erstmal bedankte ich mich für die Antworten!

Die beigefügten Zettel für unsere Personalien und das rundherum, das wir gerne vorgeladen werden möchten um Aussagen zu tätigen, habe ich gestern persönlich bei der Dienststelle abgegeben.
Ich muss zugeben es war ein sehr unangenehmes Gefühl, da der Polizist uns sehr unfreundlich entgegen kam. Ich hatte nämlich einige Fragen...
Wie lange wir evt. Auf eine Antwort warten müssen (da ich das rechtzeitig mit meiner Chefin absprechen muss) & wie nun vorgegangen werden würde.
Er sagte die Sachbearbeiterin sei eine Kriminalkommissarin und das ganze würde SOFORT an die Staatsanwaltschaft und vor das Gericht gehen? :sweat:
Da ich noch nie mit der Polizei zutun hatte, habe ich natürlich keine Ahnung was mich/uns nun erwartet.
Ich habe Bauchschmerzen vor dem, was jetzt kommt. Ich hasse diese Ungewissheit!
Den Zeugen hat mein Freund kontaktiert und ihm verdeutlicht, wie wichtig seine Aussage ist und das er in dem Sinne nicht drum rum kommt.
Wir haben herausgefunden das die, die uns angezeigt hat, ihn schon als Zeugen genannt hat. Er hat auch einen Brief bekommen, hat aber bislang keine Aussage getätigt, da er uns nicht beschuldigen wollte. Vor allem da ich wirklich nichts getan habe, was auf eine Körperverletzung hinaus läuft.
Ob und wie es mit ihm weitergeht, kann ich nicht sagen. Aber er wollte so schnell er kann, die Aussage abgeben bzw. Machen.

Wie gehe ich nun am Besten vor? Bei mir hängt der Beruf dran. Ich kann dadurch alles verlieren... Nehme ich mir dann nun einen Anwalt oder sollte ich abwarten, bis wir vorgeladen wurden?

Mag sein das meine Fragen dämlich klingen, jedoch haben wir bislang wirklich niemals was mit dem Gesetz oder mit der Polizei zutun gehabt... Demnach hoffe ich auf Hilfe, von Leuten, die sich damit besser auskennen.

Danke für Ihre Antwort, ich freue mich!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Normalerweise sollte es so laufen, dass ihr nun persönlich vorgeladen werdet. Wie der Polizist zu der Aussage kommt, dass die Akte ohne eure Aussagen direkt an die Staatsanwaltschaft gehen soll, ist mir schleierhaft. Wenn du den Namen von der Sachbearbeiterin hast, kannst du sie ja noch mal direkt anrufen.

Mit dem Anwalt, das musst Du selber entscheiden. Nur wenn Du jetzt schon im Vorverfahren einen nehmen willst, dann solltest Du auch keine Aussage machen bevor Du nicht mit dem gesprochen hast und er Akteneinsicht genommen hat.

Oder andersherum:

Wenn Du jetzt auf jeden Fall bei der Polizei eine Aussage machen willst, kannst Du mit dem Anwalt auch erstmal noch warten wie das Ermittlungsverfahren ausgeht. Wenn es eingestellt wird, brauchst Du keinen Anwalt. Wenn nicht eingestellt wird ist es immer noch früh genug einen zu nehmen.

Oder noch anders gesagt:

Wenn Geld keine Rolle spielt, und du bereit bist auch einige 100 € für einen Anwalt hinzublättern, obwohl das Verfahren gegen dich eingestellt wird solltest Du natürlich sofort einen Anwalt nehmen. Nur solltest du dann wie gesagt auch nicht vorher alleine mit der Polizei sprechen, bevor du nicht Kontakt zum Anwalt hattest. Es wäre ja Aufgabe des Anwalts dich vorher(!) diesbezüglich zu beraten.

Was deinen Freund angeht sieht es wiederum anders aus. bei dem wäre es schon nicht unschlau sich direkt einen Anwalt zu nehmen. Allerdings gilt auch für den, dass er dann keine Aussage bei der Polizei machen sollte, bevor er nicht mit dem Anwalt gesprochen hat.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 10.02.2019 16:29

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Aprikose1995
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Darum ging es mir auch. Ich empfand die Aussage auch schleierhaft und merkwürdig. Im Nachhinein haben wir ja dann gar keine Möglichkeit gehabt, auszusagen. Was ja wiederum notwendig ist. Oder irre ich mich?
Beim Verlassen der Polizeistelle wurde uns noch hintergerufen das gerade "die Kriminalkommissarin" mit Leuten wie "uns" sowieso ganz gut kann.
Im Nachgang sind wir deshalb bei meinem Fall ziemlich besorgt. Deshalb graut es mir schon davor, wie es nun weitergeht.

Trotzdem Danke für die Hilfe und einfache "Beratung".

Je nachdem wie es wird, kann ich gerne weiter berichten.

Schönen Sonntag abend noch!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Oder irre ich mich?


Nein, es gibt den Anspruch auf "rechtliches Gehör".

Zitat:
Im Nachgang sind wir deshalb bei meinem Fall ziemlich besorgt.


Die KOK'in hat recht wenig Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens. Wenn man jetzt mal voraussetzt, dass sie nicht igendwelche strafbaren Dinge tut.

1x Hilfreiche Antwort

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