Guten Tag,
Folgender Sachverhalt:
Im Zuge eines Familienstreits rief ein nahestehender Verwandter bei der Führerscheinstelle an und gab meinen Namen und mein Geburtsdatum an um sich fälschlicherweise als ich zu identifizieren. Daraufhin machte er eine belastende Zeugenaussage und tat so, als würde er "fragen stellen". Überspitztes Beispiel: "Was wäre, wenn ich auf Heroin und Kokain ohne Führerschein fahren würde? Ich meine ich habs getan aber ist ja egal wurde nicht erwischt".
Die Führerscheinstelle speicherte das als selbstbelastende Aussage in der Führerscheinakte ohne mich schriftlich zu informieren, Einverständnis zu holen oder den Ausweis zu kontrollieren. (Meines Erachtens gegen die DSGVO)
Der Eintrag wird riesige Konsequenzen haben, da ich dabei bin meinen Führerschein zu beantragen. Es wird vermutlich ein Medizinisches Gutachten verlangt werden, bevor der Führerscheinantrag genehmigt wird.
In der Führerscheinakte war vorher schon ein rechtmäßiger Eintrag, der aber lange nicht so schlimm ist wie die belastende Aussage. Daher findet die Führerscheinstelle die Aussage als "glaubwürdig" und weigert sich den Eintrag zu löschen.
Hat mein Familienmitglied oder auch die Behörde irgendwelche Gesetze verletzt, gegen die ich rechtlich vorgehen kann?
Nach online Recherche habe ich folgende § gefunden:
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
§ 153 Falsche uneidliche Aussage
Identitätsdiebstahl und falsche, selbstbelastende Zeugenaussage bei einer Behörde
9. März 2024
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Frage vom 9. März 2024 | 11:20
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Identitätsdiebstahl und falsche, selbstbelastende Zeugenaussage bei einer Behörde
#1
Antwort vom 9. März 2024 | 11:32
Von
Status: Schüler (351 Beiträge, 53x hilfreich)
Zitat :Nach online Recherche habe ich folgende § gefunden:
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
§ 153 Falsche uneidliche Aussage
Sehe ich (interessierter Laie) beides nicht.
Wohl aber § 164 StGB und § 145d, also falsche Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat. Deshalb, weil in deinem Namen wider besseres Wissen "gestanden" wurde, dass du mal auf Kokain ein Fahrzeug geführt hast.
#2
Antwort vom 9. März 2024 | 11:58
Von
Status: Unbeschreiblich (130387 Beiträge, 41520x hilfreich)
In der Schilderung vermisse ich diesen Teil
Zitat :falsche, selbstbelastende Zeugenaussage bei einer Behörde
Zitat :Hat mein Familienmitglied oder auch die Behörde irgendwelche Gesetze verletzt, gegen die ich rechtlich vorgehen kann?
Da die Behörde nicht beweisen kann, das die Äußerungen von Dir stammen, sollte man den Eitrag wegbekommen.
Ist halt nur die Frage was billiger ist, der Fachanwalt oder das ä.G.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. März 2024 | 12:08
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :In der Schilderung vermisse ich diesen Teil
Zitat (von go649924-50):
falsche, selbstbelastende Zeugenaussage bei einer Behörde
Naja, die Aussage ist falsch, da sie nicht von mir stammt (nicht meine Nummer und die Stimme sollte sich identifizieren lassen), sie ist selbstbelastend, weil sie fälschlicherweise als meine Aussage gespeichert wird, und die Führerscheinstelle ist eine Behörde.
Zitat :Zitat (von go649924-50):
Hat mein Familienmitglied oder auch die Behörde irgendwelche Gesetze verletzt, gegen die ich rechtlich vorgehen kann?
Da die Behörde nicht beweisen kann, das die Äußerungen von Dir stammen, sollte man den Eitrag wegbekommen.
Bin ich da nicht in der Beweispflicht?
#4
Antwort vom 9. März 2024 | 12:16
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Ist halt nur die Frage was billiger ist, der Fachanwalt oder das ä.G.
Ein Eintrag bei der Führerscheinstelle wird vom Gutachter nicht als Indiz, sondern als Beweis genommen. Das Bedeutet ich müsste Dinge erzählen, die nicht stimmen. Ich müsste also auf die Frage: "Wie ist es Substanz X zu nehmen?" eine Antwort erfinden. Deswegen ist ein durchfallen fast garantiert. Somit kann man die Kosten evtl. mit 2 oder 3 multiplizieren.
Mit "die Führerscheinstelle will mir einen reindrücken und mein Familienmitglied ist Schuld" braucht man da erst recht nicht ankommen.
#5
Antwort vom 9. März 2024 | 12:31
Von
Status: Schüler (351 Beiträge, 53x hilfreich)
Zitat :Ein Eintrag bei der Führerscheinstelle wird vom Gutachter nicht als Indiz, sondern als Beweis genommen. Das Bedeutet ich müsste Dinge erzählen, die nicht stimmen. Ich müsste also auf die Frage: "Wie ist es Substanz X zu nehmen?" eine Antwort erfinden. Deswegen ist ein durchfallen fast garantiert. Somit kann man die Kosten evtl. mit 2 oder 3 multiplizieren.
Mit "die Führerscheinstelle will mir einen reindrücken und mein Familienmitglied ist Schuld" braucht man da erst recht nicht ankommen.
Wie lange liegt der Vorfall zurück?
Hast du schon Schritte unternommen, um die Sache zu klären? Wenn nein, warum nicht?
#6
Antwort vom 9. März 2024 | 12:38
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wie lange liegt der Vorfall zurück?
Hast du schon Schritte unternommen, um die Sache zu klären? Wenn nein, warum nicht?
Wenige Tage, habe durch ein anderes Familienmitglied davon erfahren. Jeder (vergebliche) Schriftverkehr kommt in die Akte und sieht schlecht aus in der Akte.
#7
Antwort vom 9. März 2024 | 12:42
Von
Status: Unbeschreiblich (130387 Beiträge, 41520x hilfreich)
Zitat :Naja, die Aussage ist falsch, da sie nicht von mir stammt (nicht meine Nummer und die Stimme sollte sich identifizieren lassen), sie ist selbstbelastend, weil sie fälschlicherweise als meine Aussage gespeichert wird, und die Führerscheinstelle ist eine Behörde.
Sie ist natürlich nicht selbstbelastend, das man sie nicht selbst getätigt hat.
Zitat :Bin ich da nicht in der Beweispflicht?
Beweisbelastet dafür, dass die Aussage vom Betroffenen selber stammt, ist die Behörde. Die wird sich darauf zurückziehen, das eine Identifikation stattfand.
Man wird hier wohl das überaus mangelhafte System der Identifikation angreifen müssen, will an Erfolg haben.
#8
Antwort vom 9. März 2024 | 12:57
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat (von go649924-50):
Naja, die Aussage ist falsch, da sie nicht von mir stammt (nicht meine Nummer und die Stimme sollte sich identifizieren lassen), sie ist selbstbelastend, weil sie fälschlicherweise als meine Aussage gespeichert wird, und die Führerscheinstelle ist eine Behörde.
Sie ist natürlich nicht selbstbelastend, das man sie nicht selbst getätigt hat.
Also die Führerscheinstelle nennt sie selbstbelastend.
#9
Antwort vom 9. März 2024 | 13:16
Von
Status: Schüler (351 Beiträge, 53x hilfreich)
Zitat :Wenige Tage, habe durch ein anderes Familienmitglied davon erfahren. Jeder (vergebliche) Schriftverkehr kommt in die Akte und sieht schlecht aus in der Akte.
Wenn das, was du hier schilderst, so zutriffst, dann gehe offensiv damit um und stelle den Sachverhalt richtig.
Wie Harry sagt, dein "Einfallstor" ist die behördlicherseits fehlende Zuverlässigkeit bei der Identifizierung.
"Schlecht aussehen" würde es jetzt, wenn du die Sache auf sich beruhen lässt.
#10
Antwort vom 9. März 2024 | 17:29
Von
Status: Unbeschreiblich (130387 Beiträge, 41520x hilfreich)
Zitat :"Schlecht aussehen" würde es jetzt, wenn du die Sache auf sich beruhen lässt.
Zweifelsohne.
Aber auch laienhafte Kommunikation kann sich überaus nachteilig auswirken, insofern sollte man das dann versierten Fachleuten überlassen.
#11
Antwort vom 11. März 2024 | 03:51
Von
Status: Lehrling (1554 Beiträge, 342x hilfreich)
Verstehe ich bislang richtig, dass der Inhalt der vermeintlichen Selbstanzeige durch den Dritten für einen selbst (Familienmitglied) tatsächlich zutreffend ist?
#12
Antwort vom 12. März 2024 | 05:05
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Verstehe ich bislang richtig, dass der Inhalt der vermeintlichen Selbstanzeige durch den Dritten für einen selbst (Familienmitglied) tatsächlich zutreffend ist?
Das verstehen Sie falsch. Es geht um die böswillige Aktion eines Familienmitglieds, welches unter Schizophrenie leidet und demnach wenig nachvollziehbare Reaktionen zeigt. Die Person kennt die negativen Konsequenzen seines Handelns und wünscht sich diese sogar. Dabei nimmt er meistens die Rolle des "besorgten Familienmitglieds" ein, um glaubwürdiger zu wirken.
Wie gesagt, im Zuge eines Familienstreits.
#13
Antwort vom 12. März 2024 | 06:30
Von
Status: Student (2311 Beiträge, 454x hilfreich)
Zitat :Die Führerscheinstelle speicherte das als selbstbelastende Aussage in der Führerscheinakte ohne mich schriftlich zu informieren, Einverständnis zu holen oder den Ausweis zu kontrollieren. (Meines Erachtens gegen die DSGVO)
Und das alles hast Du schon erfahren, obwohl der Vorfall erst wenige Tage zurück liegt?Zitat :Also die Führerscheinstelle nennt sie selbstbelastend.
Zitat :Wie lange liegt der Vorfall zurück?Zitat :Wenige Tage
Und jetzt ist es schriftlich und nicht mehr telefonisch?Zitat :Jeder (vergebliche) Schriftverkehr kommt in die Akte und sieht schlecht aus in der Akte.
#14
Antwort vom 12. März 2024 | 10:50
Von
Status: Unparteiischer (9979 Beiträge, 2092x hilfreich)
Zitat :(Meines Erachtens gegen die DSGVO)
Was hat denn die DSGVO damit zu tun?
#15
Antwort vom 12. März 2024 | 12:28
Von
Status: Student (2051 Beiträge, 285x hilfreich)
Zitat :Im Zuge eines Familienstreits rief ein nahestehender Verwandter bei der Führerscheinstelle an und gab meinen Namen und mein Geburtsdatum an um sich fälschlicherweise als ich zu identifizieren.
Daraufhin machte er eine belastende Zeugenaussage und tat so, als würde er "fragen stellen". Überspitztes Beispiel: "Was wäre, wenn ich auf Heroin und Kokain ohne Führerschein fahren würde? Ich meine ich habs getan aber ist ja egal wurde nicht erwischt".
Mich würde ja schon interessieren, woher du so genau weißt, wer das war und was da im Detail gesagt wurde?
Sollte derjenige es dir selber erzählt haben, hat er hoffentlich auch den Arsch in der Hose, das richtigzustellen.
-- Editiert von User am 12. März 2024 12:29
#16
Antwort vom 13. März 2024 | 01:13
Von
Status: Lehrling (1554 Beiträge, 342x hilfreich)
Könnte es u.U. sein, dass das schizophrene Familienmitglied selbst an dieser Stelle die Fragen stellt? Der bisherige Beitragsverlauf ergäbe dann eher Sinn und wir könnten fokussierter weiterhelfen.Zitat :Das verstehen Sie falsch. Es geht um die böswillige Aktion eines Familienmitglieds, welches unter Schizophrenie leidet und demnach wenig nachvollziehbare Reaktionen zeigt.
#17
Antwort vom 13. März 2024 | 01:30
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat (von go649924-50):
Die Führerscheinstelle speicherte das als selbstbelastende Aussage in der Führerscheinakte ohne mich schriftlich zu informieren, Einverständnis zu holen oder den Ausweis zu kontrollieren. (Meines Erachtens gegen die DSGVO)
Zitat (von go649924-50):
Also die Führerscheinstelle nennt sie selbstbelastend.
Und das alles hast Du schon erfahren, obwohl der Vorfall erst wenige Tage zurück liegt?
Ja
Zitat :Zitat (von go649924-50):
Jeder (vergebliche) Schriftverkehr kommt in die Akte und sieht schlecht aus in der Akte.
Und jetzt ist es schriftlich und nicht mehr telefonisch?
Logisch wird Schriftverkehr in der Akte gespeichert, wenn sogar Anrufe gespeichert werden. Das der Anruf "plötzlich doch schriftlich" war habe ich doch garnicht erwähnt?
Zitat :Zitat (von go649924-50):
(Meines Erachtens gegen die DSGVO)
Was hat denn die DSGVO damit zu tun?
Ist es etwa nicht gegen die DSGVO einen Eintrag zu machen ohne Information, Einverständnis und Identitätskontrolle? Daran müssen sich auch Behörden halten. Verstehe den Einwand nicht.
Zitat :Zitat (von go649924-50):
Im Zuge eines Familienstreits rief ein nahestehender Verwandter bei der Führerscheinstelle an und gab meinen Namen und mein Geburtsdatum an um sich fälschlicherweise als ich zu identifizieren.
Daraufhin machte er eine belastende Zeugenaussage und tat so, als würde er "fragen stellen". Überspitztes Beispiel: "Was wäre, wenn ich auf Heroin und Kokain ohne Führerschein fahren würde? Ich meine ich habs getan aber ist ja egal wurde nicht erwischt".
Mich würde ja schon interessieren, woher du so genau weißt, wer das war und was da im Detail gesagt wurde?
Sollte derjenige es dir selber erzählt haben, hat er hoffentlich auch den Arsch in der Hose, das richtigzustellen.
Durch ein weiteres Familienmitglied, das seine Krankheit kennt und die konsequenzen ebenfalls ungerecht findet. Ich hoffe ebenfalls, dass sich das richtigstellen lässt. Solche Dinge sind in meiner Jugend häufiger vorgekommen, aber bei unwichtigeren Themen.
Zitat :Zitat (von go649924-50):
Das verstehen Sie falsch. Es geht um die böswillige Aktion eines Familienmitglieds, welches unter Schizophrenie leidet und demnach wenig nachvollziehbare Reaktionen zeigt.
Könnte es u.U. sein, dass das schizophrene Familienmitglied selbst an dieser Stelle die Fragen stellt? Der bisherige Beitragsverlauf ergäbe dann eher Sinn und wir könnten fokussierter weiterhelfen.
Falsch. Sehe da auch keine Unstimmigkeiten außer "wer würde denn sowas machen ohne Grund?". Das wird einem Forum, das sich auf rechtliche Beratung spezialisiert nicht gerecht. Vorallem wenn man von einem Schizophrenen "Täter" erzählt. Diese Menschen tun einfach Dinge die nicht nachvollziehbar sind, wie du ja selbst zitiert hast.
-- Editiert von User am 13. März 2024 01:34
#18
Antwort vom 13. März 2024 | 01:50
Von
Status: Lehrling (1554 Beiträge, 342x hilfreich)
Soso.Zitat :Nein.
Das "weitere Familienmitglied" hat also Einsicht, man selbst aber nicht?Zitat :Durch ein weiteres Familienmitglied, das seine Krankheit kennt und die konsequenzen ebenfalls ungerecht findet.
Wie kommt man auf so etwas? Wo kommt hier plötzlich der Gutachter her? Man klärt die Sachlage mit der Führerscheinstelle, dass die telefonische Eingabe durch einen unberechtigten Dritten erfolgte - zur Not mandatiert man einen geeigneten Anwalt.Zitat :Ein Eintrag bei der Führerscheinstelle wird vom Gutachter nicht als Indiz, sondern als Beweis genommen. Das Bedeutet ich müsste Dinge erzählen, die nicht stimmen. Ich müsste also auf die Frage: "Wie ist es Substanz X zu nehmen?" eine Antwort erfinden.
Das Thema ergibt mir bislang noch keinen Sinn. Angeblich läuft ein Schizophrener Amok, dann wird von Dingen berichtet, die bereits in der Kindheit geschehen sein sollen.. von Angehörigen erfährt man von mutmaßlichen Einträgen in der "Führerscheinakte", man selbst unternimmt allerdings lediglich, in einem Forum um Rat zu ersuchen. Das kaufe ich nicht ab.
#19
Antwort vom 13. März 2024 | 14:32
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Das "weitere Familienmitglied" hat also Einsicht, man selbst aber nicht?
Menschen reden miteinander
Zitat :Wie kommt man auf so etwas? Wo kommt hier plötzlich der Gutachter her? Man klärt die Sachlage mit der Führerscheinstelle, dass die telefonische Eingabe durch einen unberechtigten Dritten erfolgte - zur Not mandatiert man einen geeigneten Anwalt.
Das Thema ergibt mir bislang noch keinen Sinn. Angeblich läuft ein Schizophrener Amok, dann wird von Dingen berichtet, die bereits in der Kindheit geschehen sein sollen.. von Angehörigen erfährt man von mutmaßlichen Einträgen in der "Führerscheinakte", man selbst unternimmt allerdings lediglich, in einem Forum um Rat zu ersuchen. Das kaufe ich nicht ab.
1 Satz später hat man dann doch verstanden wer was von wem erfährt?
-- Editiert von Moderator am 13. März 2024 16:21
#20
Antwort vom 15. März 2024 | 00:27
Von
Status: Lehrling (1554 Beiträge, 342x hilfreich)
Inhaltsleerer Nachtrag, keine Antwort auf jedwede Frage. Dann können wir hier schließen, ja?
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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