Ikea Expresskasse

3. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.02.2022 23:25:13
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 29x hilfreich)
Ikea Expresskasse

A kauft bei Ikea ein und nutzt die Expresskasse, bei der man selbst mit einem Handscanner alle Waren aus seinen Einkaufswagen scannt und dann per Karte bezahlt. Es gibt jeweils für 4 solcher Kassen eine Mitarbeitein von Ikea als Aufsicht, die aber natürlich ihre Augen nicht überall haben kann.
Bei einem größeren Stapel Möbelkartons kann A der Versuchung nicht widerstehen und „vergisst" absichtlich zwei zu scannen. Es bleibt unbemerkt, er bezahlt den Rest und verlässt das Möbelhaus, läd die Waren in sein Auto und fährt nach Hause.

Wie und zu welchen Zeitpunkt genau hat sich A strafbar gemacht?

Ich frage mich, ob das Wegbewegen der beiden nicht gescannten Kartons - ungeschtet der Aufsicht - aus der Kassenzone der Moment des Diebstahl sein kann, diese beiden wären durch das Nichtscannen zu fremden Gegenständen geworden.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von cfunke):
Wie und zu welchen Zeitpunkt genau hat sich A strafbar gemacht?

Ziemlich genau dort:
Zitat (von cfunke):
kann A der Versuchung nicht widerstehen und „vergisst"



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ziemlich genau dann? Oder doch eher beim Verlassen des Kassenbereiches? Oder des Möbelhauses?

^^

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12304.02.2022 23:25:13
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 29x hilfreich)

Ja das „Nichtscannen" ist ja keine aktive Handlung sondern eher ein Unterlassen. Frage ist, wann gründer er eigenes Gewahrsam. Ich tippe auch auf Verlassen der Kassezone.
Wenn es denn überhaupt ein Diebstahl ist. A geht vor den Augen der Aufsicht mit den Kisten raus. Kommt nicht auch (Computer) Betrug in Frage?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Computerbetrug? Nein.
Diebstahl? Ja. Frühestens nach dem Abschluss des Bezahlvorgangs und dem wieder an sich nehmen der Ware, spätestens beim Verlassen der doch eher kleinen Kassenzone bei IKEA.

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