Ikea SB Kasse - vergessen

8. April 2022 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Was passiert, wenn man an der SB Kasse mit nicht bezahlten Waren erwischt wird? Es liegt zunächst im Ermessen des Händlers, ob er den Fall als Versehen oder Diebstahl wertet. Auch wenn Händler vor Ort häufig kulant sind, ist eine Anzeige nachträglich noch möglich.

 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)
Ikea SB Kasse - vergessen

Hallo liebe Community,

kurze Sachverhaltsschilderung: groß Einkauf im Ikea getätigt (ca.700€) und an der SB Kasse bezahlt. Beim Verlassen der Kassenanlage wurden wir angehalten für eine Stichprobe. Bei der Stichprobe ist aufgefallen, dass ich 5 kleinere Artikel im Wert von 90€ nicht gescannt habe. Diese waren etwas „versteckt" hinter den großen Paketen zudem gab es an der Kasse beim Scannen meiner family Card einige Probleme, sodass es kurzzeitig zu einem Durcheinander kam und ich die Artikel versehentlich nicht gesehen habe. Wir müssen dann mit der Ware in den hinteren Bereich und nachdem die Mitarbeiterin vermutlich mit Ihrem Chef telefoniert hat sagte Sie, dass sie bei der Summe von 90€ eigentlich eine Anzeige aufnehmen würde, ich aber die Differenz jetzt ausnahmsweise nachzahlen kann. Das habe ich dann auch gemacht. Es wurden auch keine Personalien etc aufgenommen. Das war eine sehr peinliche und unangenehme Situation für mich. Nun habe ich die Sorge, dass ich nachträglich noch eine Anzeige etc erhalte, da der IKEA ja meine Daten anhand der eingescannten Family Card hat? Ist meine Vermutung berechtigt? Mit der Bezahlung der Differenz sollte der Fall doch erledigt sein?

-- Editiert von SonnyBlack123 am 08.04.2022 13:05

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54 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1496x hilfreich)

Nein, so einfach ist das nicht erledigt. Wenn Ikea davon ausgeht, dass Sie die Sachen vorsätzlich nicht gescannt haben, geht man von einem Diebstahl aus - der natürlich angezeigt werden kann. Das spätere Bezahlen der Ware macht den Diebstahl davor nicht ungeschehen.
Wenn allerdings Ihre Personalien nicht aufgenommen wurden, dürfte man Ihnen das Missgeschick geglaubt haben. Ohne Personalien macht eine Anzeige wenig Sinn.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo wastl,

Ich muss nur kurz klarstellen, dass es ein Versehen war und kein vorsätzlicher Diebstahl.

Und ja die Personalien wurden nicht aufgenommen und mir wurde gesagt, dass es eigentlich eine Anzeige wäre aber das ich es ausnahmsweise nachzahlen kann. Ich hatte nur die Sorge, dass sie sich meine Personalien anhand der Gescannten Family Card holen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von SonnyBlack123):
Ich muss nur kurz klarstellen, dass es ein Versehen war und kein vorsätzlicher Diebstahl.
Diebstahl bleibt Diebstahl.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1496x hilfreich)

Zitat:
Diebstahl bleibt Diebstahl.


Nein. Es erfordert Vorsatz hinsichtlich der Wegnahme und eine Zueignungsabsicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von wastl):
Es erfordert Vorsatz
Nein. Es erfordert nur die Absicht. Und bei "fünf kleinen Artikeln" wäre das m.E. nur sehr schwer bis umöglich zu entkräften.

@TE: Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird da nichts mehr kommen.

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#6
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok also sie werden vermutlich nicht die gescannte Family Card auswerten?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1496x hilfreich)

Nein. Es erfordert nur die Absicht

Nein, § 15 StGB.

-- Editiert von wastl am 08.04.2022 14:41

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#8
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2085 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Nein. Es erfordert nur die Absicht.


Für eine Strafbarkeit als Diebstahl bedarf es dem (bedingten) Vorsatz.
Wenn ich versehentlich etwas nicht bezahle, fehlt der Vorsatz und dann ist es kein Diebstahl

Die Frage, ob einem das geglaubt wird oder nicht, ist eine ganz andere.

Mein Verfahren wurde zum Beispiel nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, als ich (wirklich) vergessen habe an der Tankstelle zu bezahlen. Da wurde mir z.B. geglaubt. Das wurde rechtlich zwar als Betrug gewertet, nicht als Diebstahl, aber die Grundlage (fehlender Vorsatz) ist die gleiche.

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8274 Beiträge, 1728x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Die Frage, ob einem das geglaubt wird oder nicht, ist eine ganz andere.


Richtig. Anscheinend hatte der TE Glück.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Denkt ihr das sie meine Daten anhand der Family Card auswerten und dann nachträglich doch anzeigen?

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35043 Beiträge, 5988x hilfreich)

Zitat (von SonnyBlack123):
Denkt ihr das sie meine Daten anhand der Family Card auswerten und dann nachträglich doch anzeigen?
Wie oft noch? Mit hoher Wahrscheinlichkeit, vermutlich, wahrscheinlich, hoffentlich--- kommt nichts nach.
Zitat (von SonnyBlack123):
dass es ein Versehen war und kein vorsätzlicher Diebstahl.
Ist doch jetzt erstmal wurscht. Und bleibts hoffentlich auch.

GENAU weißt du es ---zuerst.

apropos:
Was wurde denn aus deine ungeduldigen xfachen Fragerei zu dem leeren Paket?
Hast du das zufriedenstellend beenden können?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo anami,

Warum bist du denn so aggressiv?

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#13
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 73x hilfreich)

Ich zitiere mal einen anderen Benutzer aus Ihrem Beitrag mit den angeblich leeren Paketen:

Zitat (von Dirrly):
Und ganz ehrlich. Die Angst bzw. das Verhalten von dir ist eigentlich dem was hier vorgefallen ist nicht wirklich angemessen. Man könnte auch den Eindruck gewinnen, dass eher ein schlechtes Gewissen bzw. Angst vor Aufdeckung des nicht ganz in Ordnung gewesenen Verhaltens die Motivation hinter den Beiträgen ist.

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#14
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Wurstsemmel,

das weise ich entschieden von mir. Ich bitte Sie, diese unwahren Unterstellungen zu lassen.

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#15
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8274 Beiträge, 1728x hilfreich)

Zitat (von SonnyBlack123):
Warum bist du denn so aggressiv?


Weil es irgendwann auch mal gut ist. Abwarten und Tee oder Kafee trinken. Und wenn ikea dennoch Schritte einleitet, können wir weiterdiskutieren

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von SonnyBlack123):
das weise ich entschieden von mir. Ich bitte Sie, diese unwahren Unterstellungen zu lassen.


Ich würde mir für den Strafrichter eine andere Antwort einfallen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125944 Beiträge, 40564x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Ich würde mir für den Strafrichter eine andere Antwort einfallen lassen.

Nicht erst beim Strafrichter, das sollte man besser bereits bei den Ermittlern / der Staatsanwaltschaft besser beantworten können ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1496x hilfreich)

Mal langsam, ja? Der TE hat sich lediglich gegen eine Unterstellung verwahrt. Das ist durchaus in Ordnung. Von Anklage bzw Sonstigem zu reden ist deutlich überzogen.

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#19
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2085 Beiträge, 547x hilfreich)

Der zitierte Text von mir war aus einem anderen Beitrag mit anderem Kontext. Wollte ich nur anmerken.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2085 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von SonnyBlack123):
Denkt ihr das sie meine Daten anhand der Family Card auswerten und dann nachträglich doch anzeigen?


Nein, denke ich nicht. Sonst hätten sie die Situation vor Ort nicht so gelöst, wie sie es gelöst haben.

Aber eine gewisse Möglichkeit, dass doch, bleibt natürlich immer. Aber die sehe ich eben viel geringer, als die andere.

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#21
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 44x hilfreich)

Habe mir mal deinen anderen Strang durchgelesen.

Irgendwie gerätst du immer wieder in komische Geschichten, die sich um mögliche rechtswidrige Bereicherungen drehen. Und das in ziemlich kurzer Zeit.

Uffbasse, würde der Mannheimer sagen.

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#22
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 73x hilfreich)

Genau darauf wollte ich hinaus.

Da bekommt man zweimal (!) ein angeblich ausgeräumtes Paket, verweigert aber die Annahme nicht.

Am Besten gefällt mir persönlich die Nummer mit der Frau als Zeugin für das leere Paket, weil der Gegenstand ein Geschenk für sie war.... :party:

Oder man "vergisst" Artikel an der SB-Kasse. Bei fast 20€ pro Gegenstand handelte es sich offensichtlich nicht um einen Schuhlöffel, Spülbürste oder Duschwandflitschi. Und dann nicht einen - sondern gleich fünf.

Man sollte sich einfach selbst fragen: wenn ich Ermittlungsbehörde oder Strafrichter wäre - würde ich so eine Story glauben? Ich würde es nicht.

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#23
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Man sollte sich einfach selbst fragen: wenn ich Ermittlungsbehörde oder Strafrichter wäre - würde ich so eine Story glauben? Ich würde es nicht.


So hatte ich auch gedacht.
Wenn man da als unbeteiligter Dritter draufschaut, rümpft man schon etwas die Nase.

Ich bestelle regelmäßig online, meine Familie bestellt regelmäßig online, mein ziemlich großer Freundes- und Bekanntenkreis bestellt regelmäßig online... und noch nie (!) habe ich auch nur von einem einzigen Fall gehört, in dem ein Paket leer gewesen sein soll.

Wie du sagst, wenn man das als Jurist*in auf den Tisch bekommen würde, gäbe es sicher gewisse Zweifel an den Darstellungen des TE.

Aber wir sind ja hier auch keine Ermittlungsbehörde.

Mein Kommentar war eher als Mahnung zu verstehen, solches Verhalten zukünftig besser zu unterlassen, angenommen den Fall, ich liege mit meiner Vermutung richtig.
Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht,warum ihr so draufhaut. Die 5 Artikel waren die Scharniere für den PaxSchrank. Das wäre vermutlich das letzte was ich mitgehen lassen würde wenn ich müsste.

Ich wollte eigentlich nur eure Meinung einholen, aber wenn ich wüsste, dass Ihr mich hier so runtermacht hätte ich es sein gelassen.

Danke an alle mit konstruktiven Antworten

-- Editiert von SonnyBlack123 am 10.04.2022 01:17

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Anbei nochmal der Text der Admins:

Hallo Leute,

der Umgangston in einigen Foren, z.B. im Strafrecht, scheint merklich rauher geworden zu sein.

Wir würden uns freuen, wenn Threadstarter insbesondere im Strafrecht weniger lächerlich gemacht oder moralisch verurteilt werden. Eine sachliche Hilfe oder Einordnung ist unserer Meinung nach meist besser angebracht. Wir wollen niemandem seine Meinung und auch deutliche Worte verbieten, allerdings macht der Ton die Musik. Die meisten sind juristisch einfach unerfahren und unwissend, haben Fehler gemacht und Angst. ****storms und Empörungen gibt es im Internet schon genug. Lasst uns versuchen, es anders zu machen!

Wir freuen uns über Euer Feedback in diesem Thread.

Euer 123recht.de Team

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 73x hilfreich)

Eine Frage in einem Internetforum zu stellen bedeutet nicht die Antwort zu bekommen, die man möchte.

Hier werden Laienmeinungen und subjektive Eindrücke gepostet.

Und mein Eindruck wäre ein völlig anderer, wäre dies das erste Vorkommnis dieser Art gewesen.

Aber Sie ziehen das Pech ja irgendwie förmlich an.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Wurstsemmel,

es geht gar nicht darum die Antworten zu erhalten die ich gerne hätte aber konstruktive Antworten wären da eher schon hilfreich als sowas hier:

"Ich würde mir für den Strafrichter eine andere Antwort einfallen lassen."

Das ist nicht die feine englische Art

0x Hilfreiche Antwort




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