Sehr geehrte Damen und Herren, ich will eine Strafanzeige gegen ein Internet Provider XY erstatten und würde gerne dazu die Meinung und rat erfragen hier ob man das so gelten machen kann in der Formulierung. Gerne kann mich auch ein Rechtsanwalt beraten, da ich ein Beratungshilfeschein schon von Gericht habe, wenn möglichst ohne Eigenbeteiligung, da ich nicht viel habe. Die Strafanzeige soll direkt bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden schriftlich, nicht bei der Polizei.
Strafanzeige gegen „Provider XY"
Sehr geehrte Staatsanwaltschaft XY
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen „Provider XY" nach § 263 des Betrugs nach Absatz 1 sowie Absatz 3 des Strafgesetzbuches (StGB) sowie auch nach § 240 Nötigung (StGB).
Begründung:
das Unternehmen „Provider XY" hat rechtswidrig Monatlich Beträge in Höhe von XX,XX € bis XX,XX € von meinen Konto abgebucht, obwohl das Unternehmen kein recht dazu hat da ich dem Unternehmen „Provider XY" die Einzugsermächtigung wiederrufen habe und dies am XX.Monat 2014 von „Provider XY" Schriftlich Bestätigt wurden ist, jedoch wurde mir am folgenden Abbuchungstage illegal Abgebucht am XX.XX.2014 und XX.XX.214 sowie am XX.XX.2014 und am XX.XX.2014. Seit dem Wiederruf bekomme ich erstens eine Rechnung von „Provider XY" per E-Mail zugesendet, das ich doch bitte die Rechnung innerhalb der nächsten 5 Tage überweisen soll aber gleichzeitig wird versucht das Geld zusätzlich von meinem Konto abzubuchen, welches Teilweise auch erfolgreich durchgeführt wird. Des Weiteren wurde mir das Internet gesperrt ohne eine vorige Ankündigung obwohl ich die Rechnung von XX.XX.2014 welche ich innerhalb der nächsten 5 Tagen bezahlen soll (XX.XX.2014), welches ich jedoch erst am XX.XX.2014 (zwei Tage in Vollzug) überwiesen habe, dies kann meines Erachtens nicht rechtens sein, nach Einholung von Informationen aus dem Internet so scheint es mir das dies eine Systematische Praktik ist um Gelder doppelt zu kassieren oder durch zusätzliche Mahngebühren sowie die Einführung von Datensperrengebühren Gelder zu kassieren aber auch die Erhebung von Rücklastschriftgebühren (Trotz wiederruf der Einzugsermächtigung) wurde mir schon einmal in Rechnung gestellt, laut eines Urteil des BGH ist das Internet ein Grundrecht, so dass „Provider XY" nicht einfach so, meiner Meinung nach das Internet mir sperren darf, da liegt auch der Verdacht nahe das das Unternehmen auch gegen sämtliche Datenschutzgesetze verstößt, so dass ich Sie bitte das gesamte Unternehmen genauer unter die Lupe zu nehmen und eventuell Durchsuchungen der Räumlichkeiten von „Provider XY" durchzuführen so wie auch die Beschlagnahmung von Computern und Dokumenten im Betracht zu ziehen.
freundlichen Grüßen
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-- Editiert kmaier504 am 05.12.2014 17:25
-- Editiert kmaier504 am 05.12.2014 17:26
Illegale Abbuchung eines Internet Provider XY
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
lol :D
Lang nicht mehr so gelacht :D
Mir ist klar, dass für den Laien alles sofort Betrug und Diebstahl usw... ist.
Spätestens wenn man ins Gesetz schaut und versucht einen klaren Sachverhalt unter einen bestimmten § zu subsumieren, da fallen einem die Fehler auf, dass da was nicht stimmt...
Betrüger ist (§ 263 StGB
), wer durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält
.
Wenn jemand ungerechtfertigt (ja fehlerhaft) vom Konto abbucht ist dies eher erstmal zivilrechtlicher Natur. Hier Vorsatz zu unterstellen ist je nach Sachlage (bei der oben beschriebenen jedenfalls) etwas schwierig spätestens wenn man dem Unternehmen das nachweisen will.
Das Internet ist ein Grundrecht (jedenfalls nach BGH-Auffassung), der Provider darf es, habe jetzt nicht im TKG nachgelesen aber glaube es noch zu wissen, den Zugang sperren, wenn man mit einer Rechnung im Verzug ist und diese Abschaltung mindestens 2 Wochen zuvor angekündigt wurde ("Wenn die Rechnung nicht binnen zwei Wochen beglichen wird sehen wir uns dazu veranlasst die Dienstleistungen einzustellen" oä).
Ich würde auf Deine oben geschriebene Strafanzeige wie folgt antworten: "Ermittlungsverfahren wird eingestellt, da dem geschilderten Sachverhalt kein konkreter Straftatbestand entnommen werden konnte."
Versuchs zivilrechtlich oder erst einmal ein Gespräch und Rücklastschriften oä.
Der Provider hatte wohl kein recht die Lastschrift zu veranlassen, da die Ermächtigung hierzu widerrufen wurde. Demnach kannst Du bei Deiner Bank eine Rücklastschrift beantragen. Auch gegen das abgeschaltete Internet könnte man eventuell vorgehen, falls man von der möglichen Abschaltung im Falle einer Nichtzahlung nicht fristgerecht informiert wurde. Hier ließe sich eventuell ein Recht auf Schadensersatz begründen. Mir sind Fälle bekannt in denen das Tatsächlich mehrere tausend Euro Schadenersatz eingebracht hat, ist jedoch stark von Fall zu Fall zu unterscheiden wie man diesen beziffern will und kann...
Auf alle Fälle noch viel Glück bei der (hoffentlich friedlichen) Lösung der Streitigkeit.
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oh man oh man...
quote:
laut eines Urteil des BGH ist das Internet ein Grundrecht, so dass „Provider XY" nicht einfach so, meiner Meinung nach das Internet mir sperren darf,
nach dem BGH ist es zwar ein Grundrecht
ABER
Internetsperren sind tortzdem möglich und auch richtig wenn gewisse Vorraussetzungen vorliegen.
ich sehe hier nicht wirklich ein erfolgreiches Verfahren,sowas wird wohl zu mehr als 90% eingestellt werden. der zuständige Staatsanwalt wird das ganze dann auf dem Privatklageweg verweisen.
wegen so einen Fall wird wohl auch niemand bei einem Provider mehre Computern und Dokumenten beschlagnahmen und auswerten lassen.
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quote:
ABER
Internetsperren sind tortzdem möglich und auch richtig wenn gewisse Vorraussetzungen vorliegen.
Hatte doch die Voraussetzungen geschrieben soweit ich die nach einem halben Jahr noch in Erinnerung hatte Hab keine Zeit das passende im TKG zu suchen und ist auch sinnlos Es geht hier eh nicht um Schadenersatz
quote:
der zuständige Staatsanwalt wird das ganze dann auf dem Privatklageweg verweisen
Siehst du hier Privatklagedelikte :D Ich sehe gar nichts, der StA wird das mit nem knappen 2-zeiler schließen und weg damit
Privatklageweg gilt ausschließlich für reine Privatklagedelikte und für nichts anderes...
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Die genanten §§ passen nicht zum Sachverhalt.
Deshalb sollten Laien die auch einfach weglassen und sich auf die Schilderung des Sachverhaltes beschränken.
Wobei ich hier kein strafbares Verhaltne sehe.
Das wird man zivilrechtlich lösen müssen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Ich schließe mich an. Strafrechtlich ist hier nichts, aber auch gar nichts zu holen.
Und selbst wenn, dann ändert das ja im Ergebnis nichts am Problem.
Der Fragesteller hat es einfach, er braucht sich im Falle einer Abbuchung ja nur kurz an den Rechner setzen und die Abbhuchung mit einem Mausklick zurückholen.
Die entsprechenden Kosten fallen ja auf der anderen Seite an.
Wenn der Provider Geld will, dann müsste er ja erstmal vor Gericht auf Zahlung klagen und bis dahin braucht der Fragesteller ja nichts zu tun.
Vielleicht wäre es aber sinnvoll, wenn der Fragesteller mal prüft, ob der Provider mit dem geltend gemachten Anspruch vielleicht Recht hat. Wenn der Fragesteller zivilrechtlich genauso irrt wie strafrechtlich, dann könnte die Sache böse ins Auge gehen.
Ein Anwalt sollte sich also auf das zivilrechtliche Problem stürzen und nicht etwa auf das strafrechtliche.
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"justice"
Hallo, da ich momentan wenig Zeit habe, werde ich in dem nächsten Tage hieraus genauer Antworten, vielen Dank für ihr Verständnis.
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