Illegales Fernsehen

8. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
Hausumbau
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Illegales Fernsehen

Hallo zusammen

Folgener fiktiver Fall hat sich nie zugetragen:
Fußball Fan Franz schaut gern Fußball. Besonders die Bundeliga gefällt Ihm wunderbar. Leider kosten die vielen Sender mittlerweile sehr viel Geld.

Da entdeckt Franz auf Facebook eine Anzeige. Alle Sender für 100 EUR im Jahr.

Er nimmt Kontakt auf – es wird ihm alle per Telegramm erklärt und eingerichtet.

Tatsächlich: Er kann alle Fußballspiele sehen.

Wenn jetzt dieser „Anbieter" geschnappt wird muss Hans dann:

- Mit einer Strafe rechnen
- Oder sogar mit einer Hausdurchsuchung

Danke für die Mühe!!!




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 38x hilfreich)

(Editiert und Abmahnung: Weiteres Geposte von KI-Zeug wird Konsequenzen haben!)


-- Editiert von Moderator am 8. Oktober 2025 14:59

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hausumbau
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für diese tolle, schnelle und intressante Antwort!!!!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4242 Beiträge, 1194x hilfreich)

Die Antwort in Beitrag #1, die ich mir nicht durchgelesen habe, wurde von einer KI generiert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12751 Beiträge, 4603x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Die Antwort in Beitrag #1, die ich mir nicht durchgelesen habe, wurde von einer KI generiert.

Und wie es scheint von irgendeiner Streamingseite kopiert.

Wenn man sich schon solcher "Quellen" bedient, sollte man sie zumindest angeben....

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#5
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2053 Beiträge, 404x hilfreich)

Als Hinweis: Die ganzen Webseiten, die mit § 106 UrhG und § 108b UrhG die Strafbarkeit des illegalen Ansehen von Streams belegen wollen, schreiben Unsinn!



-- Editiert von Moderator am 8. Oktober 2025 17:02

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#6
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 38x hilfreich)

(Editiert)

Also nochmal in eigenen Worten:

Ja, Strafe droht – meist Abmahnung mit 750€ Bußgelt für illegale Streams (Urheberrechtsverletzung bei Sky/DAZN). Hausdurchsuchung? Kaum, die jagen die Anbieter. Lernpunkt: Legal streamen vermeidet Stress und lehrt, dass Piraterie mehr kost als sie spart.
Danke!



-- Editiert von User am 12. Oktober 2025 14:26

-- Editiert von Moderator am 12. Oktober 2025 15:55

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18798 Beiträge, 10169x hilfreich)

Zumindest gibt es glaubwürdige Berichte (von neutraler Seite - nicht von Seiten der Pay-TV-Anbieter), dass in anderen EU-Ländern derzeit massiv gegen Kunden von illegalen Anbietern vorgegangen wird.

Zitat (von vacantum):
Als Hinweis: Die ganzen Webseiten, die mit § 106 UrhG und § 108b UrhG die Strafbarkeit des illegalen Ansehen von Streams belegen wollen, schreiben Unsinn!

Die Strafbarkeit des Ansehens von illegalen Streams sei dahingestellt.
Das Anbieten von illegalen Streams ist dagegen ziemlich eindeutig strafbar. D.h. Beweismittel, die beim illegalen Anbieter gefunden werden, dürfen von der Polizei/Staatsanwaltschaft an Sky, DAZN usw. weitergeleitet werden, also auch Kundendaten des illegalen Anbieters.
Was Sky, DAZN usw. dann mit den Kundendaten machen, ist denen überlassen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1201 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von Hausumbau):
- Mit einer Strafe rechnen


Ja, nicht unwahrscheinlich, vermutlich eine Geldstrafe (Tagessätze) im niedrigen Bereich.
Zitat (von Hausumbau):
- Oder sogar mit einer Hausdurchsuchung


Allein aufgrund dieser Sache.: Eher unwahrscheinlich.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12751 Beiträge, 4603x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
vermutlich eine Geldstrafe (Tagessätze) im niedrigen Bereich.

Das ist äußerst unwahrscheinlich, bis ausgeschlossen, da wir uns nicht im strafrechtlichen Bereich bewegen.

Wie bereits angemerkt, finden sich die Grundlagen der Strafbarkeit bei Urheberrechtsverletzungen in den §106-108b UrhG.
Wenn man diese aufmerksam liest, wird man feststellen, dass für eine Strafbarkeit eines der Tatmerkmale, Vervielfältigung, Verbreitung, der öffentlichen Wiedergabe, oder Verwertung erfüllt sein muss.
Bei reinen "Konsumenten", wie es bei Nutzern von Streamingdiensten in der Regel der Fall ist, ist nichts davon einschlägig.

Das illegale Ansehen ist also keine Straftat, aber abmahnfähig und erzeugt einen Unterlassungsanspruch = reines Zivilrecht.
Und letztendlich deutlich teurer, als es eine strafrechtliche Verurteilung wäre.


-- Editiert von User am 13. Oktober 2025 12:54

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#10
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2053 Beiträge, 404x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das Anbieten von illegalen Streams ist dagegen ziemlich eindeutig strafbar. D.h. Beweismittel, die beim illegalen Anbieter gefunden werden, dürfen von der Polizei/Staatsanwaltschaft an Sky, DAZN usw. weitergeleitet werden, also auch Kundendaten des illegalen Anbieters.
Was Sky, DAZN usw. dann mit den Kundendaten machen, ist denen überlassen.
Da es laut Sachverhalt nicht um das Anbieten von illegalen Streams geht ...

Zitat (von Roboter3000):
Ja, Strafe droht – meist Abmahnung mit 750€ Bußgelt für illegale Streams (Urheberrechtsverletzung bei Sky/DAZN). Hausdurchsuchung? Kaum, die jagen die Anbieter. Lernpunkt: Legal streamen vermeidet Stress und lehrt, dass Piraterie mehr kost als sie spart.
Danke!
Und auch ohne KI ist diese Anwort Unsinn!

Zitat (von CarstenF):
Ja, nicht unwahrscheinlich, vermutlich eine Geldstrafe (Tagessätze) im niedrigen Bereich.
Hier liegt keine strafbare Handlung vor ... daher auch Unsinn!



-- Editiert von User am 13. Oktober 2025 14:58

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4242 Beiträge, 1194x hilfreich)

Warum sollte hier keine Straftat vorliegen?

bei einem Stream handelt es sich um nichts anderes, als um Daten. Da sehe ich durchaus eine Strafbarkeit gem. § 202a StGB sowie § 202d StGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18798 Beiträge, 10169x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Da es laut Sachverhalt nicht um das Anbieten von illegalen Streams geht ...

Ja - aber wenn der Anbieter auffliegt, dürfen die beim Anbieter gefundenen Kundendaten auch an Sky, DAZN usw. weitergegeben werden.
D.h. der Konsument der illegalen Streams muss hoffen, dass der Anbieter nicht aufliegt.

Zitat (von vacantum):
Und auch ohne KI ist diese Anwort Unsinn!

Warum sollte eine Abmahnung Unsinn sein?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 332x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Warum sollte eine Abmahnung Unsinn sein?


Weil das bei echtem Streaming nicht funktioniert. Die einzigen Abmahnungen die in Deutschland wegen Streaming erfolgreich waren, waren die, bei denen der Anbieter kein echtes Streaming genutzt hat, sondern das Ganze basierte dann auf Torrent.

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