Im Internet als jemand anderes ausgegeben , strafbar?

22. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nameistegal123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Internet als jemand anderes ausgegeben , strafbar?

Hallo,
ich habe riesen Mist gebaut indem ich mich im Internet als eine andere person ausgegeben habe. Ich weiß, dass das moralisch absolut nicht in Ordnung war, das war mal vorweg. Ich habe dafür Bilder und Namen einer Person verwendet. Allerdings habe ich damit nie Verträge oder ähnliches abgeschlossen, sondern lediglich mit anderen Person geschrieben, sowohl bei Facebook als bei whatsapp. Nun ist es so, dass die Person dessen Name und Fotos ich benutzt habe dies raus bekommen hat und Anzeige erstatten will. Was kann mich jetzt erwarten? Wie gesagt, ich habe nie irgendwas abgeschlossen und es war lediglich aus Langeweile was nicht ok war. Zudem wurde ich, da die ja meine Handy Nummer haben, bereits von denen bedroht sodass ich jetzt auch Angst um meine Familie habe. Was soll ich tun? Bekommen die durch die Polizei meine Daten und können plötzlich vor meiner Tür stehen? Und was erwartet mich wegen meiner Tat?
Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Das "als jemand anderes Ausgeben" ist für sich nicht strafbar. Die Verwendung der fremden Bilder dagegen schon (§22 KUrhG ).

Zitat:
Was soll ich tun? Bekommen die durch die Polizei meine Daten und können plötzlich vor meiner Tür stehen?

Wenn "die" die Daten haben wollen, werden "die" Ihren Namen und Ihre Adresse auch bekommen.

Die Preisfrage ist eher, ob die "andere Person" wirklich Anzeige erstattet. (Erfahrungsgemäß drohen diejenigen, die wirklich Anzeige erstatten, vorher nicht mit einer Anzeige - und diejenigen, die mit einer Anzeige drohen, erstatten nachher keine.)

Und die zweite Frage ist, ob die Polizei wegen so einem "Kindergarten" wirklich ermittelt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Nameistegal123):
Was soll ich tun?

Abwarten.
Sich eventuell bei "denen" glaubwürdig entschuldigen und verischern das das nie wieder vorkommt.



Zitat (von Nameistegal123):
Bekommen die durch die Polizei meine Daten und können plötzlich vor meiner Tür stehen?

Ja, das wäre beides möglich.



Zitat (von Nameistegal123):
Und was erwartet mich wegen meiner Tat?

Wenn die Ermittler sich dafür interessieren, erst mal eine Ermittlung inkl. Anhörung. Dann eventuell - je nahc Ausgang der Ermittlungen - einen Strafbefehl oder eine Gerichtsverhandlung.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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