Immobilien Besitz pfändbar nach Betrugs Verurteilung (auslands Firma)

16. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
derfragende33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilien Besitz pfändbar nach Betrugs Verurteilung (auslands Firma)

Hallo,

mal angenommen Person X gründet im Ausland eine Firma, Firma Y, (z.B. Panama, Zypern, ..) und lässt Firma Y Immobilien in Deutschland erwerben.
Wenn gegen Person X jetzt eine Anklage wegen gewerbsmäßigem Betrug erlassen wird und es zu einer Verurteilung kommt, können dann die Immobilien von Firma Y gepfändet werden oder kann der Besitz an der Firma Y Person X über andere Wege gepfändet werden?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119328 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von derfragende33):
Wenn gegen Person X jetzt eine Anklage wegen gewerbsmäßigem Betrug erlassen wird und es zu einer Verurteilung kommt, können dann die Immobilien von Firma Y gepfändet werden oder kann der Besitz an der Firma Y Person X über andere Wege gepfändet werden?

In der Regel nicht, weil eine strafrechtliche Verurteilung keinen Titel darstellt mit dem man was pfänden kann.

Möglich wäre aber eine Einziehung von Immobilien und Firmenanteilen durch die Behörden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
derfragende33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von derfragende33):
Wenn gegen Person X jetzt eine Anklage wegen gewerbsmäßigem Betrug erlassen wird und es zu einer Verurteilung kommt, können dann die Immobilien von Firma Y gepfändet werden oder kann der Besitz an der Firma Y Person X über andere Wege gepfändet werden?

In der Regel nicht, weil eine strafrechtliche Verurteilung keinen Titel darstellt mit dem man was pfänden kann.

Möglich wäre aber eine Einziehung von Immobilien und Firmenanteilen durch die Behörden.


Obwohl die Immobilien der Firma Y gehören die nicht in der EU sitzt wäre es also möglich die Immobilien einzuziehen bzw. die Firmenanteile?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119328 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von derfragende33):
Obwohl die Immobilien der Firma Y gehören die nicht in der EU sitzt wäre es also möglich die Immobilien einzuziehen bzw. die Firmenanteile?

Klar. Nur weil man eine Scheinfirma im Ausland gegründet hat, bedeutet da ja gerade nicht das man sich der juristischen Verfolgung entziehen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von derfragende33):
Obwohl die Immobilien der Firma Y gehören


Und die Firma Y gehört X. Wo soll das Problem sein?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6258 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von derfragende33):

mal angenommen Person X gründet im Ausland eine Firma, Firma Y, (z.B. Panama, Zypern, ..) und lässt Firma Y Immobilien in Deutschland erwerben.
Wenn gegen Person X jetzt eine Anklage wegen gewerbsmäßigem Betrug erlassen wird und es zu einer Verurteilung kommt, können dann die Immobilien von Firma Y gepfändet werden oder kann der Besitz an der Firma Y Person X über andere Wege gepfändet werden?

Wenn von einem Geschädigten ein vollstreckbarer Titel gegen X erwirkt wird, kann in sein gesamtes Vermögen vollstreckt werden, auch das im Ausland. (Das muß X übrigens bei der Abgabe der eV auch angeben, sonst macht er sich strafbar.)

Gepfändet würde dann aber nicht die Immobilie, sondern X' Anteile an dem Unternehmen Y.

Erwirkt also ein Geschädigter einen Titel gegen X, der ihn berechtigt, die Anteile am Unternehmen Y zu pfänden, dann kann er letztlich auch auf die Immobilien des Unternehmens Y in Deutschland zugreifen, denn ihm gehört dann das Unternehmen Y.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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