Ich befinde mich in der Trennung.
Meine Ex hat dieses Jahr ohne meine Kenntnis und ohne meine Zustimmung unsere Tochter zwei mal Impfen lassen - in kurzen Abständen.
Ich habe durch zufall davon erfahren als ich mit dem Kinderarzt Telefoniert hatte vor kurzem.
Die Praxis Inhaber behauptete das er davon keine Kenntnis hat über die Trennung.
Aber ich kann beweisen das die Praxis davon wusste.
Ist Sie Gesetzlich Verpflichtet meine Zustimmung zu hollen ?
Was droht der Praxis ?
Welche Strafen drohen ?
Impfung ohne Zustimmung
Nein.ZitatIst Sie Gesetzlich Verpflichtet meine Zustimmung zu hollen ? :
Nichts.ZitatWas droht der Praxis ? :
Keine.ZitatWelche Strafen drohen ? :
Wie sieht die Sorgerechts-Situation aus?
War der Praxis die Sorgerechts-Situation bekannt?
Wusste die Praxis von der Nicht-Impfwilligkeit einer Partei?
Um welche Impfung handelt es sich?
Geiteltes Sorgerecht.
Ja einmal Telefonisch mittgeteilt und Mündlich Vorort mittgeteilt.
Impfung : Es waren die beiden letzten Impfungen die nötig waren in kurzen abständen, die Impfung ist jetzt abgeschlossen laut Info.
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Na ja, mündlich kann man vieles behaupten. Daran muss sich niemand halten. Die weitere Frage ist, ob die Impfungen Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens sind, dann kann die Mutter sie selbst entscheiden. Und wenn nicht, dann ist das eine Angelegenheit zwischen Dir und der Kindsmutter.
wirdwerden
Zitat:Ist Sie Gesetzlich Verpflichtet meine Zustimmung zu hollen ?
Nein.
Wenn, dann hätte die Mutter die Zustimmung holen müssen.
Zitat:Es waren die beiden letzten Impfungen die nötig waren in kurzen abständen,
Wenn es "Folgeimpfungen" waren, stellt sich die Frage, ob eine Zustimmung überhaupt notwendig war. Wenn die Erstimpfung bereits stattgefunden hat, ist damit wohl auch die Zustimmung zu Folgeimpfungen konkludent erteilt.
Der BGH hat zwar entscheiden, dass bei Impfungen und gemeinsamem Sorgerecht die Zustimmung beider Elternteile erforderlich ist - falls sich aber die Eltern nicht einigen können, darf der Elternteil allein entscheiden, der sich an die Richtlinien des RKI hält.
Sollte es also um eine vom RKI empfohlene Impfung gehandelt haben, dann hätte Ihre fehlende Zustimmung die Sache nur verzögert, aber nicht verhindert - und die Gerichtskosten hätten Sie bezahlen müssen.
Nun es gibt und gab keine Meinungsverschiedenheit in Sachen Impfung.
Am Rande:
Letztes jahr hatte Sie per Familiengericht versucht wegen einer "angeblich" nicht angekommen Vollmacht die ich über dritte bekommen hatte für seine Bevorstehende Impfung mich vor Familiengericht zu bringen.
Aber das Familiengericht sah keine Notwendig für eine Verhandlung und keine Meinungsverschiedenheit und daher bekam Sie eine hohe Geldstrafe (Kosten des Gericht auferlegt) und das Gericht erwähnte auch zusätzlich noch das Sie mich nicht Kontaktiert hatte wegen der Vollmacht (ob ich es abgeschickt habe etc) sondern direkt zum Familiengericht gegangen ist,der Beschluss war Rechtskräftig.
Spätestens hier musste die Kinderarztpraxis Bescheid gewusst haben weil meine Ex-Frau meine Zustimmung brauchte letztes Jahr für die Impfung.
Ich finde das ehrlich gesagt grossen Missbrauch auch gegenüber dem Familiengericht und gegenüber mir und es zeigt einfach den Vorsatz.
Ich werde bis heute ausgeschlossen.
Ich kann auch beweisen das die Praxis in Kenntnis war das wir in Trennung sind,ich denke die Praxis versucht auf Deutsch gesagt ihren Arsch zu Retten.
Ich sehe es sehr wohl so, dass grundsätzlich der Arzt die Einwilligung des/der Sorgeberechtigten einholen muss. Auch aus strafrechtlichen Gründen. Immer vorausgesetzt, dass es eine das Sorgerecht betreffende Frage ist (siehe Antwort von drkabo).
Familienrechtlich betrachtet ist es zwar in der Tat nur ein Problem zwischen Vater und Mutter. Nur wirkt sich die familienrechtliche Situation auf die strafrechtliche Frage aus. Nur gehe ich ähnlich wie drkabo davon aus, dass man hier möglicherweise nur stumpfsinnig auf Prinzipien bestehen kann, am Ende damit aber nicht wirlich etwas erreicht. Ich halte es für naheliegend, dass im Streitfall ein Gericht der das Kind betreuenden und impfwilligen Mutter die Entscheidung überlässt.
Der Vater könnte hier Strafanzeige erstatten. Nur sollte er sich vorher bitte fragen, was er sich davon erhofft. Oder wie sich das auf die Zukunft auswirken könnte. Es könnte ganz einfach etwas unklug sein, hier jetzt mit dem strafrechtlichen hammer draufzuschlagen. Dass irgendetwas dabei herauskommt, möchte ich auch nicht sagen.
Wie alt ist das Kind? Was waren das denn nun für Impfungen?
Nachtrag:
Dieser alte Fall da ist nunmal genau das: Er ist alt. Das hat mit diesem Fall hier nichts mehr zu tun. Wenn SIe jetzt ausgerechnet die Impfungen zur einem strafrechtlichen Thema machen, dann lässt das im Nachhinein vielleicht doch Zweifel daran aufkommen, ob Sie damals nicht doch die Impfung verweigern wollten.
Vielleicht sollten Sie sich zum Thema Impfungen endgültig positionieren und vielleicht sollte das dann so aussehen, dass Sie der Mutter diese Entscheidungen tatsächlich überlassen. Was die Impfungen selber betrifft, scheint ihr Vorgehen ja gar nicht unvernünftig zu sein (Sie selber sagen auch nichts anderes).
Dass Sie sich ausgegrenzt fühlen, glaube ich Ihnen gerne. Die Frage ist nur, ob man das in einen Streit umschlagen lassen sollte und ob dieser Streit sich dann ausgerehcnet um die medizinische Versorgung des Kindes drehen sollte.
ZitatIch sehe es sehr wohl so, dass grundsätzlich der Arzt die Einwilligung des/der Sorgeberechtigten einholen muss. Auch aus strafrechtlichen Gründen. Immer vorausgesetzt, dass es eine das Sorgerecht betreffende Frage ist (siehe Antwort von drkabo). :Familienrechtlich betrachtet ist es zwar in der Tat nur ein Problem zwischen Vater und Mutter. Nur wirkt sich die familienrechtliche Situation auf die strafrechtliche Frage aus. Nur gehe ich ähnlich wie drkabo davon aus, dass man hier möglicherweise nur stumpfsinnig auf Prinzipien bestehen kann, am Ende damit aber nicht wirlich etwas erreicht. Ich halte es für naheliegend, dass im Streitfall ein Gericht der das Kind betreuenden und impfwilligen Mutter die Entscheidung überlässt.
Der Vater könnte hier Strafanzeige erstatten. Nur sollte er sich vorher bitte fragen, was er sich davon erhofft. Oder wie sich das auf die Zukunft auswirken könnte. Es könnte ganz einfach etwas unklug sein, hier jetzt mit dem strafrechtlichen hammer draufzuschlagen. Dass irgendetwas dabei herauskommt, möchte ich auch nicht sagen.
Wie alt ist das Kind?
1,5 Jahre alt.
Können wir von einem Vorsätzlichen Handeln ausgehen ?
Nun es gibt und gab keine Meinungsverschiedenheit in Sachen Impfung.
Am Rande:
Letztes jahr hatte Sie per Familiengericht versucht wegen einer "angeblich" nicht angekommen Vollmacht die ich über dritte bekommen hatte für seine Bevorstehende Impfung mich vor Familiengericht zu bringen.
Aber das Familiengericht sah keine Notwendig für eine Verhandlung und keine Meinungsverschiedenheit und daher bekam Sie eine hohe Geldstrafe (Kosten des Gericht auferlegt) und das Gericht erwähnte auch zusätzlich noch das Sie mich nicht Kontaktiert hatte wegen der Vollmacht (ob ich es abgeschickt habe etc) sondern direkt zum Familiengericht gegangen ist,der Beschluss war Rechtskräftig.
Spätestens hier musste die Kinderarztpraxis Bescheid gewusst haben weil meine Ex-Frau meine Zustimmung brauchte letztes Jahr für die Impfung.
Ich finde das ehrlich gesagt grossen Missbrauch auch gegenüber dem Familiengericht und gegenüber mir und es zeigt einfach den Vorsatz.
Ich werde bis heute ausgeschlossen.
Ich kann auch beweisen das die Praxis in Kenntnis war das wir in Trennung sind,ich denke die Praxis versucht auf Deutsch gesagt ihren Arsch zu Retten.
Unsinn. Du versuchst, dich zu rächen.Zitatich denke die Praxis versucht auf Deutsch gesagt :
Du bist schon der dritte mit Rachegelüsten seit letzter Woche...
Gibts was zu gewinnen?

Sei froh, dass sich die Frau um die Kinder und die nötigen Impfungen kümmert.ZitatNun es gibt und gab keine Meinungsverschiedenheit in Sachen Impfung. :
Zitat:Unsinn. Du versuchst, dich zu rächen.Zitatich denke die Praxis versucht auf Deutsch gesagt :
Du bist schon der dritte mit Rachegelüsten seit letzter Woche...
Gibts was zu gewinnen?
Sei froh, dass sich die Frau um die Kinder und die nötigen Impfungen kümmert.ZitatNun es gibt und gab keine Meinungsverschiedenheit in Sachen Impfung. :
Rache??? Das ist ein Absurder Vorwurf.
Hier gehts um den Sachverhalt. Würden Sie genauso Argumentieren wenn es andersherum wäre ?
Jetzt wird es albern. So albern, dass man dazu wohl nichts mehr sagen muss. Hier ist wohl auch alles gesagt. Nur wurde noch nicht gesagt, um was für eine Impfung es sich handelte. Aber das wird wohl auch nichts mehr werden.
Hier können alle Beteiligten Strafanzeige erstatten, wenn sie denn wollen. Dann werden wir alle sehen, was dabei herauskommt. Ich halte das für völlig offen.
Und ich halte das nur für bedingt ratsam.
Was wäre denn andersherum?ZitatWürden Sie genauso Argumentieren wenn es andersherum wäre :
Und da ist für die Praxis keine Strafe zu sehen. Andersherum auch nicht.ZitatHier gehts um den Sachverhalt. :
Am Rande erzählst du...alles mögliche und
Hat das evtl. andere Gründe?ZitatIch werde bis heute ausgeschlossen. :
Hallo
Ja was denn nu?Zitat:ohne meine Zustimmung
Entweder oder, entscheide dich für eines!Zitat:Nun es gibt und gab keine Meinungsverschiedenheit in Sachen Impfung
Damit ist der Drops gelutscht, alles weitere ist reine Zeitverschwendung, pargraphenreiterei und wie schon erwähnt einfach primitivstes Rachverhalten!Zitat:Nun es gibt und gab keine Meinungsverschiedenheit in Sachen Impfung
Freu dich lieber, dass dein Kind seine Impfung hat, für die du ja auch bist und beende den Abend gemütlich, davon hast auch du viel mehr
Sorry ich entschuldige mich bei allen.
Ich hätte garnix fragen sollen. Hätte ich gewusst das auch noch Verständnis gezeigt wird dann hätte ich kein Thema geöffnet.
Sorry nochmals
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