Impfverweigerer in der Pflege

18. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Monstrum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Impfverweigerer in der Pflege

Hallo zusammen, ist es eigentlich abwegig daran zu denken, eine Pflegeperson aus einem Altenheim wegen (fahrlässiger oder bedingt vorsätzlicher) Körperverletzung mit Todesfolge anzuzeigen, wenn eine Bewohnerin der Einrichtung von der Person mit Covid-19 infiziert wurde, weil die Person sich weigerte, sich impfen zu lassen? Und die Bewohnerin an der Infektion verstirbt? Es lässt sich ja wahrscheinlich gerichtsfest beweisen, wer infiziert hat. Ist erstmal ein hypothetische Frage, aber ich habe solche Befürchtungen wegen meiner Schwiegermutter. Meine Auffassung ist, dass jemand, der in einem Pflegeheim arbeitet und sich nicht impfen lässt, die Ansteckung und die Folgen davon billigend in Kauf nimmt, mindestens aber fahrlässig handelt. Die Begründung für die Impfverweigerung sind ja größtenteils sachfremd.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen im Voraus!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Monstrum):
Es lässt sich ja wahrscheinlich gerichtsfest beweisen, wer infiziert hat.

Dürfte ziemlich schwierig sein.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist im Übrigen gar nicht klar, ob man als geimpfte Person nicht weiterhin ansteckend sein kann.
Mein letzter Stand war, dass nur vor den Symptomen geschützt wird, jedoch eine Übertragung weiterstattfinden kann.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es viel zu früh für etwaige Mutmaßungen was im Falle des Falles sein könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3782x hilfreich)

Das sehe ich genauso.

Ein "gerichtsfester Beweis" könnte man wohl höchstens dann führen, wenn die Pflegerin die einzige Kontaktperson der sonst in Isolation befindlichen Bewohnerin wäre.

-- Editiert von HeHe am 18.01.2021 16:49

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33344 Beiträge, 17413x hilfreich)

aber ich habe solche Befürchtungen wegen meiner Schwiegermutter Und diese lehnt es ebenfalls ab, sich impfen zu lassen? Ansonsten wäre Ihre Angst vor dem Eintritt der "Todesfolge" ja völlig unlogisch - genau davor soll die Impfung schützen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Monstrum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Schwiegermutter wurde und wird ein zweites Mal geimpft. Aber insgesamt sind das immer noch ca. 4 Wochen, in denen das Immunsystem nicht so geschützt ist, dass nicht etwas passieren könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3004x hilfreich)

Zitat (von Monstrum):
st es eigentlich abwegig daran zu denken, eine Pflegeperson aus einem Altenheim wegen (fahrlässiger oder bedingt vorsätzlicher) Körperverletzung mit Todesfolge anzuzeigen, wenn eine Bewohnerin der Einrichtung von der Person mit Covid-19 infiziert wurde, weil die Person sich weigerte, sich impfen zu lassen?


Darüber nachzudenken ist sogar naheliegend, solange man am Schluss zu dem Ergebnis kommt, dass auch Impfgegner keine strafbewährte Körperverletzung begehen.
Hätte es der Gesetzgeber anders gewollt, hätte er ein Impfpflicht vorschreiben müssen.

Das war aber in unserem Rechtsstaat nicht durchsetzbar (was als gut oder schlecht angesehen werden kann, je nach Betrachtungswinkel).

Zitat (von Ballivus):
Zum jetzigen Zeitpunkt ist im Übrigen gar nicht klar, ob man als geimpfte Person nicht weiterhin ansteckend sein kann.
Mein letzter Stand war, dass nur vor den Symptomen geschützt wird, jedoch eine Übertragung weiterstattfinden kann.
Das ist auch mein aktueller Kenntnisstand - vom Gesundheitsminister selbst so dargestellt.

Zitat (von Monstrum):
Die Schwiegermutter wurde und wird ein zweites Mal geimpft. Aber insgesamt sind das immer noch ca. 4 Wochen, in denen das Immunsystem nicht so geschützt ist, dass nicht etwas passieren könnte.


10 Tage nach der ersten Impfung ist ein Grundschutz aber kein Langzeitschutz gegeben.

Nur außerordentliches Pech, wenn die Infektion inner der ersten 10 Tage eintritt wie leider aktuell in einem Dortmunder Pflegeheim .https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/corona-ausbruch-in-bereits-durchgeimpftem-dortmunder-pflegeheim-plus-1590306.html

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5635 Beiträge, 2515x hilfreich)

Zitat (von Monstrum):
Die Schwiegermutter wurde und wird ein zweites Mal geimpft. Aber insgesamt sind das immer noch ca. 4 Wochen, in denen das Immunsystem nicht so geschützt ist, dass nicht etwas passieren könnte.


Das gilt aber für das Pflegepersonal ebenso, von daher ist das Argument wertlos.

Zitat (von Monstrum):
Hallo zusammen, ist es eigentlich abwegig daran zu denken, eine Pflegeperson aus einem Altenheim wegen (fahrlässiger oder bedingt vorsätzlicher) Körperverletzung mit Todesfolge anzuzeigen, wenn eine Bewohnerin der Einrichtung von der Person mit Covid-19 infiziert wurde, weil die Person sich weigerte, sich impfen zu lassen?


Ja, das ist komplett abwegig.

Wenn die Impfung verpflichtend wäre, müsste sie entsprechend ins Gesetz aufgenommen werden.

Strafrechtlich wird es FRÜHSTENS interessant, wenn die Pflegekraft Kontakt zu den Pflegenden hat, OBWOHL ihr klar ist, dass sie aktiv infiziert ist.



Zitat (von Ballivus):
Zum jetzigen Zeitpunkt ist im Übrigen gar nicht klar, ob man als geimpfte Person nicht weiterhin ansteckend sein kann.
Mein letzter Stand war, dass nur vor den Symptomen geschützt wird, jedoch eine Übertragung weiterstattfinden kann.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es viel zu früh für etwaige Mutmaßungen was im Falle des Falles sein könnte.


Dazu gibt es schlicht noch keine Studienergebnisse. Das Ergebnis "Schützt den Geimpften vor schwerem Verlauf" war gut genug, um eine Impfung in Angriff zu nehmen.
Man wird das Ergebnis schlicht am Infektionsgeschehen ablesen können, bzw. laufen ja immer noch weitere Studien.
Stand ist wohl, dass die Viruslast in den oberen Atemwegen stark verringert und in den Lungen nicht vorhanden ist. Das würde aber vermutlich auch bedingen, dass die Gefahr einer Weitergabe der Infektion verringert ist. Wie viel weiß halt noch niemand.
Aber selbst eine Verringerung um nur 50% würde ja enorm weiter helfen.

Zitat (von Sir Berry):
Das war aber in unserem Rechtsstaat nicht durchsetzbar (was als gut oder schlecht angesehen werden kann, je nach Betrachtungswinkel).


Öhm, es besteht sogar eine Impfplicht für Pflegepersonal. Gegen Masern.
Und ich möchte nicht ausschließen, dass diese auch auf COVID-19 ausgeweitet werden könnte.
Eine allgemeine Impfplicht für alle Bürger würde sich wohl wirklich nicht durchsetzen lassen, ist aber vermutlich auch nicht erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Wenn überhaupt wäre der Altenheimbetreiber der Adressat für eine Klage.

Solange es jedoch keine Pflicht gibt das in der Pflege nur geimpfte Personen eingesetzt werden dürfen wird eine diesbezüglich Klage ins Leere laufen. Das es zu einer solchen Pflicht kommen wird ist jedoch (unabhängig von der Frage ob Geimpfte die Krankheit weitergeben können) höchst unwahrscheinlich da es in diesem Bereich ohnehin schon einen akuten Personalmangel gibt, der durch eine solche Maßnahme noch einmal massiv verstärkt würde.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.501 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.707 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen