Guten Abend zusammen!
Eine Person hat aus einem anderen EU-Land Spiele und Tonträger bestellt, die zum Teil nach §86a, §130 und §131 klassifiziert werden. Sie hat dies schon öfters gemacht, jedoch ist bisher immer alles gut gegangen. Innerhalb der EU gibt es ja normalerweise keine Paketkontrollen mehr (ausser Stichproben, oder es ist was verdächtiges nach dem Betäubungsmittelgesetz etc.) Nun ist das Paket wohl verloren gegangen in dem anderen EU-Land, was sie dem Verkäufer auch mitgeteilt hat, dieser schickt ihr den Inhalt wohl erneut zu. Es ist jeweils immer nur ein Exemplar zu finden, und sie nutzt das auch nur für den privaten Gebrauch, sie will da nichts öffentlich vorführen, vervielfältigen, etc. Jetzt zu den Fragen:
1) Was kann ihr im schlimmsten Fall drohen, weil das Paket ja verloren gegangen ist, wenn es wiedergefunden wird?
2) Sie bekommt das ja erneut zugeschickt, und soweit ich weiß, ist ein Exemplar für den privaten Gebrauch zum Import zulässig, auch wenn es beschlagnahmte Sachen sind, sie nutzt diese Dinge nur rein privat für sich. Das ist doch so richtig, oder?
3) Was, wenn das Paket doch wider Erwarten auftauchen sollte, und sie dann doppelte Exemplare hat, und es zufälligerweise an der selben Stelle zeitgleich auffällt? (Sehr unwahrscheinlich, aber man hat schon Pferde kotzen sehen.)
4) Wenn es da Probleme gibt, wie läuft das in der Regel ab? Wie lange dauert es, bis der Zoll (vermute ich in dem Fall) sie anschreibt und es Ärger gibt?
5) Würde sie im Zweifelsfall vorbestraft? Kommt es zum Verfahren?
6) Kann sie deswegen eine Hausdurchsuchung bekommen?
7) Was soll sie jetzt tun?
Vielen Dank!