In Ruhe gelassen werden, des eigenes.Weges gehen.

6. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
klagundi88
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
In Ruhe gelassen werden, des eigenes.Weges gehen.

In Amerika habe ich öfter den Ausspruch gehört, "What are my charges officer?, (silence) I am on my way as a free man."

D.h. wenn der Polizist einem nicht den Grund für eine Festsetzung oder Identitätsfeststellung nennen kann, man den eigenen Weg fortsetzen kann, schweigen und nicht auf die Ausrufe des Polizisten eingehen muss. Man ruft nur aus, "Ich kann als freier Mann meines Weges gehen". Ist dies in Deutschland erlaubt oder muss man einem Polizisten sachbezogen antworten? Dies wäre z.B relevant wenn man einen wichtigen Termin hat und sich keine Verzögerung leisten kann.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Zitat:
Man ruft nur aus, "Ich kann als freier Mann meines Weges gehen"


Im Zweifel wird der Polizist (in den USA) dann ausrufen: "Mal schauen wie weit Du mit nem 9mm Projektil im Oberschenkel kommst"

Zitat:
Ist dies in Deutschland erlaubt oder muss man einem Polizisten sachbezogen antworten?


Kommt auf die Frage an...

Zitat:
Dies wäre z.B relevant wenn man einen wichtigen Termin hat und sich keine Verzögerung leisten kann.


Sagt der Bankräuber zum Polizisten: "Mein Flieger nach Cosa Rica geht gleich, ich kann mir grad keine Verzögerung leisten" :devil:


Es versteht sich von selbst, dass die Polizei einen aufhält (auch mit Gewalt) und dies auch darf, wenn man sich einer Kontrolle entziehen will. Daran ändern auch irgendwelche Ausrufe jedweder Art nichts.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.02.2017 11:07

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#2
 Von 
klagundi88
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage macht natürlich nur Sinn, wenn man selber objektiv ein freier Mann ist, nicht wegen einer Straftat verfolgt wird. Auch habe ich vorrausgesetzt, dass der Polizist einem keinen Grund nennen kann, warum man festgehalten wird. In eine solche Situation kann man beispielsweise geraten, wenn man einen Polizisten z.B. durch Verhalten subjektiv provoziert hat, z.B. wenn der Polizist ein Choleriker ist. Die Frage ist auch deswegen relevant weil mit den Sitten der Intensivstraftäter auch die Sitten der Polizisten verrohen bzw. erodieren können.

Können wir dann unseres freien Weges gehen?

Und wenn jemand meint, der Polizist kann einen nun erschiessen, so wäre dies gefährliche Körperverletzung oder Mord, zumindest in Deutschland.

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#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/830/was-darf-die-polizei-bei-einer-personenkontrolle/

Grob zusammengefasst.
Die Polizei darf einen Personenkontrolle nur mit einer konkreten Begründung durchführen.
Ohne konkreten Verdacht, darf die Polizei nur die Personalien kontrollieren.

-- Editiert von Scappler am 06.02.2017 11:36

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#4
 Von 
klagundi88
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Hintergrund hier ist natürlich auch zu verhindern, dass.man aktenkundig wird, nur weil man die persönlichen Befindlichkeiten eines z.B. cholerischen Beamten gestört hat.

Warum darf die Polizei ohne konkreten Verdacht.die Personalien kontrollieren? Wäre das nicht ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung?

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#5
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 250x hilfreich)

Zitat (von klagundi88):

D.h. wenn der Polizist einem nicht den Grund für eine Festsetzung oder Identitätsfeststellung nennen kann,


Den Grund für eine Festsetzung hat der Polizist, wenn er die Identität nicht feststellen kann (z.B. durch Perso). Zuvor müssen aber Gründe für eine Identitätsfeststellung vorliegen, und die sind in den "Polizeigesetzen" der einzelnen Bundeländer aufgeführt. Man kann den Polzisten fragen, warum man angehalten wird. Ein "einfach nur mal so kontrollieren" ist im Polizeigesetz meines Bundeslandes allerdings nicht vorgesehen. Dort ist aber auch kein Ausschlußgrund genannt wie z.B. "gerade keine Zeit, fragen Sie mich morgen nochmal, habe gerade einen wichtigen Termin".

Zitat (von klagundi88):

Ist dies in Deutschland erlaubt ?


Ja, bitte im "Polizeigesetz" des eigenen Bundeslandes nachlesen. Die Identitätsfeststellung muß "anlaßbezogen" sein, z.B. man hält sich an einem Ort auf wo Straftaten stattfinden (Drogenhandel) oder um die Ecke wurde eine Bank überfallen und die Personen in unmittelbarer Nähe könnten Zeugen sein oder gar der Bankräuber selbst. oder man trägt einen Rucksack bei sich in welchem sich Einbruchswerkzeug befinden könnte und es wurde gerade um die Ecke ein Einbruch verübt. Oder man hat einen Rucksack bei sich und im nahe gelegenen Bahnhof wurde eine Bombendrohung gemacht oder oder oder...

Die einzige, mir bekannte "nicht-anlaßbezogene" Identitätsfeststellung wäre im Rahmen einer sog. "allgemeinen Verkehrskontrolle".

Zitat (von klagundi88):

oder muss man einem Polizisten sachbezogen antworten?


Selbstverständlich, er hat ja auch sachbezogen eine Identitätskontrolle durchgeführt.

Wenn er allerdings fragt: Können Sie mir sagen, wie spät es ist?" wäre die Antwort "Ja" ausreichend.

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#6
 Von 
klagundi88
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Hintergrund ist hier, dass der Polizist einem etwas anhàngen möchte bzw. einen auswischen. Es gibt hier keinen objektivem Grund sondern die subjektive Kränkung des Polizisten.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Zitat:
Die Frage macht auf egal welche Weise keinen Sinn. Irgendeinen Grund wird ein Polizist immer nennen können und das war es dann mit "Ich gehe meines Weges"


Genau das ist der Punkt. Er wird kaum sagen: "Ich weiß nicht, warum ich sie jetzt kontrollieren will und ein vorgeschobener Grund fällt mir auch ad hoc nicht ein, aber bleiben Sie auf jeden Fall mal stehen und ... "

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#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3790x hilfreich)

Zitat:
Da ich schnell meinen Zug erreichen musste, habe ich mich an dem Wagen vorbeigeschlängelt (klassischer Tunnelblick) und habe damit wohl die Wagenabsperrung durchschritten. Ich wurde darauf von einem Polizeibeamten verfolgt (bin noch ~10 Meter weitergelaufen, weil ich denke, dass die Verfolgung evtl. eingestellt wird) und schließlich aufgefordert, mich auszuweisen, dem konnte ich nicht nachkommen,


Bezieht sich deine Frage auf diesen, deinen Beitrag vom 05.02.?? Wenn du bei einem Polizeieinsatz die Absperrung ignorierst und wegläufst, obwohl man dich zum Stehenbleiben auffordert, lässt sich das nicht mit einem "Ich gehe meines Weges" erledigen....

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#10
 Von 
klagundi88
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Kein konkreter Zusammenhang, jedoch hatte ich einen Termin, nämlich mein Zug und keine Lust nur für mein Missgeschick aktenkundig zu werden..in dem angesprochenen Fall habe ich keine sichtbare Polizeiabsperrung durchbrochen, es war vielmehr ein kleiner Gepäckwagen abgestellt der wohl als provisorische Absperrung gedacht war. Diese habe ich fahrlässig umgangen. Es wurde versucht, meine Personalien aufzunehmen, was nicht gelang und dann fallen gelassen wurde.Ich habe das reflektiert und mir dann überlegt, ob so ein Personalienaufnehmen, was den Charakter einer Bestrafung hat, erlaubt ist?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Warum sollte es den Charakter einer Bestrafung haben ? bzw. aus Deiner Sicht mag das ja so sein (wenn auch wenig nachvollziehbar), rechtlich ist es keine. .... und ja, es ist erlaubt. Zumal an einer Polizei-Absperrung an einem Bahnhof, die man "umgeht"

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