In zwei Wochen sein Leben kaputt gemacht

1. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Carmelo,3000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
In zwei Wochen sein Leben kaputt gemacht

Hallo miteinander,

nach einer schlaflosen Nacht, habe ich den Mut zusammen genommen und bitte hier um einen Rat.

Ich wurde am 14.02 und gestern den 29.02 beim Ladendiebstahl erwischt.
Es mag sicher komisch anmuten, aber ich bereue beide Taten zutiefst, ich weiß nicht was über mich gekommen ist. Ich habe wie in Trance gehandelt. Ich schäme mich in Grund und Boden!

Beim ersten Ladendiebstahl ging es um Hörspielkassetten, im Wert von 29 €. Ich war sofort geständig und habe kooperiert. Habe die Vertragsstrafe und Hausverbot akzeptiert.

Beim zweiten Mal habe ich Idiot in einer andern Stadt, wo ich durch eine Umstieg eine Stunde Aufenthalt hatte, in einem großen Kaufhaus zwei Parfüme im Wert von ca. 350 € gestohlen.

Ich weiß, dass mein Verhalten bestraft werden muss. Aber ich habe riesen Angst, dass es mein Leben zerstört. Ich bin gerade mit dem Studium fertig und habe mich im öffentlichen Dienst (nicht als Beamte) beworben und totale Angst, dass ich nun vorbestraft bin.
Besteht die Chance, dass ich noch mit einem "blauen Auge" davon komme und ich nicht ins Gefängnis muss?
Sollte ich mir sofort einen Anwalt suchen? Oder warten bis ich Post erhalte?
Vielen vielen Dank, dass ihr eure Zeit für meine Fragen opfert oder einfach nur mir quasi zugehört habt. Ich kann über diese Sache mit niemanden sprechen. Es ist einfach zum davon laufen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Also... Es ist relativ unglaubhaft und unwahrscheinlich, dass Du in Deinem Leben 2 Ladendiebstähle begangen hast und bei beiden erwischt würdest. Alleine, dass man mal eben beim Umsteigen Parfum für 350,00 € einsackt, deutet auf eine gewisse Routine hin.

Es ist eher zu vermuten, dass diesen beiden, bei denen du erwischt wurdest, noch einige gegenüberstehen, bei denen du nicht erwischt wurdest. Warum ich das schreibe, dazu komme ich später noch.

Für diese beiden LaDi's wirst du weder ins Gefängnis müssen, noch wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Strafe bekommen, die ins Führungszeugnis kommt. Jedenfalls dann nicht, wenn du bisher nicht vorbestraft bist.

Wirst du allerdings später noch einmal, wenn diese beiden Sachen verurteilt sind, bei einem Diebstahl oder einer anderen Straftat erwischt, bzw wegen irgendwas verurteilt, wird das Führungszeugnis nicht mehr sauber bleiben. Und irgendwann steht dann natürlich auch mal eine Freiheitsstrafe an.

Von daher solltest du in Zukunft die Finger von Straftaten lassen, wenn dir dein Job und deine Freiheit etwas wert sind.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Carmelo,3000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@!!Streetworker!! Hab vielen Dank für deine Antwort.
Ich bin nicht vorbestraft. Ich möchte noch etwas Kontext dazugeben. Ich habe es irgendwie getan um meine Freundin glücklich machen zu können. Ich war bis vor Weihnachten Werksstudent und habe für einen Studenten relativ gut verdient und ihr ab und zu teuere Geschenke gemacht. Derzeit bin ich in einer Übergangsphase und das Geld ist knapp und sie begreift es nicht so ganz. Ich weiß Liebe ist nicht käuflich und ich habe mir immer ihre Freude vorgestellt. Bei den beiden Parfümen handelt es sich um zwei Dinge die Sie unbedingt haben wollte. Ich weiß das ist alles ziemlich bescheuert. Ich habe mich sicher dabei auch deletantisch angestellt.
Ich muss es mir von der Seele schreiben.
Ich hätte noch zwei Fragen.
Ist es möglich, dass beide Anzeigen zusammenbehandelt werden?
Und sollte ich mir spätestens ab den Erhalt der Post einen Anwalt nehmen, oder wäre dies unnötig?
Vielen Dank für deine bzw. Eure Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Carmelo,3000):
Ich weiß das ist alles ziemlich bescheuert


In der Tat.... Und wird relativ teuer (Geldstrafe)

Zitat (von Carmelo,3000):
Ich hätte noch zwei Fragen.
Ist es möglich, dass beide Anzeigen zusammenbehandelt werden?


Polizeilich eher nicht, wenn es 2 verschiedene Städte wären. Auf staatsanwaltschaftlichter Ebene ist es möglich, wenn beide Städte zum selben Landgerichtsbezirk gehören. Dann ist dieselbe Staatsanwaltschaft zuständig. In jedem Fall ist für beide Taten eine sogenannte Gesamtstrafe zu bilden. Das ist immer etwas günstiger, als wenn die Taten einzeln verurteilt würden. Falls zunächst zwei einzelne Urteile ergehen, z.b. weil zwei verschiedene Gerichte zuständig sind, muss man anschließend darauf hinwirken, dass nachträglich eine Gesamtstrafe gebildet wird, bzw die beiden Einzelstrafen auf eine Gesamtstrafe zurückgeführt werden. Das ist auch mega wichtig wegen dem Führungszeugnis. Denn 2 einzelne Strafen würden einen Eintrag zur Folge haben, 1 Gesamtstrafe nicht (bei der zu erwartenden Strafhöhe)

Zitat (von Carmelo,3000):
Und sollte ich mir spätestens ab den Erhalt der Post einen Anwalt nehmen, oder wäre dies unnötig?


Ein Anwalt kann hier nichts erreichen, was man nicht auch selber könnte (ggf. mit etwas Hilfe aus einem Forum ;) ) und wo sich die min. 650,00 € rechnen würden, die der Anwalt kosten würde.

Meld Dich einfach nochmal in diesem Thread, wenn die erste Post da ist. Und krieg mal raus, ob beide Orte zum selben LG-Bezirk gehören.

Oder... wenn Du mir die beiden Postleitzahlen verrätst kann ich auch nachsehen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.03.2020 15:19

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Carmelo,3000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für deine Rückmeldung. Es handelt sich um zwei verschiedene LG-Bezirke in Niedersachsen. Ich werde mich gerne dann melden. Könnte ich den am Ende ohne einen Anwalt auf eine Gesamtstrafe hinwirken?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Carmelo,3000):
Könnte ich den am Ende ohne einen Anwalt auf eine Gesamtstrafe hinwirken?


Klar. Die Gesamtstrafenbildung ist in dem Fall hier gesetzlich vorgeschrieben. Da gibt es kein Ermessen, oder so. Nur - wenn 2 verschiedene Gerichte zuständig sind, weiß das 2. Gericht teilweise nichts vom 1. Urteil (des anderen) und bildet daher nich von vornherein eine Gesamtstrafe. Daher muss man es dann daran "erinnern" es nachträglich zu tun. Das geht mit einem 3zeiler. Mehr würde ein RA auch nicht tun (können)

Teilweise fällt auch der Staatsanwaltschaft im Nachhinein auf, dass eine Gesamtstrafe hätte gebildet werden müssen und die kümmert sich dann darum. Man kann es aber auch problemlos selber machen, geht dann meist auch einiges schneller.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.03.2020 16:00

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß, dass mein Verhalten bestraft werden muss. Aber ich habe riesen Angst, dass es mein Leben zerstört. Ich bin gerade mit dem Studium fertig und habe mich im öffentlichen Dienst (nicht als Beamte) beworben und totale Angst, dass ich nun vorbestraft bin.
Besteht die Chance, dass ich noch mit einem "blauen Auge" davon komme und ich nicht ins Gefängnis muss?


zur Beruhig kann ich dir sagen das die Justiz total überlastet ist
Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte haben nicht nur Personalmangel sondern schieben auch noch hohe Aktenberge vor sich her
Ladendiebstahl ist zudem in der Priorität ziemlich weit unten.
du hast beiden Taten erst vor ein paar Tagen begangen.
es wäre wunderlich wenn das innerhalb der nächsten 4 - 6 Monate abgeurteilt wird.
selbst Strafbefehle brauchen ihre Zeit
rechne mal ehr mit Jahresende oder nächstes Jahr

solange diese Taten nicht rechtskräftig abgeurteilt sind. brauchst du auch wegen Bewerbungen und Führungszeugnis keine Angst haben
die Wahrscheinlichkeit das du als Ersttäter für Ladendiebstahl ins Gefängnis gehst ist dazu auch < 5%

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von seidi256):
die Wahrscheinlichkeit das du als Ersttäter für Ladendiebstahl ins Gefängnis gehst ist dazu auch < 5%


Die ist eher unter 0,1% ;)

Das gibt am Ende ne Gesamtgeldstrafe unter 90 Tagessätze.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.03.2020 21:08

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rexdeutschland
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Carmelo,3000):
Ich wurde am 14.02 und gestern den 29.02 beim Ladendiebstahl erwischt.

Entweder bist Du unfassbar dämlich und untalentiert oder Du verkaufst uns für dämlich. Es ist höchst unrealistisch das Du 2x was klaust und jedesmal sofort erwischt wirst. Ich habe Leute auf meinem Hof arbeiten die haben in ihrem Leben schon ganze Supermärkte leergeklaut und wurden nie erwischt.
Zitat (von Carmelo,3000):

Es mag sicher komisch anmuten, aber ich bereue beide Taten zutiefst, ich weiß nicht was über mich gekommen ist. Ich habe wie in Trance gehandelt. Ich schäme mich in Grund und Boden!

Ja tut es! Und es ist vor allem soooo glaubhaft vor allem weil zwischen Deinen Straftaten eine so lange Zeit zum schämen liegt. Ich würde das dem Richter so nicht erzählen.
Zitat (von Carmelo,3000):

Beim ersten Ladendiebstahl ging es um Hörspielkassetten, im Wert von 29 €. Ich war sofort geständig und habe kooperiert. Habe die Vertragsstrafe und Hausverbot akzeptiert.

Was ist Dir auch anderes übriggeblieben?
Zitat (von Carmelo,3000):
Beim zweiten Mal habe ich Idiot in einer andern Stadt, wo ich durch eine Umstieg eine Stunde Aufenthalt hatte, in einem großen Kaufhaus zwei Parfüme im Wert von ca. 350 € gestohlen.

Du bist also in einer fremden Stadt und kommst, natürlich rein zufällig, wo vorbei wo du mal gerade so im vorbeigehen bei einer Stunde Aufenthalt Parfüme im wert von 350 € mitgehen lassen kannst? Echt glaubhaft!
Zitat (von Carmelo,3000):
Ich weiß, dass mein Verhalten bestraft werden muss.

Immerhin
Zitat (von Carmelo,3000):
Aber ich habe riesen Angst, dass es mein Leben zerstört. Ich bin gerade mit dem Studium fertig und habe mich im öffentlichen Dienst (nicht als Beamte) beworben und totale Angst, dass ich nun vorbestraft bin.

Wegen 2 Ladendiebstählen mit 379 € Schaden wird wohl Dein Leben nicht zerstört.
Zitat (von Carmelo,3000):
Besteht die Chance, dass ich noch mit einem "blauen Auge" davon komme und ich nicht ins Gefängnis muss?

Wenn Du wegen 2 Ladendiebstählen mit 379 € Schaden ins Gefängnis musst dann wandere ich aus – und zwar nach Nordkorea. ;)
Falls es überhaupt verfolgt wird kommt eine Strafe von 50 TS raus und gut. Natürlich vorausgesetzt sie finden nicht noch ein paar andere Taten die sie Dir nachweißen können. Wenn sie erst mal wissen was sie suchen sollen und wo und wen ….. Du hast sicher schon gemerkt das ich wie auch andere Schreiber hier dir nicht glauben das es deine einzigen „krummen Dinger" sind die Du gedreht hast. Ist einfach zu lebensfremd.
Zitat (von Carmelo,3000):
Sollte ich mir sofort einen Anwalt suchen?

Wofür?
Zitat (von Carmelo,3000):
Ich kann über diese Sache mit niemanden sprechen. Es ist einfach zum davon laufen.

Warum nicht? Mit deiner Freundin, Eltern, bester Kumpel!?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Carmelo,3000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

So seit heute Morgen ist die Angelegenheit ausgestanden. Das kleinere Verfahren wurde eingestellt und das größere wurde mit einem Strafbefehl von 20 Tagen belegt. Alles im allen bin ich mit einem Blauen Auge davon gekommen.
An dieser Stelle noch einmal ein Danke, an die mir Ihre Einschätzungen zu Teil kommen ließen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

20 Tagessätze für 350,00 Euro Warenwert ist in der Tat günstig.

0x Hilfreiche Antwort

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