Eine durchaus bekannte Influencerin und Youtuberin machte Werbung für ein Produkt mit Swip up, welches für 300 Euro von einem Shop angeboten wurde. Viele Follower haben dieses Produkt daraufhin bestellt und bezahlt, jedoch wurde nichts verschickt.Geld weg und kein Produkt erhalten.Anzeigen gegen den Shop wurden von vielen Betroffenen gedtellt, auch zeigten einige diese Influencerin an. Ich frag mich, ob die Dame überhaupt belangt werden kann? Mittlerweile ist sie ausgewandert, aber noch in Europa
Influencerin macht Werbung für ein Produkt (300 Euro),was nie ankam. Viele sind betroffen
6. Mai 2021
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Frage vom 6. Mai 2021 | 16:55
Von
Status: Praktikant (662 Beiträge, 72x hilfreich)
Influencerin macht Werbung für ein Produkt (300 Euro),was nie ankam. Viele sind betroffen
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#1
Antwort vom 6. Mai 2021 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (32886 Beiträge, 17270x hilfreich)
Nun, wenn sie wußte, dass der Shop die Kunden betrügen würde (was natürlich bewiesen werden muss), dann wäre das Beihilfe zum Betrug.
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