Info halb strafe und offener vollzug düsseldorf???

9. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
masternick
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Info halb strafe und offener vollzug düsseldorf???

Hallo, ich sitze zur zeit in der JVA bochum langendreer und habe in zwei monaten meine ausbildung hier mit bestnoten beendet. Danach werde ich so wie es aussieht heimatnah mit viel aufwand und nachhaken nach düsseldorf gerresheim verlegt. Ich komme aus düsseldorf und werde auch dort draussen arbeiten. Kann mir einer infos ueber den vollzugsablauf dort geben? Ich meine hab ich ein eigenes konto und ueberweise den haftkostenbeitrag oder so wie hier in bochum alles ueber die jva??? Haben ich dort kontigent von zwanzig stunden in der woche oder ganz andere art von freigang? Ich meine nicht urlaub den habe ich sowieso nur selten da ich noch keine vorbereitung zur entlassung habe und der sogenannten 13er urlaube einfach zu wenig sind! Wie sind dort die ausgangszeiten? So wie hier in bola mit 5stunden begleitetem besuchausgang wird es wohl nicht geben. Das problem was ich habe ist wohl das der offene so klein ist das keiner bescheid drüber weiss! Im internet fast nichts gefunden also bin ueber alle infos dankbar!!!

So noch ein wenig zu meinem fall ich hab den misst gebaut im alter von 20 jahren! Wurde nur einen tag in u haft gehalten da nichts an richtigen beweisen gegen mich vorlagen! Ich durfte gehen und knapp drei jahre spaeter nach sozusagen drei jahren ohne irgendwie gegen das gesetz zu verstossen zu haben kam aus dem nichts meine verhandlung weil meine sozusagen mittäter gegen mich ausgesagt haben. Ich wurde zu 5 jahren 8monaten wegen verstoss gegen das btmg als erststraftaeter vorm landesgericht düsseldorf verurteilt also eigentlich spielfilm reif! Es haben etliche leute gegen mich ausgesagt und daher ein urteil was gerechtfertigt ist! Vorm gericht habe ich aber auch ueberzeugen koennen das dies vergangenheit ist und ich auch schon legal in der zeit eine selbstaendigkeit aufgebaut habe die ich auch gerne weiterführen wuerde. Naja das urteil wurde halt auf strafe und absolut nicht zur resozialisierung geschrieben. Ich durfte das gericht wieder verlassen konnte wohnung aufloesen und halt alles weitere regeln.... gestellt habe ich mich wie angegeben im offenenvollzug hoevelhof da ich am tag der selbststellung aber schon 24 war konnte die anstallt nichts mit mir anfangen einfach zu alt! Ab nach siegburg fuer ne woche dann nach hagen einwahl und jetzt bin ich im bochum seid zwei jahren sprich ausbildung bald vorbei! Meine frage habe ichb gute chancen auf halbstrafe??? Ich mein besser kanns doch nicht gehen bei fast 6 jahren direkt im offenen und ausbildung mit eins a noten nie einen verstoss gegen die ausordnung handy oder weiteres! Gehe regelmaessig schwimmen im verein ca 10mal ein drogenscreening auch immer negativ! Ich weiss ist alles sehr viel text aber hoffe irgendjemand liesst den roman hehe danke vorab!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

ich war mal im offfenen Vollzug ehrenamtlich tätig. Korrekte Führung war da nicht mal die Garantie für eine 2/3-Entlassung, obwohl die immerhin vorkam. Halbstrafe bei Leuten mit Strafen über 2 Jahren ist extrem selten - da sollten Sie lieber nicht drauf spekulieren.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
masternick
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also hier im halb offenen vollzug "berufsbildungszentrum" geht jeder wirklich jeder auf 2/3 nach hause! Einige müssen zwar nen gutachten machen und andere auflagen aber 2/3 JEDER!!! Wie sieht es denn aus mit der zeit zwischen 2/3 und halbstrafe??? Sind ja bei mir fast zwei jahre mann kann den antrag ja im prinzip alle paar monate stellen macht das sinn???

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

nö, das macht keinen Sinn. Wenn die Voraussetzung für eine Halbstrafe zum Halbstrafenzeitpunkt nicht da sind, liegen die nicht plötzlich 6 Monate später vor. Probieren können Sie es ja trotzdem - das Gericht kann eine Maximalfrist von 6 Monaten setzen, innerhalb der ein neuer Antrag unzulässig ist.
Nach meiner Berechnung sind es auch nicht "fast zwei Jahre". Sie haben 68 Monate zu verbüßen: Die Hälfte sind 34 Monate, 2/3 sind 45 Monate und ein paar Tage. Das ist nicht mal ein Jahr...

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
masternick
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die verlegung nach düsseldorf ist auch schon eingeplant! Nur wie lange ich dann dort verweilen muss das ist die grosse frage. Ich werde dort aufjedenfall noch einige zeit absitzen und auch draussen arbeiten vielleicht auch meine selbständigkeit wieder aufbauen. Also zeit ist ja noch einige.

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