Information Dritter über Verfahren und Verurteilung

7. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Schmittchen
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 19x hilfreich)
Information Dritter über Verfahren und Verurteilung

Liebe Foristen,
eine nahe Verwandte (wir wollen sie Berta nennen) hat sich von ihrem Mann (wir wollen ihn Anton nennen) scheiden lassen. Für die beiden Kinder haben sie gemeinsam das Sorgerecht, Berta hat zudem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen.

Derzeit befindet sich Anton in Haft (es ist nicht das 1. Mal). Aus für sie und ihre Kinder wichtigen Gründen möchte Berta wissen, a. warum Anton verurteilt wurde und b. wie lange er voraussichtlich inhaftiert sein wird.
Bislang stößt Berta (ebenso wie ihre Anwältin) bei bislang befragten Behörden, Ämtern und Instanzen auf eine Mauer des Schweigens, ebenso bei der neuen Lebensgefährtin von Anton.

Dies vorausgeschickt meine Frage. Gibt es eine Möglichkeit für Berta, die o. e. Information. d. h. Grund und voraussichtliche Dauer der Verurteilung, in Erfahrung zu bringen?

Danke im voraus & beste Grüße sagt
Schmittchen

-- Editiert von Schmittchen am 07.10.2019 12:01

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit für Berta, die o. e. Information. d. h. Grund und voraussichtliche Dauer der Verurteilung, in Erfahrung zu bringen?


Wenn die Behörden die

Zitat:
für sie und ihre Kinder wichtigen Gründe


nicht als "berechtigtes Interesse" anerkennen, wird das wohl nichts werden. Wenn B und/oder die Kinder nicht Geschädigte der Straftat sind, wird es potenziell schwierig ein berechtigtes Interesse darzulegen.

Zumal die RA'in ja vermutlich bereits alle Register in dieser Richtung gezogen haben wird?!

-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.10.2019 12:05

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#2
 Von 
Schmittchen
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 19x hilfreich)

Liebe Foristen,
@ Streetworker:
Danke für das Statement. Es spiegelt die bisherigen Erfahrungen von B. wider.
Die Gründe für B.s Wissbegier sind allerdings real, auch wenn das mit dem "berechtigten Interesse" sicher so eine Sache ist.
Nein, weder B. noch die Kinder sind Geschädigte, zumindest nicht im engeren, d. h. physischen Sinn.
Aber B wurde (und wird nach A.s Entlassung voraussichtlich wieder) verbal übel bedroht, das Umgangsrecht mit den Kindern wird von A. - zumindest nach Ansicht von B. - missbräuchlich von A. dazu benutzt, die Kinder gegen B. aufzuhetzten, A. macht vorsätzlich Dritten gegenüber wahrheitswidrige Angaben über B. und deren nächste Angehörigen, A. strebt an, das Sorgerecht für sich alleine zu erhalten, und schreckt dabei auch nicht davor zurück, B. vorzuwerfen, dass sie drogenabhängig sei - obwohl B. seit knapp ein Jahr sehr erfolgreich einen Entzug macht und dass sie abhängig überhaupt erst durch die /in der Beziehung mit A. wurde,.
Nots bene: A ist seit viel längerer Zeit abhängig, und er machte bislang keinen stationären Entzug ...
Die Liste der unerfreulichen Aktionen von A. jedenfalls ist lang, sie beruhen immer wieder auf Androhung von Gewalt, auf Manipulation von Behördenvertretern und auf einem hohen Maß an Unehrlichkeit.

Man muss aber wohl einräumen, dass dies kaum "harte" Argumente im Sinne des Gesetzgebers sind, um ein "berechtigtes" Interesse zu belegen.
Es ist dies wieder einmal die betrübliche Erfahrung, dass Vorschriften die "Instanzen" in einer Weise blockieren, dass Kandidaten für zukünftige Gewalt sich nicht angemessen schützen können, sondern dass erst ein "harter" Zwischenfall vorliegen muss, damit jene Blockaden entfallen .... aber dann ists ja schon wieder zu spät....

@ Forum: Also möchte ich umformulieren: B. möchte gerne wissen, wie lange sie Ruhe vor A. hat und ab voraussichtlich wann sie wieder mit A.s Aktivitäten rechnen muss. Insofern ist Frage b. die weitaus wichtigere ...

Hat vielleicht doch noch jemand eine Idee, auch wenn diese "krumm" sein möge?
Danke sagt
Schmittchen

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Man muss aber wohl einräumen, dass dies kaum "harte" Argumente im Sinne des Gesetzgebers sind, um ein "berechtigtes" Interesse zu belegen.


Richtig

Zitat:
dass Kandidaten für zukünftige Gewalt sich nicht angemessen schützen können,


Was würde sich daran ändern, wenn B wüsste, warum A verurteilt wurde?

Auch das Wissen um die Höhe der Strafe würde nicht wirklich was bringen, da vorzeitige Entlassungen möglich sind, Strafzurückstellung zugunsten (offener) Therapie, Freigang, Ausgang, Hafturlaub usw.

Falsche Angaben gegenüber Dritten kann man auch aus der Haft heraus machen.

Wenn A zum Nachteil von B oder den Kindern irgendwelche Straftatbestände verwirklicht, kann und sollte B Strafanzeige gegen A erstatten. Dann gibt es auch gewisse Informationsrechte, soweit ist diese Verfahren dann angeht.

Ganz allgemein haben auch Straftäter halt noch ein paar Rechte, vor allem gegenüber Personen die nicht Geschädigte der in Rede stehenden Straftat sind.




-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.10.2019 22:35

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