Person A zeigt Person B bei der Staatsanwaltschaft
an, beispeilsweise wegen Bedrohung.
Erfährt Person A über das weiteree Vorgehen der Staatsanwaltschaft, wie z.B. Ermittlungen aufgenommen, HD, Stand der Ermittlungen?
Und umgekehrt - wenn Person B dann Person A wegen falscher Anschuldungen, Falschaussagee, etc, anzeigt - erfährt Person B dann den Stand der Ermittlungen?
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10. August 2008
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Frage vom 10. August 2008 | 11:26
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 22x hilfreich)
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#1
Antwort vom 10. August 2008 | 11:31
Von
Status: Unbeschreiblich (30224 Beiträge, 9548x hilfreich)
Erfährt Person A über das weiteree Vorgehen der Staatsanwaltschaft, wie z.B. Ermittlungen aufgenommen, HD, Stand der Ermittlungen?
Nein, allenfalls der Abschluß des Verfahrens mitgeteilt.
Und umgekehrt - wenn Person B dann Person A wegen falscher Anschuldungen, Falschaussagee, etc, anzeigt - erfährt Person B dann den Stand der Ermittlungen?
Er bekommt dann irgenwann eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, bzw. einen Anhörungsbogen, in dem er mit dem konkreten Tatvorwurf konfrontiert wird.
Informationen über einzelne Ermittlungsschritte oder gar Infos die den Untersuchungszweck gefährden könnten, gibt es weder im einen noch im anderen Fall.
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