Information des Anzeigenerstatters

10. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
eckenhagen1
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 22x hilfreich)
Information des Anzeigenerstatters

Person A zeigt Person B bei der Staatsanwaltschaft an, beispeilsweise wegen Bedrohung.

Erfährt Person A über das weiteree Vorgehen der Staatsanwaltschaft, wie z.B. Ermittlungen aufgenommen, HD, Stand der Ermittlungen?

Und umgekehrt - wenn Person B dann Person A wegen falscher Anschuldungen, Falschaussagee, etc, anzeigt - erfährt Person B dann den Stand der Ermittlungen?

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9548x hilfreich)

Erfährt Person A über das weiteree Vorgehen der Staatsanwaltschaft, wie z.B. Ermittlungen aufgenommen, HD, Stand der Ermittlungen?

Nein, allenfalls der Abschluß des Verfahrens mitgeteilt.

Und umgekehrt - wenn Person B dann Person A wegen falscher Anschuldungen, Falschaussagee, etc, anzeigt - erfährt Person B dann den Stand der Ermittlungen?

Er bekommt dann irgenwann eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, bzw. einen Anhörungsbogen, in dem er mit dem konkreten Tatvorwurf konfrontiert wird.

Informationen über einzelne Ermittlungsschritte oder gar Infos die den Untersuchungszweck gefährden könnten, gibt es weder im einen noch im anderen Fall.

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