Hallo,
ist A im folgenden Fall strafbar?
A wünscht bei B, dem zuständigen Sachbearbeiter, die Einsicht in eine Akte bei einer Behörde, wobei A sich auf sein Recht auf Akteneinsicht beruft. B verweigert im Gespräch jedoch die Akteneinsicht und bittet A, einen neuen Termin zu vereinbaren, um Akteneinsicht zu erhalten. B beabsichtigt, bestimmte Dokumente aus der Akte zu entfernen.
A fühlt sich in seinem Informationsanspruch gegenüber der Behörde verletzt und nimmt sich daraufhin die Akte, läuft damit zur Tür heraus an einen sicheren Ort, um die Akte einzusehen. A fotografiert für ihn entscheidende Dokumente ab. Anschließend bringt A die Akte wieder zu dem aufgebrachten B in die Behörde zurück. Alle Dokumente sind noch in der Akte enthalten. Kein Dokument wurde beschädigt.
Viele Grüße.
Informationsanspruch durch Mitnahme der Akte durch
15. Juli 2011
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Frage vom 15. Juli 2011 | 14:31
Von
Status: Beginner (83 Beiträge, 17x hilfreich)
Informationsanspruch durch Mitnahme der Akte durch
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#1
Antwort vom 15. Juli 2011 | 16:32
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
Diebstahl (-), da es an der Zueignungsabsicht fehlt.
Andere mögliche Straftaten kann ich hier auch nicht erkennen.
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