Informationsanspruch durch Mitnahme der Akte durch

15. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.03.2022 09:23:14
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 17x hilfreich)
Informationsanspruch durch Mitnahme der Akte durch

Hallo,

ist A im folgenden Fall strafbar?

A wünscht bei B, dem zuständigen Sachbearbeiter, die Einsicht in eine Akte bei einer Behörde, wobei A sich auf sein Recht auf Akteneinsicht beruft. B verweigert im Gespräch jedoch die Akteneinsicht und bittet A, einen neuen Termin zu vereinbaren, um Akteneinsicht zu erhalten. B beabsichtigt, bestimmte Dokumente aus der Akte zu entfernen.

A fühlt sich in seinem Informationsanspruch gegenüber der Behörde verletzt und nimmt sich daraufhin die Akte, läuft damit zur Tür heraus an einen sicheren Ort, um die Akte einzusehen. A fotografiert für ihn entscheidende Dokumente ab. Anschließend bringt A die Akte wieder zu dem aufgebrachten B in die Behörde zurück. Alle Dokumente sind noch in der Akte enthalten. Kein Dokument wurde beschädigt.

Viele Grüße.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Diebstahl (-), da es an der Zueignungsabsicht fehlt.

Andere mögliche Straftaten kann ich hier auch nicht erkennen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen