Inhalt der STRAFAKTE

13. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
BockZumGaertner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inhalt der STRAFAKTE

Folgendes Problem:

Aufgrund eines Eintrages im Führungszeugnis hat eine Landesbehörde die betreffende Strafakte angefordert.
Meine Frage: Was steht alles in dieser Akte?
Kann sie einen Auszug aus dem Bundeszentralregister enthalten bzw. Hinweise auf eine bereits aus dem Führungszeugnis getilgte zurückliegende Straftat?
Oder enthält die Akte nur Informationen zu dem aktuellen Fall, der mit der zurückliegenden Tat nichts zu tun hat (abgesehen von der Bemessung des Strafmaßes)?

Kann die Landesbehörde aus der angeforderten Strafakte von der getilgten Straftat erfahren?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn die Akten an die anfordernde Behörde versandt sind, kann auch das Registerheft, in dem der BZR-Auszug liegt, mitgeschickt werden. Und dann erfährt die anfordernde Behörde aus den Akten das, was in den Akten steht. Was nun in den Akten in ihrer Strafsache steht kann beim besten Willen niemand wissen.

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