Hallo zunächst eine Vorgeschichte: Vor 6 Jahren habe ich mit meinen Vorgesetzten ein Bier getrunken und zwei Schnäpse. Am nächsten Tag wusste ich nichts mehr. 2 Wochen später hat mich jemand kontaktiert von der damaligen Runde und diverse Anspielungen gemacht. Dann habe ich mich an vieles erinnert . Sie haben mich gedemütigt und blossgestellt, obwohl ich geschriehen habe, dass sie mich in Ruhe lassen sollen. Letztendlich verließ ich vor 6 Jahren alle meine Freunde,habe alles hintermirgelassen um einen Neuanfang zu machen. Ich bin damals nicht zur Polizei, da ich mich geschähmt habe und dachte, dass ich zuviel getrunken habe. (Ihr könnt gerne behaupten, dass ich eine Hure bin, ich weiß aber dass ich ihn gebeten habe mich in Ruhe zu lassen und das ich weg laufen wollte, aber ich konnte dann nicht mehr weglaufen und dann lässt die Erinnerung auch nach.) Der Abend oder die ganze Nacht ist nachwievor ein Puzzle für mich. Jedenfalls habe ich die letzten Jahre immer gedacht, dass ich irgendwas falsch gemacht habe. Deshalb wollte ich mich bei ihm entschuldigen und fragen was genau passiert ist, ich dachte ich hätte sie alle beleidigt und deswegen waren sie so komisch zu mir am nächsten Tag. Ich habe ihm also einen Brief geschrieben und ihn angerufen. Er sagte, dass er sich nicht mehr an mich erinnern kann. Jedenfalls hat er mir dan im Mai 2016 aufs Band gesprochen, die ganze Nacht hindurch mit seinen Freunden, von wegen ich solle mich umbringen usw. Es kam zur erneuten Traumatisierung, weshalb ich erstmal nicht gehandelt habe. Jetzt möchte ich ihn auf jeden Fall wegen den Anrufen anzeigen. Da ist meine erste Frage, ob das nach einem dreiviertel Jahr noch geht? Weiterhin möchte ich fragen ob die Mobbing Attacke von 2010 noch angeklagt werden kann. Ich habe diesbezüglich überhaupt keine Beweise? Das schlimmste ist er hat mich beobachtet, er wusste, dass ich am Fenster sitze und gerade etwas lese z. B. Bevor er auf dem Anrufbeanworter obszöne Sachen gesprochen hatte, sprach er kurz mit mir und er sagte: Wir wissen was du getan hast". Außerdem hat er von damals Fotos gemacht und die sind auch unter der Hand durchgegangen. Ich habe Angst, dass er über Facebook oder Twitter irgendwie Druck auf mich ausüben kann. Wie kann ich mich dagegen wehren?
-- Editiert von Moderator am 30.12.2016 23:14
-- Thema wurde verschoben am 30.12.2016 23:14
Internet, mobbing, K.o.Tropfen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatJetzt möchte ich ihn auf jeden Fall wegen den Anrufen anzeigen. Da ist meine erste Frage, ob das nach einem dreiviertel Jahr noch geht? :
Ja, das geht.
Nur wie will man die Anrufe und deren Inhalt beweisen?
ZitatWeiterhin möchte ich fragen ob die Mobbing Attacke von 2010 noch angeklagt werden kann. Ich habe diesbezüglich überhaupt keine Beweise? :
Zum einen könnte das verjährt sein (einfach mal warten was die Spezialisten dazu sagen).
Aber der große Knackpunkt ist natürlich, das der Staatsanwalt zur Anklage irgend etwas greifbares benötigt. Und wenn weder Beweise noch Indizien vorliegen, sind die Chancen überaus gering.
Zitat:Zum einen könnte das verjährt sein
Kommt drauf an, was genau vorgefallen ist.
Der Begriff "Mobbing" findet sich im Strafgesetzbuch nicht, sondern Beleidigung, Körperverletzung und viele andere Sachen mehr.
Beides wäre allerdings verjährt.
Sollte es sich bei dem damaligen Vorfall allerdings um einen "Sexuellen Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen" handeln, wäre das noch nicht verjährt.
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Ich glaube, wie fast immer fehlt etwas in der Geschichte:
Zitat:Ich habe ihm also einen Brief geschrieben und ihn angerufen. Er sagte, dass er sich nicht mehr an mich erinnern kann. Jedenfalls hat er mir dan im Mai 2016 aufs Band gesprochen, die ganze Nacht hindurch mit seinen Freunden..
2010 soll die Geschichte vorgefallen sein. Im 2016 spricht er Ihnen unvermittelt aufs Band. Zwischendurch haben Sie ihn angerufen und ihm einen(?) Brief geschrieben..... Wie oft haben sie denn angerufen, dass er nach sechs(!) Jahren auf die Idee kommt, Ihnen auf den Anrufbeantworter zu sprechen? Und dann gleich so unflätiges Zeug...
Wie gesagt bin ich der Meinung, da fehlt eine ganze Menge der Geschichte... Im weiteren stimme ich meinen Vorschreibern zu, nach sechs Jahren werden Sie da kaum noch etwas reißen können.
Natürlich ist die Sache nicht in eine Seite zu packen!!.
Zitat: Ich glaube, wie fast immer fehlt etwas in der Geschichte:
" immer " ist eine Generalisierung. Sie stecken mich jetzt schon in eine Schublade.Der Satz hört sich schon fast traurig an, vieleicht weil Sie angenervt ?!?. Ich würde Sie bitten mich Ernst zu nehmen. Ich habe Probleme deswegen, große Probleme.
Die Anrufe sind auf meinem Anrufbeantworter abgespeichert, mit der aufforderung, dass ich mich umbringen soll.
In dem Brief an ihn steht drin, dass ich seitdem in psychologischer Behandlung bin und das ich wissen will was passiert ist, Außerdem habe ich mich entschuldigt falls ich ausfällig geworden bin.
In dem Anruf sagte ich das gleiche. Er hat bei dem Anruf zugestimmt sich mit mir zu treffen, aber dann brachte er an dem Abend schon diese Aktion.
Was ist unglaubwürdig? Die Anrufe? die mobbing Attacke 2010, warum ?
Und ja die Geschichte ist und nicht soll 2010 vorgefallen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zitat" immer " ist eine Generalisierung. Sie stecken mich jetzt schon in eine Schublade. :
Zum eine is tdas schlicht Erfahrung.
Zum anderen past die "Schublade" ja.
ZitatDie Anrufe sind auf meinem Anrufbeantworter abgespeichert, mit der aufforderung, dass ich mich umbringen soll. :
Das ist ja schon mal was, zumindest für die Anrufe gibt es also Beweise.
ZitatWas ist unglaubwürdig? Die Anrufe? die mobbing Attacke 2010, warum ? :
Ohne Beweise oder zumindest Indizien gibt es keinen Vorfall für die Justiz.
Ob sich aus den Anrufen was zu dem Vorfall von 2010 ergibt müsste man sehen.
ZitatUnd ja die Geschichte ist und nicht soll 2010 vorgefallen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :
Beschuldigte pflegen in Deutschalnd solange unschuldig zu sein, bis ein Gericht die Schuld anerkannt hat.
Ohne Beweise oder zumindest Indizien gibt es keinen Vorfall für die Justiz.
Von daher sollte man sich an diese Formulierungen gewöhnen, die werden einem im Laufe eine Verfahrens noch oft begegnen.
Ich würde dazu raten, sich externe, professionelle Hilfe zu holen. Von einer Opferhilfeorganisation oder einem spezialisierten Anwalt. Alleine bekommt man das nicht geregelt.
Welche Schublade ist es denn? Was ist wenn ich im Gerichtssaal einfach nur schreie, solange bis ich eingesperrt werde, ist das dann unglaubwürdig? Hab ich dann direkt verloren?
-- Editiert von daniela-caputh am 01.01.2017 17:51
Ich zittere am ganzen Leib, ich beende das jetzt
ich beende das jetzt Ich auch, indem ich den Thread schließe - Sie haben offenbar massive Probleme, die hier im Forum nicht zu lösen sind. Insofern darf ich mich dem Rat, sich Hilfe zu holen, z. B. beim "Weißen Ring" oder einer anderen Opferschutzorganisation, mal ausdrücklich anschließen.
Und jetzt?
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