Internet Betrug durch elektro-niedersachen; Kauf einer Konsole

8. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ekki0211
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 14x hilfreich)
Internet Betrug durch elektro-niedersachen; Kauf einer Konsole

Hallo zusammen,
ich habe am 27.11.2015 bei einem nicht existierenden Internethändler elektro-niedersachen eine Konsole PS4 bestellt und den Preis von 280 EUR am gleichen Tag überwiesen. Am 30.11. wurde ich misstrauisch und habe meine Bank gebeten, die Überweisung rückgängig zu machen -ohne Erfolg. Am 01.12. habe ich Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Und wie kommst Du darauf, dass der Händler nicht existiert? Wo hast Du ihn gefunden? Auf was für ein Konto hast Du überwiesen?
Die Strafanzeige bringt Dir erst einmal nicht allzuviel dabei, Dein Geld wiederzubekommen. Dafür musst Du Zivilklage gegen den "Händler" einreichen. Dazu musst Du ihn aber hinreichend zur Rückzahlung (nach Widerruf, der hier ja noch gar nicht stattgefunden zu haben scheint) bzw. aktuell erstmal Lieferung aufgefordert hast.

Also bitte: Mehr Details.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Als erster Schritt wäre erst mal herauszufinden, wer hinter dieser nicht existierenden Firma steht. Wenn man Glück hat, teilt die Polizei einem das auf Anfrage mit (nachdem sie es herausgefunden hat), wenn nicht, muß man warten bis die Sache bei der Staatsanwaltschaft liegt und dann Akteneinsicht nach § 406e StPO beantragen.

Und wenn man dann einen "greifbaren Gegner" hat (und nicht eine Briefkastenfirma auf den Bahamas oder einen Fall in dem ein Konto mit einem geklauten Ausweis eröffnet wurde) kann man versuchen sich das Geld auf dem Zivilweg wiederzuholen, was Geld kostet und wo der Erfolg ungewiss ist. So wie es sich anhört, scheint es zieml. professionell aufgezogen worden zu sein (auf welcher Plattform wurde denn gekauft, oder hatten die eine eigenen Shop?). In dem Fall wird man sein Geld abschreiben können.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ekki0211
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 14x hilfreich)

zu Methadir: Habe Warnung vor diesem und anderen Anbieter dann im Internet unter folgendem Link gefunden: http://facto24.de/2015/11/28/elektro-niedersachsen-com-warnung-vor-betrug/
Seite (online shop) war gut aufgezogen. Ansprechpartner/Telnummern/Ust-Steuer/E-Mail accounts fake und nicht geschaltet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das scheint ja Teil einer Riesen-Masche zu sein. Das Geld wird wohl weg sein. Evtl. wurden auch noch Konten von der StA beschlagnahmt, wenn es rechtzeitig Anzeigen gab. Aber -wenn Du Glück gehabt hättest und Deine Überweisung erst nach der Beschlagnahme ankam- wäre das Geld im Normalfall rückgebucht worden, von der Empfängerbank.

Andererseits: Ich will ja kein Salz in Wunden streuen, aber wenn ich mir die Widerrufsbelehrung ansehe, die keinerlei Adressangaben enthält (Pflichtangabe) und auf der "Warnseite" sehe, dass PayPal zwar angeboten, dann aber aus fadenscheinigungen Gründen doch nicht akzeptiert wird, hätten doch alle Alarmglocken klingeln müssen.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.12.2015 17:00

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.227 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen