Internet Kriminalität

6. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
User55856
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Internet Kriminalität

Hallo. Person A ( männlich) erstellt von Person B ( weiblich) auf Facebook ein Profil. Ebenso nimmt er ein Bild von ihr, was allerdings ein Gruppenfoto auf ihrem Account war, es wurde einfach das Gesicht rangezoomt. Dann schickt er allen Leuten die mit ihr befreundet sind Freundschaftsanfragen. Erstellt nachdem dies gelöscht wurde erneut ein, wurde wieder gelöscht nach kurzer Zeit. Ab dann bräuchte man eine Telefonnummer. Also macht er das selbe auf Youtube, schreibt auf Videos von ihrer Schule das die Schule,, schlecht "ist. Person A trifft die Person B zufälligerweise im Bus. Person A fragt warum sie mehrere Freundschaftsanfragen schickt um genaueres zu erfahren. Sie erzählte dass sie jemand stalkt und sie wegen den Beleidigungen von ( angeblich) ihr die Eltern zur Schule kommen mussten und sie bei der Polizei war und Anzeige gegen Unbekannt erstattet hat. Person A hat Herzrasen.. Löscht sofort alles. Auf den PC von Person A haben aber doch 4 Leute Zugriff - meine Eltern Bruder und ich. Allerdings kenne nur ich sie. Aber ist doch trotzdem möglich dass sie das waren.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von User55856):
Auf den PC von Person A haben aber doch 4 Leute Zugriff - meine Eltern Bruder und ich. Allerdings kenne nur ich sie. Aber ist doch trotzdem möglich dass sie das waren.

Korrekt. Und die Erde ist eine Scheibe ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
User55856
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dieser Beitrag ist doch nicht im geringsten der selbe. Ich wollte nach der Strafbarkeit hier fragen

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von User55856):
Dieser Beitrag ist doch nicht im geringsten der selbe.

Ergibt irgendwie keinen Sinn der Satz?



Zitat (von User55856):
Ich wollte nach der Strafbarkeit hier fragen

In dem Beitrag war nur keine Frage erkennbar.

Und ja, das was man da gemacht hat ist strafbar. Verletzung des Uhrheberrechtes, Verletzung des Rechtes am eigenen Bild, Idenditätsdiebstahl, Verleumdung/üble Nachhrede.



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#4
 Von 
User55856
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Identitätsdiebstahl ist doch keine eigene Straftat? Im Übrigen sind das doch alles Antragsdelikte. Für mich ist es nicht schwer herauszufinden wo die Person wohnt. Ich kann die Person schon dazu zwingen den Strafantrag zurückzunehmen bzw. keinen zu stellen. Kein Problem

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von User55856):
Ich kann die Person schon dazu zwingen den Strafantrag zurückzunehmen bzw. keinen zu stellen. Kein Problem

Ach man möchte also noch ein paar Straftaten mehr begehen? Interessante Einstellung.


Mal sehen was der Admin dazu sagt ...



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#6
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mal sehen was der Admin dazu sagt ...

Der sagt "ZU und TSCHÜSS"

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