Hallo Forum,
ich Frage mich im Moment wie es aussieht, wenn man in Deutschland wohnt und eine Straftat (laut ausländischem Gesetzt) begeht, zum Beispiel über das Internet via Messenger.
Nehmen wir an X (17Jahre) kommt aus Deutschland, genauso wie Y (19 Jahre).
X sendet Y eine pornographische Schrift, laut §184c StGB Absatz 4
keine Straftat.
Würde X nun aus den USA kommen und eine solche pornographische Schrift versenden, wäre dies ja laut der USA Kinderpornografie. Wie sieht es denn in diesem Fall für Y aus?
Beziehungsweise umgekehrt Y sendet X pornographische Schriften.
Danke im Voraus,
Curiosity
Internet und Straftat im Ausland
14. September 2017
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Frage vom 14. September 2017 | 16:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Internet und Straftat im Ausland
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