Internetbetrug - Ersttäter - Wie soll ich mich verhalten?

26. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
viviane60
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Internetbetrug - Ersttäter - Wie soll ich mich verhalten?

Hallo,
habe in den Jahren 2005-2007 den größten Mist meines Lebens angestellt. Ich habe bei allen möglichen Versandhäusern Waren unter meinen und anderen Namen bestellt.Habe aber im Jahr 2004 eine EV abgelegt. Einige wurden teilweise bezahlt andere nicht. Heute stand die Polizei vor meiner Tür und hatte einen Durchsuchungs- befehl wegen Internetbetruges mit (Höhe ca. 1.400.-€). Sie haben auch einige Sachen gefunden und auch etwas mitgenommen. Wie soll ich mich verhalten? Was soll ich tun? Hatte deswegen riesengroßen Krach mit meinem Partner. Er sagt das ich seit Jahren kaufsüchtig bin. Was wird mich erwarten. Insgesamt handelt es sich warscheinlich um ca. 25 Firmen mit einem Gesamtvolumen von ca. 10.000.- €.

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4 Antworten
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#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Nun, Sie sollten sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Strafrecht wenden.

Dieser wird nähmlich mit ihnen das weitere Vorgehen, nach Akteneinsicht besprechen, und ggf. auch beantragen Sie von einem Psychologen untersuchen zu lassen, nach Ihrer Schilderung ist es möglich, das hier die Strafmilderungsgründe des §21 StGB in betracht kommen.

Suchen Sie daher schleunigst einen "erfahrenen" Anwalt für Strafrecht auf. Alles andere wäre hier ohne Aktenkentniss reines Kaffeesatzlesen.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dem stimme ich zu.

In Frage kommt aber in jedem Fall auch eine Freiheitsstrafe, die sich aber im bewährungsfähigen Rahmen (= maximal 2 Jahre) bewegen dürfte.

Wenn kein Geld für einen Wahlverteidiger da ist, können Sie versuchen sich über die Generalklausel des § 140, Abs. 2 StPO einen Pflichtverteidiger (=ein Anwalt Ihrer Wahl, der vom Gericht bestellt wird und für dessen Honorarzahlung das Gericht 'bürgt', bzw. es vorlegt) beiordnen zu lassen. Ein zwingender Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140, Abs. 1 liegt zwar nicht vor, jedoch käme hier wohl eine Freiheitsstrafe von >1 Jahr in Frage, so dass die Beiordnung per Abs. 2 möglich wäre.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 26.02.2008 23:06:46

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
viviane60
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe bis zum heutigen Tag keine Akte bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft. Bin sogenannter
Ersttäter. Wirkt sich das nicht Strafmildernd aus?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Bin sogenannter
Ersttäter. Wirkt sich das nicht Strafmildernd aus?


Naja, anders herum wird -genau genommen- ein Schuh draus. Wären Sie kein Ersttäter mehr, würde das strafschärfend berücksichtigt. Da bei Ihnen aber eben keine Vorstrafen vorliegen, gibt es diesbezügl. eben auch keinen Grund für eine Strafschärfung, sondern es bleibt auf 'Normalniveau'. Strafmildernd wird z.B. ein vollumfassendes Geständnis gewertet, durch das Sie der Justiz Zeit und Ermittlungsarbeit ersparen.

So eine gewisse Anzahl Warenkreditbetrügereien ist oft noch ein Fall für eine -höhere- Geldstrafe. Da es hier mit einer Schadenssumme von 10.000,00 € jedoch nicht mehr um Peanuts geht, ist eben auch durchaus eine Freiheitsstrafe drin. Hier kommt Ihnen dann wieder Ihr 'Status' als Ersttäter zu Gute, da der bewirkt, dass die Freiheitsstrafe (wenn Sie denn zu einer verurteilt werden) mit großer Sicherheit zur Bewährung ausgesetzt wird. Wenn sie nicht über 12 Monaten liegt sowiso [vgl. § 56, Abs. 1 StGB ], aber auch wenn sie bei 13 - 24 Moanten liegen würde [vgl. § 56, Abs. 2 StGB ], wäre hier der Ersttäterstatus Ihr großer Trumpf.

Weiterhin können Sie die Verhängung einer milden Strafe damit forcieren, indem Sie anfangen Schadenersatzleistungen an die Unternehmen zu entrichten, selbst wenn es nur 5,00 pro Monat und Unternehmen sind. Hier zählt einfach der gute Wille. Sie können sich hierzu auch die Hilfe einer Schuldnerberatungstelle holen und zwar am besten einer, die hauptsächlich (bzw. auch) sog. 'soziale Schuldnerberatung' durchführt, sich also nicht nur auf das Privatinsolvenzverfahren spezialisiert hat, denn Forderungen aus Straftaten können nicht mit ins Privatinso-Verfahren eingebracht werden, bzw. unterliegen nicht der Restschuldbefreiung. Am allerbesten wäre es, wenn Sie sich an eine Stelle wenden könnten, die kombinierte Straffälligenhilfe und soziale Schuldnerberatung anbietet. Davon gibt es leider nicht allzu viele. Wenn Sie rein zufällig aus Niedersachsen (oder Randgebiete, wie Nord-Hessen oder Nord-West-Thüringen) kommen, könnte ich Ihnen mit entpr. Adressen aus Niedersachen weiterhelfen, da es dort einige dieser Stellen quer durchs Land verteilt gibt.

Auf jeden Fall aollten Sie aber -wie schon gesagt- einen Strafverteidiger einschalten.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 27.02.2008 00:21:29

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