Internetbetrug - Verurteilen sie den Rentner auf Rückgabe des Geldes?

21. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Flugelche
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Internetbetrug - Verurteilen sie den Rentner auf Rückgabe des Geldes?

Jetzt bin ich auch geschädigter.
Dachte mir kann so etwas nie passieren.
Hatte bei dhd24 einen gebrauchten Akkubohrhammer von Hilti für 170 Euro gesehen.Ich hatte den Verkäufer angeschrieben ob das Teil noch da ist.
Es kam eine Email das er mit seinen Kindern unterwegs ist und sich Abends meldet.
Das tat er auch und schickte mir seine Bankdaten.
Postbank Leipzig
ich wollte seine Telefonnummer.
Die nächste EMail kam von ihm mit seiner Adresse und Ausweißkopie.
Naja , dachte da kann ja nichts anbrennen, deutsche Bank und Ausweißkopie - alles schick.
Hatte dann die 170 Euro überwiesen.
Dann wurde es sehr sehr ruhig.
keine Ware, keine Antwort auf EMails
Hatte im teleonbuch nachgeschaut und dort eine angerufen der die gleiche Adresse hatte.
Jetzt kam die Bstätigung das dort niemand mit den Namen dort wohnt.
Also zur Polizei (Land Brandenburg) und Anzeige erstattet.
Nach 2 Monaten bekam ich bescheid das meine Unterlagen nach Polizeidirektion Friedrichshafen geschickt wurde.
2 Monate vergingen ohne Antwort.
Gestern habe ich bei der Polizei Friedrichhafen angerufen.
Dort bekam ich eine entäuschende Antwort.
Es sind ca 20 Geschädigte.
Das Konto stammt von einem Rentner der für den Betrüger die Kohle auf einen anderen Konto überwiesen hat.
Der Betrüger hat sich in Kolumbien abgesetzt.
Der Polizist meinte das meine Kohle weg ist.
Gegen den Rentner läuft eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Wißt ihr wie das genau abläuft ?
Verurteilen sie den Rentner auf Rückgabe des Geldes?
Oder muß ich selber Anzeige bei der Staatsanwaltschaft beantragen?
Und wenn er mir jeden Monat 5 Euro zurückzahlt, hauptsache ich bekomme mein Geld wieder.

Der Haupttäter ist weg und für Kolumbien existiert ja kein abkommen.

Danke für eure Antworten
mfg
Peter

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Den Renter wird man nicht im Rahmen des Strafverfahrens auf Rückgabe des Geldes verurteilen, auch wenn es theo. möglich wäre (wenn der Fall dafür geeignet wäre, was er nicht ist - zuviele Geschädigte). Weitere Möglichkeit wäre der Weg der Zahlung im Rahmen einer Bewährungauflage oder Auflage nach § 153a StPO . Zu einer Bewährungsstrafe wird es hier aber wohl(!) auch nicht kommen, da wohl(!) nur ein Fall der fahrlässigen Geldwäsche vorliegt. Außerdem werden solche Aulagen auch nur dann gemacht, wenn derjenige sie realistisch erfüllen kann, also nicht unzumutbar dadurch belastet wird. Dabei ist halt auch zu berücksichtigen, dass er -wahrscheinlich- nur fahrlässig gehandelt hat.

Sie werden daher also zivilrechtlich vorgehen müssen. Mit dem Kostenrisiko auf Ihrer Seite, es sei denn Sie haben eine Rechtsschutzversicherung, die eintritt.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
Flugelche
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Rentner soll um die 10 % bekommen haben.
Da er nicht viel Geld hat, freute er sich über dieses Geschäft.
Ob er von diesen Betrug wußte, glaube ich eher nicht.
Der Täter hat sich in Kolumbien abgesetzt.
Er wird sicherlich von dort aus wieder jemand suchen für seine dreckige Geschäfte.
Es gibt immer Leute die nicht viel Geld haben und lassen sich leicht fangen.
Wer weiß was er ihm erzählt hat.
Ich habe keine Rechtschutzversicherung.
Ich kaufe eigentlich nur über Paypal.
Fragt mich nicht warum ich bei diesen Fall so blöd war.
Dabei kenne ich mich mit der Materie aus.
Ich ärgere mich ja selbst über mich.

Kann man eine Zivilklage selber anstreben ohne Rechtsanwalt um Kosten zu sparen?
Die Fakten sind ja der Saatsanwaltschaft bekannt

mfg
Peter



-- Editiert am 21.01.2011 19:14

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Der Rentner soll um die 10 % bekommen haben.
Da er nicht viel Geld hat, freute er sich über dieses Geschäft.
Ob er von diesen Betrug wußte, glaube ich eher nicht.


Ja, der übliche Ablauf bei diesen Dingern

quote:

Kann man eine Zivilklage selber anstreben ohne Rechtsanwalt um Kosten zu sparen?


Theo. ja, macht aber ohne Anwalt wenig Sinn.

Sie können sich aber auch mit dem Rentner einigen. Vielleicht unterschreibt er ja ein Schuldanerkenntnis.
Ansonsten kann man -selbst- einen Mahnbescheid beantragen.

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=8738261-1295634212310&Command=start

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