Internetseite mit "klar als solche gekennzeichneten *Vermutungen*" strafbar?

22. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
theandroidprogrammer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Internetseite mit "klar als solche gekennzeichneten *Vermutungen*" strafbar?

Wenn ich auf einer von mir persönlich ins Internet gestellten Internet-Seite schreibe

"Mein Arzt hat mich falsch beraten. Er hat mir eine Nasen-OP verordnet, die ich nicht gebraucht habe. Das hat mir großen finanziellen und sozialen Schaden zugefügt.",

dann muss ich das beweisen, sonst mache ich mich wegen falscher Verdächtigung strafbar (https://www.bussgeldkatalog.org/falsche-verdaechtigung/#faq_falsche_verdaechtigungen).

Und wenn ich EINFACH VOR JEDEN SATZ meiner Internet-Seite "Ich vermute, ..." stelle, ist das dann NICHT MEHR strafbar?

Also: Wenn ich auf einer von mir persönlich ins Internet gestellten Internet-Seite schreibe

"Ich vermute, mein Arzt hat mich falsch beraten. Ich vermute, er hat mir eine Nasen-OP verordnet, die ich nicht gebraucht habe. Ich vermute, das hat mir großen finanziellen und sozialen Schaden zugefügt."

IST DAS SO EINFACH?

Danke.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von theandroidprogrammer):
dann muss ich das beweisen, sonst mache ich mich wegen falscher Verdächtigung strafbar

Vollkommener Blödsinn - hätte man den Inhalt des Link gelesen, wüsste man das auch.



Zitat (von theandroidprogrammer):
Und wenn ich EINFACH VOR JEDEN SATZ meiner Internet-Seite "Ich vermute, ..." stelle, ist das dann NICHT MEHR strafbar?

So was nennt sich "Umgehungstatbestand" und würde dann so gewertet, als hätte man das "Ich vermute" nicht geschrieben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
theandroidprogrammer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

1) Ich habe den Inhalt des Links gelesen, aber ich bin nun mal Jura-Laie, sorry.
Darum, kannst Du mir bitte sagen, was an meiner Aussage "Blödsinn" ist und es mit deiner richtigen Aussage korrigieren?

2) "Umgehungstatbestand" - der Begriff und die Motivation dahinter leuchtet mir ein, denke ich.
Das ist es, was ich wissen wollte, danke.

3) Kannst Du mir bitte sagen, wie ich meine ursprünglichen 3 Sätze formulieren müsste, OHNE dass es strafbar ist? Ich meine, irgendwie muss das doch gehen. Es kann doch nicht sein, dass ich immer wirklich ALLES, was ich irgendwo sage, 100% stichfest beweisen muss. Wenn ich selber noch EHRLICH KLAR SAGE, dass ich es NICHT SICHER weiß, darf ich das dann nicht auch im Internet publizieren?

Danke.


-- Editiert von theandroidprogrammer am 22.10.2021 18:29

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
theandroidprogrammer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Was meinst. Welcher punkt trifft bei dir zu?


Gut, das mit dem Arzt trifft bei mir nicht unbedingt zu. Es war keine rechtswidrige Tat was der Arzt getan haben soll und nicht die Verletzung einer Dienstpflicht.

Heißt das etwas, ich DARF einfach öffentlich sagen:

Ich denke, XY macht Z.

...solange XY nicht sozial oder finanziell geschädigt wird, weil Z keine Straftat nach dem Gesetzbuch ist?

Aber wenn der Arzt XY nun weniger Patienten durch meine Aussage hat, habe ich ihn doch geschädigt (obwohl ich das vielleicht gar nicht vorhatte)? Kann er mich nicht anzeigen, auch wenn Z keine Straftat ist? (Das mit dem Arzt ist nur ein erfundenes Beispiel, btw).


-- Editiert von theandroidprogrammer am 22.10.2021 22:03

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Das ...

Zitat:
"Mein Arzt hat mich falsch beraten. Er hat mir eine Nasen-OP verordnet, die ich nicht gebraucht habe. Das hat mir großen finanziellen und sozialen Schaden zugefügt.",


... ist zwar keine falsche Verdächtigung, aber eine üble Nachrede, wenn es nicht "erweislich wahr" ist. Natürlich müsste dafür der Arzt namentlich genannt sein. "Mein Arzt" (ohne Namen) reicht natürlich nicht.

Zitat (von theandroidprogrammer):


Heißt das etwas, ich DARF einfach öffentlich sagen:

Ich denke, XY macht Z.


Kommt drauf an, was "Z" ist. Einfach mal die §§ 168, 187 StGB lesen. Da steht, was strafbar ist.

Zitat (von theandroidprogrammer):
Aber wenn der Arzt XY nun weniger Patienten durch meine Aussage hat, habe ich ihn doch geschädigt (obwohl ich das vielleicht gar nicht vorhatte)? Kann er mich nicht anzeigen, auch wenn Z keine Straftat ist?


Er kann Dich zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen [§§ 823 ff. BGB]. Eine (Straf-)anzeige ist dafür nicht notwendig.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von theandroidprogrammer):
Heißt das etwas, ich DARF einfach öffentlich sagen:

Ich denke, XY macht Z.

...solange XY nicht sozial oder finanziell geschädigt wird, weil Z keine Straftat nach dem Gesetzbuch ist?

Als erstes sollte man einfach seine Meinung schreiben, die ist nämlich durch die Gesetz im Rahmen der Meinungsfreiheit recht gut geschützt.

Wenn ich also schreibe
Dr. Müller hat mich nicht zufriedenstellend behandelt, ich werde mich da nie wieder behandeln lassen und kann ihn auch nicht weiterempfehlen.
Pech für Dr. Müller, er hat halt kein Recht auf eine positive Meinung.

Wenn ich dann noch zusätzlich schreibe
Er ist meiner Meinung nach ein Betrüger und ein Riesen*********.
Habe ich mir mit den paar Worten gleich 2 Riesenproblem eingehandelt.
Tatsachenbehauptungen muss man beweisen können, das "Er ist ein Betrüger" muss man also mit entsprechenden Beweisen untermauern können.
Das "Riesen*********" ist eine Beleidigung.
Da hilft dann auch ein "meiner Meinung nach" nichts mehr, denn das ist dann nur ein Umgehungstatbestand.

Auch beweisbare Tatsachenbehauptungen und korrekte Meinungen können durchaus dazu führen, das man sie nicht verbreiten darf. Nämlich dann, wenn die Verbreitung den Betroffenen unangemessen benachteiligen würden / für ihn unzumutbar wären.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
theandroidprogrammer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auch beweisbare Tatsachenbehauptungen und korrekte Meinungen können durchaus dazu führen, das man sie nicht verbreiten darf. Nämlich dann, wenn die Verbreitung den Betroffenen unangemessen benachteiligen würden / für ihn unzumutbar wären.


FRAGE: ist diese, ganz andere, Herangehensweise von mir im Allgemeinen legal:

Wenn ich keinerlei Namen von Personen nenne - das heißt, auch nicht von Organisationen, Vereinen etc., die Personen beschäftigen? Ich meine, wenn ich AUSSCHLIEßLICH über Vorgehensweisen, Ideen und Erfahrungen schreibe, und welche Auswirkungen diese auf MICH gehabt haben?

Beispiel:

ANSTATT:

"Mein Arzt XY hat mich falsch beraten. Er hat mir eine Nasen-OP verordnet, die ich nicht gebraucht habe. Das hat mir großen finanziellen und sozialen Schaden zugefügt."

schreibe ich:

"Ich denke, dass Schönheitschirurgen allgemein oft unnötige Operationen verschreiben. Ein Dachverband von ihnen, den ich hier aus rechtlichen Gründen nicht nennen darf, unterstützt diese Praxis meiner Meinung nach ungeniert, da auch dieser Verband finanziell davon profitiert. Mich persönlich hat diese von mir vermutete Vorgehensweise finanziell und sozial stark geschädigt, da man mir eine Nasen-OP aufgedrängt hat, die ich schon immer für unnötig erachtet habe."

Das ist nur ein erfundenes Beispiel, das aber meine angedachte Formulierungsweise gut verdeutlicht. Der hier fiktive Dachverband dürfte natürlich vom Leser meiner Behauptungen nicht eindeutig erkennbar und benennbar sein. So würde es hier mehrere solcher Dachverbände geben, und es ist nicht klar, welchen davon ich meine.

IST DAS SO LEGAL?

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von theandroidprogrammer):
Wenn ich keinerlei Namen von Personen nenne - das heißt, auch nicht von Organisationen, Vereinen etc., die Personen beschäftigen? Ich meine, wenn ich AUSSCHLIEßLICH über Vorgehensweisen, Ideen und Erfahrungen schreibe, und welche Auswirkungen diese auf MICH gehabt haben?

Das wäre dann vollkommen anonym, wenn sich da einer auf den Schlips getreten fühlt, dürften seine Chancen gegen 0 tendieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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