Hallo erstmal an alle!
Also ich habe folgendes Problem: Ich war mit meiner Schulklasse im Kino, dass am Vormittag eigens für uns geöffnet hatte. Nach dem Film ging ich, wie die meisten anderen auch, auf die Toilette. Dabei hatte ich das Handy in der Hand und ließ es am Klopapierspender liegen. ich ging hinaus um mir die Hände zu waschen, als ich plötzlich bemerkte, dass ich das Handy vergessen habe. Also ging ich zurück um das Handy zu holen, welches aber nicht mehr da war. Keine der Mädchen hat zugegeben, dass sie das Iphone hat. Ich bin aber überzeugt, dass es gestohlen wurde, da es kurze zeit später, als ich es von einem anderen Handy aus anrief, abgedreht war. Jedes Mädchen hat auch gewusst, dass dieses Handy mir gehört.
Ich habe für das Iphone eine Diebstahlversicherung abgeschlossen, welche auch im Falle eines "einfachen Diebstahls" die Kosten übernimmt.
Meine Frage ist jetzt, ob man dies wirklich als Diebstahl
bezeichnen kann oder ob es eher eine Fundunterschlagung war.
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Iphone: Diebstahl oder Fundunterschlagung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Na ja, das könnte auch runtergespült worden sein.
Dann antwortet es ja auch nicht. Es wäre dann nur "verloren", aber nicht gestohlen.
Eine Fundunterschlagung setzt einen Fund voraus, und so lange der nicht vorliegt, ist es keine. Also: Das schon mal nicht.
quote:
Das schon mal nicht.
Das ist ja noch unklar, solange nicht feststeht, was nun aus dem Handy geworden ist.
Im Gegenteil kann Diebstahl ausgeschlossen werden, da keine Wegnahme aus dem Machtbereich des Besitzers vorlag (spätestens mit dem Verlassen des Waschraums dürfte das Handy den Machtbereich verlassen haben).
Für den mutmaßlichen Finder kann aber Fundunterschlagung vorliegen, wenn dieser das Handy nicht unverzüglich abliefert.
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Einen Strafrechtsparagraphen „Fundunterschlagung" gibt es nicht. Es gibt nur Unterschlagung und es gibt Diebstahl. Der Täter eignet sich beides Mal fremdes Eigentum an, beim Diebstahl bricht er dabei fremden Gewahrsam, bei der Unterschlagung liegt ein Gewahrsamsbruch nicht vor. Unter Gewahrsam versteht man die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, z.B. eine Geldbörse, die man in der Hand festhält. Gewahrsam ist aber mehr als nur Festhalten. Auch wenn man eine Sache irgendwo hinlegt so dass man nicht unmittelbar darauf zugreifen kann, aber weiß wo sie ist, sich kurzzeitig von einer Sache trennt, eine Sache vorübergehend verlegt etc. bleibt der Ge-wahrsam erhalten. Man spricht dann ggf. von „gelockertem Gewahrsam".
Hier ist bei kurzzeitigem Verlegen des Telefons meiner Meinung nach allenfalls gelockerter Gewahrsam eingetreten, so dass ein Diebstahl vorliegt.
Für die Strafbarkeit eines möglichen Täters sind solche Überlegungen aber relativ egal.
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Hallo go304958-13,
wie schon korrekterweise erwähnt, handelt es sich um einen gelockerten Gewahrsam
, wenn die Sache an einem Ort vergessen wurde, man aber weiß wo die Sache vergessen wurde und diese ohne wesentliche Hindernisse wiedererlangt werden kann. Dann besteht der bisherige Gewahrsam fort.
Ein Diebstahl an der Sache wäre mithin möglich, so dass folglich ein Versicherungsfall gegeben sein kann.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
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"„Das Fundament des Rechts ist die Humanität."
- Albert Schweitzer -"
Danke für eure raschen Antworten!
Ich hoffe sehr, dass die Versicherung die Kosten für ein neues Iphone übernimmt.
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Leider hat die Versicherung heute gemeint, dass es nur meine Schuld war. Somit liegt kein Diebstahl vor und die Kosten für ein neues Iphone werden nicht übernommen. Meint ihr es wäre sinnvoll weiter vorzugehen oder bringt sich sowieso nichts mehr?
Mit freundlichen Grüßen,
Julia
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quote:
dass es nur meine Schuld war
Wessen denn sonst?
quote:
Somit liegt kein Diebstahl vor
Der liegt ja auch nur dann vor, wenn sich ein Dritter die Sache zugeeignet hat, wofür es derzeit keinen Beweis gibt.
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quote:
Einen Strafrechtsparagraphen „Fundunterschlagung" gibt es nicht. Es gibt nur Unterschlagung
Das ist mir natürlich bewußt.
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Hallo Julia,
damit du weißt welches Vorgehen sinnvoll wäre, müsstest du dir bzw. müssten deine Eltern sich die genauen Vertragspunkte in der Diebstahlsversicherung anschauen, insbesondere zum Punkt der Fahrlässigkeit.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
"meine Schuld" ist kein Kriterium das bestimmt, ob ein Diebstahl vorliegt oder nicht.
Wie bereits ausgeführt müssen Sie die versicherten Risiken des Versicherungsvertrages prüfen.
Wie lautet denn der konkrete Passus?
Wenn die Bedingungen ähnlich wie bei der Reisegepäckversicherung sind, wird es schlecht aussehen.
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