Hallo,
ist das Wort "Mannsweib" eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne? Es geht nur um einen fiktiven Fall. Aber eventuell wollte ich dieses Wort benutzen, um eine Person zu beschreiben.
Hallo,
ist das Wort "Mannsweib" eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne? Es geht nur um einen fiktiven Fall. Aber eventuell wollte ich dieses Wort benutzen, um eine Person zu beschreiben.
Hier dürfte der Kontext, in dem der Begriff verwendet wird, den Ausschlag geben zur Frage der Strafbarkeit.
Beispiele:
1. Personenbeschreibung in einer Vernehmung
2. in einer hitzigen Diskussion einem tatsächlichen Mannsweib gegenüber
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.