Ist Wegrennen bei einer Personenkontrolle und Wegwerfen von Etwas dabei strafbar?

28. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
phvhbpgpfbhzjgiqbu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist Wegrennen bei einer Personenkontrolle und Wegwerfen von Etwas dabei strafbar?

Hallo Forum,
Stellt Euch mal vor die Polizei will bei Person A, die gerade spazieren geht, eine Personenkontrolle durchführen und fordert diese zum Stoppen auf. Nun rennt A stattdessen einige Meter weg von der Polizei und wirft einen Gegenstand in A) das Loch in einem Gulli, also die Kanalisation oder B) einen öffentlichen Mülleimer oder C) einen privaten Briefkasten.
Ist in einem dieser drei Szenarien eine Straftat begangen und eine Strafe denkbar? Bei A) könnte ich mir eine Ordnungswidrigkeit wegen Vermüllung vorstellen.
Angenommen die Polizei bemüht sich den weggeworfenen Gegenstand wiederzuholen, inwiefern kann die Polizei den Gegenstand beweiskräftig Person A zu ordnen? Hier fallen mir nur Fingerabdrücke (welche Fehlen könnten) oder die "Lage" ein. Sprich der Gegenstand weit oben im Mülleimer/Briefkasten/Gulli der Kanalisation wird Person A zugeschrieben, aber ist das haltbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von phvhbpgpfbhzjgiqbu):
Ist Wegrennen bei einer Personenkontrolle und Wegwerfen von Etwas dabei strafbar?

Flucht ist nicht strafbar.
Das wegwerfen kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat sein, kommt halt auf die Details an.



Zitat (von phvhbpgpfbhzjgiqbu):
inwiefern kann die Polizei den Gegenstand beweiskräftig Person A zu ordnen?

Zeugenaussagen, Fingerabdrücke, DNA, Indizien zur Überzeugung des Gerichtes, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von phvhbpgpfbhzjgiqbu):
Ist in einem dieser drei Szenarien eine Straftat begangen und eine Strafe denkbar?


Kommt drauf an, was weggeworfen wurde.

Zitat (von phvhbpgpfbhzjgiqbu):
Angenommen die Polizei bemüht sich den weggeworfenen Gegenstand wiederzuholen, inwiefern kann die Polizei den Gegenstand beweiskräftig Person A zu ordnen?


Durch die Zeugenaussagen der Polizisten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von phvhbpgpfbhzjgiqbu):
Sprich der Gegenstand weit oben im Mülleimer/Briefkasten/Gulli der Kanalisation wird Person A zugeschrieben, aber ist das haltbar?


Ein Gericht würde A fragen, warum er sich denn einer Personenkontrolle durch Flucht entzogen hat und was er da weggeworfen haben will. Dann wäre "mir fiel gerade ein, daß ich einen dringenden Termin hatte und ich wollte mein Taschentuch loswerden" wohl nicht so glaubwürdig, wenn die Polizei in dem Behältnis Drogen gefunden hat...

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