Ist das Betrug und wie stehen die Chancen?

30. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Teletubby
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist das Betrug und wie stehen die Chancen?

Hallo,

ich habe im Sommer 2006 einem Bekannten ein privates Darlehen über € 1.000,- gegeben. Wir haben das schriftlich festgehalten und eine kurzfristige Rückzahlungsfrist (weniger wie 90 Tage) vereinbart.

Leider hat sich mein Bekannter daraufhin abgesetzt (er war für mich einfach nicht mehr erreichbar) und mein Geld habe ich bis heute nicht erhalten. Zwischenzeitlich bin ich davon überzeugt, dass er mich abzocken wollte und von Anfang an nicht vorhatte, mir das Geld wieder zurückzuzahlen. Ich habe bis heute (per Zufall) nie wieder etwas von ihm gehört. Habe damals im Bekanntenkreis nachgeforscht und er war auch für andere nicht mehr erreichbar.

Es gab ein Gerücht, dass ich nicht der einzige war, der von ihm gelinkt wurde. Aber eine Bestätigung dafür habe ich nicht bekommen, da die anderen mir unbekannt waren.

2007 bin ich hergegangen und wollte die Schulden per Inkassobüro eintreiben lassen. Die Schreiben von der Inkassofirma kamen aber alle als unzustellbar zurück und ich wurde gefragt, ob ich eine Adressprüfung machen lassen möchte. Da ich aber zu der Zeit arbeitslos war, konnte ich das Geld für weitergehende Inkassoversuche nicht bezahlen und habe aufgegeben. Daher gibt es bis heute keinen Schuldtitel.

Nun habe ich aber heute mitbekommen, dass der Schuldner sich bei Facebook angemeldet hat (ich habe keinen Kontakt zu ihm aufgenommen), also sozusagen wieder aufgetaucht ist. Leider bin ich zwischenzeitlich aber Harz4-Empfänger und habe daher kein Geld, um ein Inkassobüro zu beauftragen.

Ich möchte ihn aber nicht so einfach davon kommen lassen und zahlen soll er auch.

Frage 1: Fällt dieser Fall unter Betrug und wenn ja, wie sind meine Chancen, dass er auch dafür verurteilt wird?

Frage 2: Habe ich heute überhaupt noch - rechtlich gesehen - Chancen mein Geld einzutreiben und wie kann ich das machen, ohne erstmal Vorleistungen bringen zu müssen? Denn das Geld habe ich nicht.

Ich weis auch nicht, ob der Schuldner arbeitet usw.

Gruß
Detlef

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7 Antworten
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#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
Frage 1: Fällt dieser Fall unter Betrug und wenn ja, wie sind meine Chancen, dass er auch dafür verurteilt wird?


Gut möglich, aber letztlich nicht zu beurteilten da keine Informationen zu den entscheidenen Fragen (warum keine Rückzahlung erfolgte).
Aber strafanzeige kostet ja nichts, also kein Risiko.



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#2
 Von 
Teletubby
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Sollte sich das bewahrheiten, dass ich nicht der einzige Betroffene war und er hat schon eine Strafe für die anderen Fälle bekommen, wird meine Anzeige dann extra behandelt und er gilt als Wiederholungstäter oder wird die vom Gericht abgeschmettert, weil er bereits für andere Fälle von damals verurteilt wurde?

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Das Gericht würde dann unter Berücksichtigung der bisherigen gerichtlichen Entscheidungen und Deinem neuen Fall ggf. eine Gesamtstrafe bilden.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#4
 Von 
Teletubby
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich war jetzt gestern Abend noch bei der Polizei und habe Anzeige erstattet. Ob es ein Betrugsfall ist, muss erst ermittelt werden, aber es handelt sich auf jeden Fall um eine Unterschlagung, die wiederum eine Strafttat darstellt. Die Beamtin sagte mir noch, da es sich um € 1.000,- handelt wäre es egal ob ich Anzeige erstatten würde oder nicht, denn da sie jetzt Kenntnis von der Angelegenheit bekommen hätten, müßten sie jetzt von sich aus auf jeden Fall ermitteln. Durch einen schnellen Seitenblick konnte ich auch feststellen, dass mein Bekannter bereits mit einem Foto bei der Polizei im Computer vorhanden ist. Weshalb durfte mir die Polizistin verständlicherweise aber nicht sagen.

Jetzt bin ich mal gespannt, wie das weitergeht. Hab mit Gerichtssachen noch keine Erfahrung.

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#5
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Unterschlagung ist das zwar nicht (Polizisten wissen auch nciht alles), denn Unterschlagung kann nur an fremden Sachen begangen werden, die man sich
nicht zueignen durfte. Das Geld durfte er sich zu eigen machen, er sollte nicht dieselben Scheine zurückgeben, sondern nur einen ausreichend hoehen Betrag.

Nach Betrug riecht es aber ziemlich.

Eine andere Frage ist es, ob sich der Beschuldigte zivilrechtlich auf die Verjährung der Forderung herausreden kann oder ob das treuwidrig wäre. Man hätte ja Klage und Versäumnisurteil auch öffentlich zustellen lassen können, § 185 ZPO .

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#6
 Von 
Teletubby
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Was es jetzt im rechtlichen Sinne genau ist, das ist mir relativ egal. Ich möchte nur, dass er dafür auch bestraft wird. Ich bin nicht jemand, der sofort wegen jedem "Furz" zur Polizei oder zum Anwalt rennt, aber in dem Fall bin ich immer noch richtig sauer deswegen.

Warum ich damals nicht sofort etwas unternommen habe ist eigentlich schnell erklärt. Leider bin ich einfach zu leichtgläubig und wollte ihm noch eine Chance geben und habe daher erst mal abwarten wollen. Dann hatte ich allerdings aus beruflichen Gründen einen Burnout und habe ein Jahr lang alles von mir geschoben, was mich in Stress versetzt hätte.

Erst ca. Mitte 2007 war ich psychisch wieder in der Lage, mich auf diese Sache einzulassen und habe deshalb ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Forderung beauftragt. Leider war ich aber zu diesem Zeitpunkt schon einige Monate arbeitslos und in großen Geldnöten, weil ich eine zu 100% finanzierte Eigentumswohnung habe und die Tilgungsraten ein großes Loch in meinen Geldbeutel gerissen hatten.

Da ich aber beim Inkassobüro erst mal finanzielle Vorleistungen bringen mußte, konnte ich das dann nicht mehr weiter verfolgen, weil ich einfach kein Geld mehr dafür hatte.

Ich bin heute auf dem Standpunkt, dass ich das Geld wahrscheinlich nie wieder sehen werde. Egal ob das jetzt verjährt ist oder weil der Schuldner gar nicht in Lage wäre oder einfach nur nicht will. Damit habe ich mich zwischenzeitlich abgefunden. Was ich aber auf keinen Fall akzeptieren kann, ist dass er vieleicht ungestraft davon kommt.


Noch eine Frage dazu:

Sollte er tatsächlich wegen Betrugs verurteilt werden, hebt das dann die zivilrechtliche Verjährungsfrist auf oder bleibt die in diesem Fall trotzdem bestehen?

Hätte ich dann wieder eine Chance, mein Geld doch noch eintreiben zu lassen bzw. die Möglich wenigstens noch einen Titel dafür zu bekommen?



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-- Editiert am 01.09.2010 07:19

-- Editiert am 01.09.2010 07:26

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#7
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Da der Beschuldigte nach vereinbarter Frist im Herbst 2006 zurückzahlen sollte, ist die Forderung gegen ihn Ende 2009 verjährt. Er muss sich auf diese Verjährung nicht berufen, kann es aber.

Wenn es gegen ihn wegen dieses Darlehens zur Anklage kommt, kann ihn das motivieren, den Betrag nach Kräften zurückzuzahlen, um das Bestrafungsrisiko zu verringern. Auch kann es zu einer entsprechenden gerichtlichen Auflage kommen, den Schaden wieder gutzumachen.

Ich würde zunächst die Staatsanwaltschaft mit dem Antra ganschreiben, mir Auskunft über den Ausgang des Ermittlungsverfahrens zu geben, und ihn alsbald nach Anklageerhebung, wenn es dazu kommt, zu kontaktieren und mit der Rückforderung zu konfrontieren.

Zivilrechtlche Klageerhebung wäre wegen des Verjährungsablaufs hochriskant.

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