Hallo,
habe eine etwas allgemeine Frage, bei der ich gerne die Antwort hätte.
Nehmen wir an, Person A schuldet Person B nachweisbar per Vertrag €200,-.
Die 200 Euro hat Person A, ja sogar meist einfach so in seiner Brieftasche.
Aber immer wenn ihn Person B auf die Schulden anspricht, weicht Person A auf mit "ich habe im Moment kein Geld".
Einmal hat Person B "Zugriff" auf die Brieftasche von Person A, nimmt sich die 200 Euro und hinterlegt einen Zettel: "Die Schulden vom Vertrag soundso sind nun beglichen, Unterschrift".
War das nun Diebstahl?
Im §242 StGB
heißt es:
quote:<hr size=1 noshade>die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen <hr size=1 noshade>
Hat sich Person B die 200 Euro rechtswidrig zugeeignet, auch wenn Person A ihm diese € 200 nachweisbar geschuldet hat und Person A nie bezahlt hat obwohl er das Geld locker hatte?
Würde mich mal interessieren...
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