Ist das Diebstahl

25. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
irene123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das Diebstahl

Hallo,

habe eine etwas allgemeine Frage, bei der ich gerne die Antwort hätte.

Nehmen wir an, Person A schuldet Person B nachweisbar per Vertrag €200,-.

Die 200 Euro hat Person A, ja sogar meist einfach so in seiner Brieftasche.
Aber immer wenn ihn Person B auf die Schulden anspricht, weicht Person A auf mit "ich habe im Moment kein Geld".

Einmal hat Person B "Zugriff" auf die Brieftasche von Person A, nimmt sich die 200 Euro und hinterlegt einen Zettel: "Die Schulden vom Vertrag soundso sind nun beglichen, Unterschrift".

War das nun Diebstahl?
Im §242 StGB heißt es:

quote:<hr size=1 noshade>die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen <hr size=1 noshade>


Hat sich Person B die 200 Euro rechtswidrig zugeeignet, auch wenn Person A ihm diese € 200 nachweisbar geschuldet hat und Person A nie bezahlt hat obwohl er das Geld locker hatte?

Würde mich mal interessieren...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Hat sich Person B die 200 Euro rechtswidrig zugeeignet


Ja. Ein solches "Recht auf Selbstvornahme" gibt es nicht (so wie du nicht in die Wohnung deines Nachbarn einbrechen darfst, um dir deinen von ihm ausgeliehenen und nicht zurückgegebenen Laptop zurückzuholen).

Ein Pfandrecht steht dir nur an Sachen deines Schuldners zu, an denen du rechtmäßiger Besitzer bist.



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#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Durch den Verlust von 200 Euro kann Person A nun in existenziellen Schwierigkeiten sein.


Denkbar, aber das Argument suggeriert dem Fragesteller, es hänge rechtlich davon ab, ob man sich geschuldetes Geld von einem Pleitegeier oder einem Millionär zurückholt. Tut es aber nicht.

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