Ist das Diebstahl??

4. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Thenewone2012
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das Diebstahl??

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an eine Person lädt Ihr Netbook aufgrund der Stromsperre in dem frei zugänglichen Lüfterraum. Bis zuletzt war dieser offen jedoch wurde dieser plötzlich zugesperrt und das Netbook befindet sich noch in diesem. Dies kann durch den Türschlitz und auch durch die Öffnung die an der Garagenseite besteht erkannt werden. Das Problem ist das Netbook ist noch am Strom.

Es besteht die Möglichkeit das Netbook über die Öffnung auf der Garagenseite und den Türschlitz aus dem Raum zu bekommen. Wie sieht es aber nun mit der Rechtslage aus. Das Netbook gehört NACHWEISLICH der Person.
Das das Entziehen von Energie strafbar ist muss nicht erwähnt werden.

Macht sich die betreffende Person nun erneut strafbar wenn diese Ihr eigenes Netbook auf die oben beschriebene Art aus dem nun verschlossenen Raum befördert?

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.



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5 Antworten
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#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14570 Beiträge, 4501x hilfreich)

Hallo,

imho nicht ganz so einfach.

1. kann man seine eigenen Sachen nicht stehlen (die gehören einem ja schon:-).
2. könnte der Bestohlene (ich rede jetzt von dem Stromdiebstahl) das Netbook aber als Pfand einbehalten haben, dann wäre es sein - berechtigter - Besitz, und es wäre dann doch Diebstahl. Gegen ein bewußtes Einbehalten spricht aber, dass er es weiter am Stromnetz gelassen hat (vielleicht hat er den Stromdiebstahl noch gar nicht wahrgenommen, sondern nur dass sich unberechtigt Personen in dem Raum aufhalten, oder einfach nur, dass die Tür unverschlossen war).
3. wäre es imho Hausfriedensbruch, vielleicht auch Einbruchdiebstahl (siehe 2.).

Die beste Lösung ist wohl, zu dem Eigentümer des Lüfterraums zu gehen, sich zu entschuldigen und den Strom zu bezahlen (so viel kann das ja nicht sein, oder wie lange klaust du schon den Strom?).

MfG Stefan

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#2
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 495x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Macht sich die betreffende Person nun erneut strafbar wenn diese Ihr eigenes Netbook auf die oben beschriebene Art aus dem nun verschlossenen Raum befördert? <hr size=1 noshade>


§242 BGB ist doch eindeutig:

"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen[...] "

Wenn die Sache dein Eigentum ist, kann es also schon mal kein Diebstahl sein.

"Einbruch" ist kein Straftatbestand. Es gibt nur den "besonders schweren Diebstahl", der aber bei Nichteinschlägigkeit des §242 BGB erst recht nicht vorliegen kann.

Hausfriedensbruch könnte gegeben sein; wo die Grenze zum "widerrechtlichen Eindringen" liegt, wenn man z.B. mit einem langen Stock in eine Wohnung hineinlangt, müßte man mal in der einschlägigen Rechtsprechung gucken, das weiß ich nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 495x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>könnte der Bestohlene (ich rede jetzt von dem Stromdiebstahl) das Netbook aber als Pfand einbehalten haben <hr size=1 noshade>


Das müßte er aber explizit, also durch Erklärung gegenüber dem Eigentümer; ein "geheimes Einbehalten" würde aus dem Zurückholen keine Straftat machen.

quote:<hr size=1 noshade>dann wäre es sein - berechtigter - Besitz, und es wäre dann doch Diebstahl <hr size=1 noshade>


Nö, berechtigter Besitz eines Dritten macht daraus noch keine *fremde* Sache i.S.d. §242 StGB , dafür wäre Eigentum des Dritten erforderlich.
Sprich, nehme ich dir eine geliehene oder vermietete Sache wieder weg, ist das kein Diebstahl, sondern reines Zivilrecht (ggfs. Herausgabeanspruch durch dich an mich).

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#4
 Von 
Thenewone2012
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

wow hartcore wie schnell gleich so viele Antworten. Ok es wird, deshalb auch die Fragestellung hier, davon ausgegangen dass einfach nur abgesperrt wurde und nicht extra nachgesehen ob auch diesesmal sich darin das Netbook befand.

Die Betreffende Person wird wohl den in Punkt eins vorgeschlagenen Weg bestreiten. Vielleicht währt ehrlich ja tatsächlich am längsten.

Falls es zu einer Anzeige bei der Polizei mit anschließender Ermittlung und einem Srafmas unter 90 Tagessätzen wegen der Entziehung von Energie kommt wie sieht es mit den Einträgen ins Führungszeugnis aus.

Die Betreffende Person war bis dieses Jahr März vorbestraft wegen besonders schweren Fall des Diebstahl (Fahrrad) und diese ist nun nach drei Jahren ja zumindest aus dem Führungszeugnis wieder raus. Eine weitere Sache wurde vor einem Jahr nach § 172 glaube ich eingestellt. Das war auch ne Fahrradsache.

Danke für die Antworten





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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14570 Beiträge, 4501x hilfreich)

Hallo Khryztynna,

quote:
Das müßte er aber explizit, also durch Erklärung gegenüber dem Eigentümer; ein "geheimes Einbehalten" würde aus dem Zurückholen keine Straftat machen.
Ja, sehe ich auch so. Entweder muss der Eigentümer direkt informiert werden, oder aber - falls dieser unbekannt ist - muss es irgendwie sonst kenntlich gemacht werden ( beispielsweise durch eine Nachricht an der Tür), dass das Netbook als Pfand einbehalten wurde und auch, wie und wo es wieder ausgelöst werden kann.

MfG Stefan

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