Ist das Nötigung ? Bin verängstigt jetzt

23. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pudel0810
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das Nötigung ? Bin verängstigt jetzt

Hallo ich bin neu hier.
Ich hoffe auf eure Hilfe.
Eins erstmal vorweg ich bin im Jahre 2008 mal mit einem Strafbefehl wegen Betruges zu 100 TS a 30 Euro verurteilt worden.


Nun bin ich Opfer eines Betruges geworden in Höhe von 3500 Euro..
Soweit so gut.
Heute rief mich ein Herr von der Polizei an das mich der Herr wegen Nötigung angezeigt hat.

Ich hatte den Herren schriftlich aufgefordert mir bis zum 28.08.2017 mein Geld zurückzubezahlen.
Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen werde ich den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zu Prüfung vorlegen.
( Inzwischen hatte ich mich aber umentschieden und habe bereits Anzeige bei der Polizei wegen Betruges erstattet )

Weiter schrieb ich in den Brief, dass wenn ich bis zum 28.08.2017 mein Geld nicht auf meinem Konto habe werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Und das wenn kein Geld auf meinem Konto ist werde ich einen Anwalt beauftragen der die Forderung eintreibt notfalls mit Mahn Vollstreckungsbescheid Gerichtsvollzieher und Pfändung...

Meine Wortwohl war sicher nicht immer gut und korrekt aber ich war wütend und aufgebracht

Ja und heute eben der Anruf von der Polizei.
Mit was muss ich jetzt rechnen ??
Eine Verurteilung wäre nicht gut weil ja mein Eintrag im BZRG 2018 endlich gelöscht werden würde.



-- Editier von Pudel0810 am 23.08.2017 19:56

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9 Antworten
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Pudel0810 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
Pudel0810
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin Auszubildender und verdiene 450 Euro pro Monat. Ich habe für das Geld lange gespart.
Umschüler natürlich. Ich bin 32 Jahre alt .
Vorfall in Bayern

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#3
 Von 
Pudel0810
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Oder wie ist das mit der Inkonnexität?

-- Editiert von Pudel0810 am 23.08.2017 20:49

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Mit was muss ich jetzt rechnen ??


Mit nichts, soweit man das anhand der rudimentären Sachverhaltsdarstellung beurteilen kann. Die Drohung mit der Polizei und dem Anwalt stehen in innerem Zusammenhang (Konnexität) mit der geforderten Handlung. Die Forderung ist daher nicht als rechtswidrig/verwerflich iSv. § 240 StGB anzusehen.

Zitat:
Weiter schrieb ich in den Brief, dass wenn ich bis zum 28.08.2017 mein Geld nicht auf meinem Konto habe werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten.


Das ist natürlich Humbug, denn wenn man sein Geld zurückhaben will muss man denklogischerweise vorher vom Kaufvertrag zurücktreten oder ihn auf andere Art anfechten.

Eine Nötigung, bzw. Erpressung wäre es, wenn man schreiben würde man behält die Ware und will trotzdem sein Geld zurück, sonst ...

Es wäre ganz hilfreich mal den kompletten Ablauf der Sache zu schildern und auch darzulegen, warum man meint betrogen worden zu sein.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.08.2017 20:56

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pudel0810
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mir über mobile.de bei einen PKW gekauft.
Ich habe den PKW besichtigt dabei den Verkäufer gefragt ob das Auto irgendwelche Probleme gemacht hat ob was bekannt ist etc.
Zündung an Auto gestartet die ESP leuchtet ging nicht aus. Ich fragte ihn dann was damit ist er sagte da muss man nur den Fehlerspeicher auslesen und den Fehler löschen. Ich sagte dann machen Sie das bitte vorher noch ansonsten kaufe ich das Auto nicht.
Gut dann wurde der Speicher gelöscht ich fuhr mit dem Auto nachhause. Auf der Heimfahrt fing dann auch die Motordiagnose an zu leuchten. Daraufhin leuchtete auch die ESP leuchte wieder. Auto fing an zu stottern.
Ich bin dann zur Werkstatt und die haben das Auto bzw den Speicher ausgelesen und da wurde festgestellt.
Lenkwinkelsensor kaputt
Querbeschleunigingssensor kapputt
Lenkstockmodul kaputt
Zylinderkopfdichtung defekt
Massiver Ölverlust.

Im Kaufvertrag steht Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Es sind auch keine Mängel aufgelistet worden.
Der Meister in der Werkstatt hat zu mir gesagt das diese Elektronikprobleme schon länger bekannt sein müssen weil die Fehler schon x mal gelöscht wurden.

Gut ich habe dann den Herrn per Whats angeschrieben was das soll mit den Mängeln das ihm diese bekannt gewesen sein müssen.
Er sagte nur sie haben selbst besichtigt und es war Privatverkauf der Rest sei ihm egal.
Ich solle Ihn auch nicht weiter belästigen da er sonst Anzeige erstattet.

Daraufhin hab ich eben diesen Wutbrief wie oben beschrieben verfasst etwas unglücklich formuliert wahrscheinlich

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Warum machst du 2x das gleiche Thema unter anderem Namen auf? Komischerweise stellt sich der Sachverhalt etwas anders da....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, das ist allerdings etwas merkwürdig.

Was das Thema Nötigung angeht, lässt sich das in dem Fall m.E. nicht abschliessend beurteilen ohne das "Grundproblem" rechtlich zu bewerten. Würde man davon ausgehen, dass das Auto tatsächlich erst nach dem Kauf kaputt ging, könnte es in der Tat versuchte Nötigung/Erpressung sein.

Also in der Art (um ein der Darstellung halber übertriebenes Beispiel zu nehmen) :

Ich kaufe eine Vase, lasse sie auf dem Nachhauseweg fallen und drohe dem Verkäufer dann mit Anzeige, wenn er mir das Geld nicht zurückerstattet, weil die Vase "ja sicherlich schon vorher nicht in Ordnung war"

Also mglw. ein Fall für § 262 StPO .

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwältin Denise Gutzeit
dazugeholt von Pudel0810
#8

Sehr geehrter Fragesteller,

Im Alltag ist der Begriff der Nötigung ein oft gebrauchter Ausdruck, der den Unwillen ausdrückt, etwas zu tun. Doch nur wenige kennen die dazugehörige rechtliche Komponente, denn es handelt sich dabei um weit mehr als ein bloßes Ärgernis, kann eine derartige Willensbeeinflussung doch im Zweifel sogar zu einer Strafe führen.

Was bedeutet also Nötigung in der Rechtswissenschaft? Grundsätzlich fällt die Nötigung unter die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts. Der Tatbestand findet sich im 18. Abschnitt des Strafgesetzbuches, welcher Straftaten gegen die persönliche Freiheit, also zum Beispiel die Freiheitsberaubung enthält.

In Paragraph 240 StGB heißt es:
„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Hier dürfte es bereits an dem empfindlichen Übel scheitern, denn Sie haben grundsätzlich das Recht zivilrechtliche Ansprüche von einem Anwalt prüfen zu lassen und ggf. im Mahnverfahren oder Klageverfahren durchsetzen zu lassen.

Natürlich kommt es im Einzelfall auf ihre konkrete Wortwahl an, jemanden zu beleideigen und ggf. mit persönlichen Nachteilen zu drohen dürfte das erlaubte Hinweisen auf die Geltendmachung von Ansprüchen überschreiten.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356738 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gutzeit
Rechtsanwältin


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

http://www.anwalt.org/noetigung/

hat es fast ebenso perfekt erläutert wie die Kollegin Gutzeit.


MfG
RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

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