Ist das Schwerer Diebstahl weil ich die Sicherung mit etwas entfernt habe?

7. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Martin.23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist das Schwerer Diebstahl weil ich die Sicherung mit etwas entfernt habe?

Hallo
kurz und knapp erläutert ich wurde beim ladendiebstahl erwischt(wert ca 150). Schwerer Diebstahl weil ich die sicherung mit etwas entfernt habe. Alter 25 jahre. Bin zuvor nie nie verurteilt wurden sozusagen erstttäter. Was habe ich ungefährt zu erwarten und sollte ich alles zugeben?
Danke schonmal

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn es tatsächlich als schwerer Diebstahl verurteilt wird (was sich noch herausstellen wird, da nicht jede "Sicherung" der Sicherung vor Wegnahme dient, sondern nur zum späteren "Alarmschlagen") ist die Mindeststrafe = 3 Monate Freiheitsstrafe oder 90 Tagessätze Geldstrafe.

quote:
und sollte ich alles zugeben?


Wenn Sie direkt erwischt wurden, macht abstreiten ja wohl wenig Sinn, oder?

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)


Hallo Martin.23,

zu Ihrer allgemeinen Information lesen Sie bitte hier bei 123recht.net folgenden Artikel:

Link: "Der Diebstahl und seine Konsequenzen".

Dieser Artikel wird Sie umfassend informieren.




-- Editiert JuR am 07.07.2013 20:58

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Martin.23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo
danke schonmal für die ersten Antworten. Inzwischen habe ich eine weitere Frage. Die Straftat ist vorkurzem passiert. Fliege demnächst in den urlaub für etwa 1,5 monate. Kann ich es dem gericht mitteilen damit sie es bei der Terminfestsetzung berücksichtigen? Werde sie es akzeptieren wenn ich ihnen eine buchungsbestätigung vorlege? Nicht das es als flucht gewertet wird wenn ich nicht antworte?

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)


Hallo Martin.23,

ist man während eines Strafverfahrens längere Zeit abwesend, so sollte man die zuständigen Stellen davon umgehend in Kenntnis setzen unter Vorlage entsprechender Belege.

Weiterhin sollte man dafür Sorge tragen, dass man selbst vom Inhalt amtlicher Post umgehend in Kenntnis gesetzt wird, die während der Abwesenheit ankommt.

1x Hilfreiche Antwort

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