Hallo
kurz und knapp erläutert ich wurde beim ladendiebstahl erwischt(wert ca 150). Schwerer Diebstahl
weil ich die sicherung mit etwas entfernt habe. Alter 25 jahre. Bin zuvor nie nie verurteilt wurden sozusagen erstttäter. Was habe ich ungefährt zu erwarten und sollte ich alles zugeben?
Danke schonmal
Ist das Schwerer Diebstahl weil ich die Sicherung mit etwas entfernt habe?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn es tatsächlich als schwerer Diebstahl verurteilt wird (was sich noch herausstellen wird, da nicht jede "Sicherung" der Sicherung vor Wegnahme dient, sondern nur zum späteren "Alarmschlagen") ist die Mindeststrafe = 3 Monate Freiheitsstrafe oder 90 Tagessätze Geldstrafe.
quote:
und sollte ich alles zugeben?
Wenn Sie direkt erwischt wurden, macht abstreiten ja wohl wenig Sinn, oder?
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Hallo Martin.23,
zu Ihrer allgemeinen Information lesen Sie bitte hier bei 123recht.net folgenden Artikel:
Link: "Der Diebstahl und seine Konsequenzen".
Dieser Artikel wird Sie umfassend informieren.
-- Editiert JuR am 07.07.2013 20:58
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Hallo
danke schonmal für die ersten Antworten. Inzwischen habe ich eine weitere Frage. Die Straftat ist vorkurzem passiert. Fliege demnächst in den urlaub für etwa 1,5 monate. Kann ich es dem gericht mitteilen damit sie es bei der Terminfestsetzung berücksichtigen? Werde sie es akzeptieren wenn ich ihnen eine buchungsbestätigung vorlege? Nicht das es als flucht gewertet wird wenn ich nicht antworte?
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""
Hallo Martin.23,
ist man während eines Strafverfahrens längere Zeit abwesend, so sollte man die zuständigen Stellen davon umgehend in Kenntnis setzen unter Vorlage entsprechender Belege.
Weiterhin sollte man dafür Sorge tragen, dass man selbst vom Inhalt amtlicher Post umgehend in Kenntnis gesetzt wird, die während der Abwesenheit ankommt.
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