Ist das Starfrechtlich relevant? verleumdung?

31. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Stiffmaster2020
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das Starfrechtlich relevant? verleumdung?

Kurz zur Rahmenlage:

Person A Männlich Anfang 30 Single

Person B Weiiblich Ende 30 verheiratet 2 Kinder

A und B kennen sich aus einer Bar verstanden sich auch immer.

So 2019 kommt es nach einem witzig A, beiden ist klar es ist wa einmaliges, über das kommende jahr verteilt schreiben sie war immer mal wieder 2 deutig miteinander abr mehr als mal Rumknutscherei oder bisschen rumgefummel ist nie mehr gewesen. Beide eigentlich befreundet
Auslöser der Verleumdung

https://s12.directupload.net/images/210130/poe9lb5y.jpg

B hat sich am Wort Echt von A, welches einfach nur Schwarzer Humor war wohl völlig aufgeregt



Freunde von A machen ihn auf Bs Beitrag in Fb hin, sie hatte ihm nach dem Regenchat die Freundschaft gekündigt, weil A sich bei einem gemeinsamen Freund über B 's verhalten beschwerte , dass sie so austickt und gleich mit intelligenz kommt ( A hat Fachhochschule über 2 Bildungsweg , B nur Hauswirtschaftshilfe ).

A war leider kurz unvorsichtig und hatte B gesteckt, dass er gemeinsamen Bekannten C den Regenausschnitt zeigte ( oben ja zu sehen ). B hatte also einen Aufreger und postete wohl unten stehendes, welches jetzt noch auf ihrem FB Account zu sehen ist, nannte A nicht mit Namen, es ist aber anhand weiterer screens klar, dass Sie ihn meint

https://s12.directupload.net/images/210130/wyspqn4q.jpg


Hiert wurden Freunde A'sdarauf aufmerksam, da Sie ihn mit Anfangsbuchstaben benennt:

https://s12.directupload.net/images/210130/bpyiowpl.jpg



Die Frau ist Amatuersängerin, jodelt halt in einem 0815 Quarrtett, die Frage ist nun inwieweit ist es strafbar, wenn Sie A wenn auch nicht voll ausgesprochen in irgendeinem Lied Oben benannter Handlungen beschuldigt. Es kann doch nicht sein, dass die sich auf Gesangsgut bezieht und hier noch mit urheberrechten kommt?



B hatte dann im Verlauf des heutigen Abends den Beitrag aktualisiert und den Familiennamen von A hinein geschrieben, so das sjedem Klar sei, wen Sie meint. Das einzige was Sie am Namen umänderte, war ein einzelner Buchstabe. A wurde nun von weiteren Personen Informiert da die hier eine Grenze überschritten sehen

https://s12.directupload.net/images/210130/cyv2sku9.jpg


Hier ist erneut zu sehen, wie B den Post editierte, aber ihn 2 weiteren Post bis auf einen Buchstaben den Namen A's verwendet

https://s12.directupload.net/images/210131/5szxx236.jpg

Hier schrieb noch eine der Freundinnen von A

https://s12.directupload.net/images/210131/7quuayww.jpg


Sie glaubt A, dass die Behauptungen nicht stimmen.


B ist wohl Bisexuell und hat schon mehrfach etwas mit anderen Männern gehabt, lebt laut eigener AUssage in einer offenen Beziehung. Angeblich hat Sie die Masche mit gewissen Vorwürfen schon öfters gemacht, wohl auch um die Fremdnaglerei vor Ihrem mann zu verbergen .


Jetzt ist die Frage:

Hat A gewisse Möglichkeiten, um Rechtlich gegen B vorzugehen, was die Posts betrifft oder irgendwelche Andeutungen in Musikform auf einer selbstgesungenen CD?

B hat A am Donnerstag nach diesem Regen Thread die Freundchaft mit einem er würde lästern gekündigt, wobei A einfach nur einem Gemeinsamen Freund warnte, dass B wieder dabei ist ihn grundlos niederzumachen, weil B mit seinem Schwarzen Humor nicht klarkommt.

A hat kein problem mit B, es kann aber nicht sein, dass B A in FB und Whatsapp sperrt und dann solche Postings veröfffentlicht.

Wie ist hier der rehcltiche Weg?

A sollte sich dies meiner Meinung nach nicht einfach so gefallen lassen, denn solche Behauptungen können ganz üble Folgen haben.

Euch allen ein schönes Wochenende. Für A ist klar, dass er mit B nichtsmehr zu tun haben will, denn es sei jedem Normalen klar erkennbar, dass B völlig abdreht, grundlos









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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Stiffmaster2020):
So 2019 kommt es nach einem witzig A, beiden ist klar es ist wa einmaliges,

Wie meinen?



Zitat (von Stiffmaster2020):
Hat A gewisse Möglichkeiten, um Rechtlich gegen B vorzugehen, was die Posts betrifft

Nö, da findet sich nichts wo man sinnvoll gegen vorgehen kann.



Zitat (von Stiffmaster2020):
oder irgendwelche Andeutungen in Musikform auf einer selbstgesungenen CD?

Da wird man mal abwarten müssen, was da so an Texten drin ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Stiffmaster2020
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):





Nö, da findet sich nichts wo man sinnvoll gegen vorgehen kann.



Nicht einmal wenn B A bis auf einen Buchstaben mit Familiennamen erwähnt und jedem Klar ist, dass Sie A meint?

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#3
 Von 
Stiffmaster2020
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Stiffmaster2020):
Zitat (von Harry van Sell):





Nö, da findet sich nichts wo man sinnvoll gegen vorgehen kann.



Nicht einmal wenn B A bis auf einen Buchstaben mit Familiennamen erwähnt und jedem Klar ist, dass Sie A meint?


Ein ein kleinstadt hier mit ca 20000 Einwohnern ( Inklusive Gemeinden ) da kennt jeder jeden ....
BEkannte von A sind natürlich nchwievor Ufmeksam was B über A So postet

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zum Anwalt gehen... Unterlassungsaufforderung versenden lassen.

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#5
 Von 
Stiffmaster2020
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zum Anwalt gehen... Unterlassungsaufforderung versenden lassen.


Was würde so etwas kosten?

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#6
 Von 
Stiffmaster2020
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

A hat halt keine Rechtsschutzversicherung, aber eigentlich müsste es mit einem Anschreiben eines Anwalts auch getan sein - die Frage ist halt was so etwas kostet, ein Freund sagte jetzt nur bei solch einer Kleinigkeit so ca 100 € aber es sei wichtig hier einen Schuss vor den Bug zu setzen

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Kommt drauf an, welcher Gegenstandswert angesetzt wird. Allzu teuer ist es nicht. Die Kosten muss ohnehin B tragen, jedenfalls wenn sie die Unterlassungsverpflichtung anerkennt.

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#8
 Von 
Stiffmaster2020
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Kommt drauf an, welcher Gegenstandswert angesetzt wird. Allzu teuer ist es nicht. Die Kosten muss ohnehin B tragen, jedenfalls wenn sie die Unterlassungsverpflichtung anerkennt.


Und zu was für einen Anwalt müsste A gehen?

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#9
 Von 
Stiffmaster2020
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Update : Der Beitrag mit der versuchten Vergewaltigung et cetera sei weg


Pech für die Person, das es gesehen wurde . Einige argumentieren A gegenüber persönlich mit ihr zu reden , ich habe ihm aber nahegelegt auf der Unterlassungsaufforderung zu bestehen.

Das entfernen des Beitrages ändert ja nichts daran das die Dame ihm gepostet hat, oder ?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Stiffmaster2020):
Was würde so etwas kosten?

Das sagt einem der Rechtsanwalt auf Nachfrage.



Zitat (von Stiffmaster2020):
Das entfernen des Beitrages ändert ja nichts daran das die Dame ihm gepostet hat, oder ?

Richtig.



Zitat (von !!Streetworker!! ):
Die Kosten muss ohnehin B tragen, jedenfalls wenn sie die Unterlassungsverpflichtung anerkennt.

Nicht unbedingt. Man kann auch eine Unterlassungsverpflichtung abgeben ohne die Anwaltskosten anzuerkennen - dann müsste man Ende ein Gericht entscheiden. Und da ist immer en gewisses Risiko, das man auf den Kosten sitzen bleibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Stiffmaster2020
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Stiffmaster2020):
Was würde so etwas kosten?

Das sagt einem der Rechtsanwalt auf Nachfrage.



Zitat (von Stiffmaster2020):
Das entfernen des Beitrages ändert ja nichts daran das die Dame ihm gepostet hat, oder ?

Richtig.



Zitat (von !!Streetworker!! ):
Die Kosten muss ohnehin B tragen, jedenfalls wenn sie die Unterlassungsverpflichtung anerkennt.

Nicht unbedingt. Man kann auch eine Unterlassungsverpflichtung abgeben ohne die Anwaltskosten anzuerkennen - dann müsste man Ende ein Gericht entscheiden. Und da ist immer en gewisses Risiko, das man auf den Kosten sitzen bleibt.


Also kann ich an A weitergeben, dass er zu einem XY Anwalt gehen kann zwecks Grund xY , sich erkundigen sollte was eine Unterlassungsaufforderung kostet ....

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von Stiffmaster2020):
Und zu was für einen Anwalt müsste A gehen?


Egal. Das kann und macht jeder.

Zitat (von Stiffmaster2020):
Das entfernen des Beitrages ändert ja nichts daran das die Dame ihm gepostet hat, oder ?


Nein, aber in dem Fall könnte es in der Tat schwierig werden, die Anwaltskosten ersetzt zu bekommen, da zumindest schon mal ein Teil des "Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs" erfüllt wurde, näml. die Beseitigung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Stiffmaster2020
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von Stiffmaster2020):
Und zu was für einen Anwalt müsste A gehen?


Egal. Das kann und macht jeder.

Zitat (von Stiffmaster2020):
Das entfernen des Beitrages ändert ja nichts daran das die Dame ihm gepostet hat, oder ?


Nein, aber in dem Fall könnte es in der Tat schwierig werden, die Anwaltskosten ersetzt zu bekommen, da zumindest schon mal ein Teil des "Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs" erfüllt wurde, näml. die Beseitigung.


Primär geht es A um einen Schuss vor den Bug , der Rest steht aber immer noch drinnen was auch nicht okay ist

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Na dann ... ab zum Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Stiffmaster2020
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Na dann ... ab zum Anwalt.


So, eben angerufen, die Ruifen mich bis heute Mittag zurück , hab der Anwaltsgehilfin am Telefon auch gesagt, dass mich eben interessieren würde, was es kostet, kein Rechtschutzversicherung

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Stiffmaster2020
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Stiffmaster2020):
So 2019 kommt es nach einem witzig A, beiden ist klar es ist wa einmaliges,

Wie meinen?


Ich hab eben erst gesehen, dass hier der Satz nicht Richtig ausgeschrieben war. Gemeint war, dass A und B 2019 nach einem Witzigen Abend Einvernehmichen ..... hatten... war aber soweit mir bekannt ist etwas einmaliges

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#17
 Von 
Stiffmaster2020
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Update :

A hat wieder etwas gepostet .

Macht such drüber Lustig , dass B eine Frühgeburt ist , behauptet B würde über alle lästern und reden Freundschaft nur vorgegeben

Sie hat wieder den vollen Familiennamen von B angegeben und einen Buchstaben verändert....
B hätte einen Vollschusd et Cetera...
Sie gibt auch an das ihr Lied noch ergänzt wird... B bekommt die Infos von Bekannten wo A in Facebook haben...
A scheint dies nicht klar zu sein , ich hoffe ja Sie postet noch Schlimmeres so das B hier mehrer Optionen hat... nicht alles ist durch Meinungsäußerung gedeckt

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Stiffmaster2020
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Update, B hat nun heute mit den Anwalt telefoniert, es kostet ihn ca 200-300 €

Er meinte, dass B eine Anzahlung machen könnte, den Rest dann später, die Äusseungen der Dame sind Definitiv Strafbar

-- Editiert von Stiffmaster2020 am 08.02.2021 20:34

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