Vorwurf : Versand von beleidigenden Emails unter Faken Emails. 15 Male. Durch VPN
Beweise :
Forensik keine Beweise auf dem PC/Handy, dass er im Zeitpunkt solche Emailanbieter oder Emailaccounts genutzt hat. Auch keine Beweise auf dem PC, dass er VPN im Zeitpunkt von Taten genutzt hat.
Man findet aber, dass die gleiche IP-Adresse von VPN auf seiner wahren Email eingeloggt hat. In gleichen Zeitpunkten.
Er behauptet :
Seine Verteidigung :
Er wird niemals in Deutschland solche Sachen begehen, da es verboten ist.
Seine Freunde im Ausland haben Zugriff auf seine E-Mails, weil sie gemeinsam an IT-Projekten arbeiten. Teammitglieder benötigen möglicherweise Zugriff auf gemeinsame E-Mail-Konten oder projektspezifische E-Mail-Adressen, um effektiv kommunizieren und ihre Arbeit koordinieren zu können.
Kann sein, dass jemand das getan hat, der auch in seine Email einloggt.
Verurteilt man ihn, obwohl andere das getan haben könnten und obwohl nichts auf seinem PC gibt?
Ist das ausreichend, um jemanden wegen beleidigenden Emails zu verurteilen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Schon bei beleidigenden E-Mails deren Versand hieb- und stichfest einer Person bewiesen werden kann, findet -bei Beleidigungen zwischen Privatpersonen- nur in Ausnahmefällen eine "Verurteilung" statt, da eine Beleidigung zur untersten Kategorie von Straftaten gehört und es sich um ein sog. Privatklagedelikt handelt. Oder anders gesagt: Für Beleidigungen zwischen Privatpersonen interessiert sich die Staatsanwaltschaft im Regelfall nicht sonderlich. Schon gar nicht werden irgendwelche umfangreiche "Ermittlungen" ins Rollen gebracht, um zu versuchen die E-Mail einer bestimmten Person als Absender zuzuordnen.
Andererseits sind aber auch nicht unbedingt hieb- und stichfeste technische Beweise notwendig, wenn schon anhand der Umstände vieles auf "die Person" als Täter hindeutet. Motiv, Zusammenhänge, es werden Dinge in den Mails angesprochen die nur "der Person" und dem Empfänger bekannt sind, usw.
Aber nochmal: Selbst wenn der Täter feststeht, ist bei einer Beleidigung in der Regel nicht mit einer Verurteilung zu rechnen. Davon abgesehen ist Beleidigung ein absolutes Antragsdelikt, d.h. es müsste innerhalb von 3 Monaten Strafantrag gestellt werden. Ist das nicht der Fall, ist die Tat ohnehin nicht mehr verfolgbar.
Hallo,
Da gibt es eine ganz einfach Erklärung: Der Empfänger hat die Emails selber geschrieben, oder zumindest verändert (plötzlich landet da ein zusätzlicher Satz in einer ansonsten nicht zu beanstandenen Nachricht).Zitat:Andererseits sind aber auch nicht unbedingt hieb- und stichfeste technische Beweise notwendig, wenn schon anhand der Umstände vieles auf "die Person" als Täter hindeutet. Motiv, Zusammenhänge, es werden Dinge in den Mails angesprochen die nur "der Person" und dem Empfänger bekannt sind, usw.
Stefan
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Das ist eine eher magere Verteidigungsstrategie angesichts der Indizienlage - freundlich formuliert.ZitatSeine Verteidigung : :
Er wird niemals in Deutschland solche Sachen begehen, da es verboten ist.
Das hingegen ist durchaus bemerkenswert. Worin bestand denn hier der Ermittlungsansatz? Die VPN-Adresse beim Fake-Provider in Erfahrung zu bringen (sofern man nicht bestimmte, im Ausland ansässige nutzte) ist noch nachvollziehbar. Diese aber mit derjenigen IP-Adresse bei seinem Standard-Mailprovider in Verbindung zu bringen, zeugt doch von einem erheblichen Ermittlungseifer der StA (ganz abgesehen von dem übrigen Durchsuchungs- und Forensik-Aufwand), womit ich tollkühn davon ausgehen möchte, dass diese 15 Mails nicht an irgendwen adressiert waren.ZitatMan findet aber, dass die gleiche IP-Adresse von VPN auf seiner wahren Email eingeloggt hat. In gleichen Zeitpunkten. :
Das ist schon alles verständlich, legt aber noch nicht nahe, wieso "Freunde", die über jene VPN-Verbindung mittels eines weiteren Accounts beleidigende E-Mails versenden, sich mit eben jener Verbindung in den E-Mail-Account des Beschuldigten einloggen sollten.ZitatSeine Freunde im Ausland haben Zugriff auf seine E-Mails, weil sie gemeinsam an IT-Projekten arbeiten. Teammitglieder benötigen möglicherweise Zugriff auf gemeinsame E-Mail-Konten oder projektspezifische E-Mail-Adressen, um effektiv kommunizieren und ihre Arbeit koordinieren zu können. :
Viel interessanter ist die Frage: wie kam man denn auf den Beschuldigten? Es wird ja nicht die (zu den Beleidigungsmails passende) IP-Adresse genommen und alle E-Mail-Provider der Welt angefragt, wer sich mit eben jener IP ggf. an selbigem Tag an seinem Account angemeldet hat.
Die Frage ist so nicht zu beantworten. Zunächst einmal sind die Schilderungen grob lückenhaft (s. meine Fragen), andererseits werden natürlich jeden Tag auch Angeklagte für Taten verurteilt, die andere begangen haben könnten, aber unter Gesamtwürdigung der Umstände eine Verurteilung eben rechtfertigen.ZitatVerurteilt man ihn, obwohl andere das getan haben könnten und obwohl nichts auf seinem PC gibt? :
ZitatVerurteilt man ihn, obwohl andere das getan haben könnten und obwohl nichts auf seinem PC gibt? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Man sollte 2 Dinge beachten:
1.) aktuell ist ein Trend zu beobachten, das bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Internet eine erhöhte Verfolgung stattfindet.
2.) es reicht, wenn die Täterschaft "zur Überzeugung des Gerichtes" feststeht
ZitatSeine Verteidigung : :
Er wird niemals in Deutschland solche Sachen begehen, da es verboten ist.
Seine Verteidigung ist dringend überarbeitungsbedürftig ...
ZitatDa gibt es eine ganz einfach Erklärung :
Ist klar... Eine "alternative Erklärung", wie es "theoretisch auch gewesen sein könnte" gibt es so gut wie in allen Fällen. Wenn das alleine ausreichen würde, um den Zweifelssatz zur Anwendung bringen zu müssen, hätten wir 99% Freisprüche oder Einstellungen.
Danke! Aber der referenzierte Kommentar kann nur - auf merkwürdige Weise - ironisch gemeint sein.ZitatIst klar... Eine "alternative Erklärung", wie es "theoretisch auch gewesen sein könnte" gibt es so gut wie in allen Fällen. Wenn das alleine ausreichen würde, um den Zweifelssatz zur Anwendung bringen zu müssen, hätten wir 99% Freisprüche oder Einstellungen. :
Die Anzahl der Taten und das bisherige Vorgehen bei der Ermittlung sprechen dafür, dass es hier um mehr als eine "normale" Beleidigung geht.
Die "Strategie" mit den anderen möglichen Tätern sollte man nicht überschätzen. Es mag sein (und wäre aber noch glaubhaft zu machen), dass andere Personen Zugriff auf ein gemeinsames E-Mailkonto oder eine projektspezifische Mailadresse haben. Aber hier geht es ja nun um eine ganz konkrete Adresse, nämlich die Adresse, von der die fraglichen Nachrichten aus versendet wurden. Und wer soll nun Zugriff auf diese eine Adresse haben? Aus welchem Grund?
Ganz abgesehen davon, dass diese andere Personen aus praktischen Gründen als Täter ausscheiden könnten. Irgendwelche IT-Fachleute aus der Mongolei haben wohl kein Interesse daran (und auch nicht die ausreichenden Sprachkenntnisse), um den Bürgermeister einer fränkischen Kleinstadt wegen einer neuen Tempo-30-Zone anzufeinden.
Wenn das im Ausland aber doch alles "Freunde" des Beschuldigten sind, dann wird der wahre Übeltäter doch bestimmt zu der Sache stehen, nach Deutschland reisen und vor Gericht den Beschuldigten entlasten, oder?
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