Ist das betrug ? Online dating

27. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
EineFrageKurz
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das betrug ? Online dating

Hab mich zum Spaß bei einer dating platform angemeldet und ein typ hat mich angeschrieben das er sich unbedingt mit mir zum Sex treffen wollen würde und er gern mein Sklave sein würde ( ist wohl sein Fetisch ) ich habe verneint mit der Aussage sei zu spät. Daraufhin hat er ne Stunde lang mich mit Nachrichten bombardiert und gebettelt , daraufhin hab ich gesagt wenn es ihm so ernst sei soll er mir einen Hunderter überweisen .
Er hat darauf geantwortet ob ich dann kommen würde .
Ich habe mit "vielleicht" geantwortet .
Daraufhin hat er das Geld überwiesen und gefragt wann ich komme .
Hab ihm wieder gesagt es sei zu spät vielleicht ein ander mal

Ist das betrug ?




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1992 Beiträge, 267x hilfreich)

Zitat (von EineFrageKurz):
Daraufhin hat er ne Stunde lang mich mit Nachrichten bombardiert und gebettelt , daraufhin hab ich gesagt wenn es ihm so ernst sei soll er mir einen Hunderter überweisen .
Er hat darauf geantwortet ob ich dann kommen würde .
Ich habe mit "vielleicht" geantwortet .


Gesagt oder geschrieben?

Solltest du es nur gesagt (und nicht geschrieben) haben, könnte es allerdings schwierig werden, damit im Falle einer Anzeige durchzukommen, denn es klingt halt wirklich nicht gerade realitätsnah, dass jemand bei einem "vielleicht" Geld überweist.

Wenn nachweisbar keine Zusage von dir gemacht wurde, ist das m.E. kein Betrug.

So oder so würde ich die Kohle umgehend zurück überweisen, wenn ich an deiner Stelle wäre.

-- Editiert von User am 27. Oktober 2024 08:17

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 37x hilfreich)

Ob man es gesagt der geschrieben hat ist mE nur entscheidend für die Beweisbarkeit. Das eine leichter, das andere schwieriger. Man sollte schon eine gute Erklärung haben... niemand überweist ohne Grund geld...

Für mich klar eventuell Betrug... Du hast ja nicht geliefert. (Und wolltest nie?)

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Wenn nachweisbar keine Zusage von dir gemacht wurde, ist das m.E. kein Betrug.

Wie schwer sich die Beweisbarkeit darstellt ist völlig irrelevant im Bezug darauf ob es eine Straftat war oder nicht.



Zitat (von EineFrageKurz):
Ich habe mit "vielleicht" geantwortet .

Also keine Definitive Zusage zu einer Leistung.



Zitat (von EineFrageKurz):
und er gern mein Sklave sein würde ( ist wohl sein Fetisch )

Sklaven haben keine Rechte, der Herr und Meister darf nach belieben mit ihnen verfahren. Ihm obliegt die Zuweisung von Aufgaben, Strafen und sonstigen Weisungen. Insofern wäre es ja geradezu widersinnig, wenn der Sklave von seinem Herren Leistungen einfordern dürfte. Wenn der Herr gnädig ist, gesteht er dem Sklaven zu, das er zur gegeben Zeit unterwürfige Bitten vortragen darf.

Und dann wäre noch relevant, ob er eventuell auch die Variante des Geldsklaven darstellt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1196 Beiträge, 201x hilfreich)

Oh man... was für eine Frage :sad:

Zitat (von Roboter3000):
niemand überweist ohne Grund geld...


Doch, der Typ anscheinend schon
Zitat (von Roboter3000):
Für mich klar eventuell Betrug... Du hast ja nicht geliefert. (Und wolltest nie?)


Die Bedeutung des Wortes "vielleicht" ist bekannt? Aber schön, wenn das anscheinend alles so klar ist.

Zitat (von EineFrageKurz):
Daraufhin hat er ne Stunde lang mich mit Nachrichten bombardiert und gebettelt ,

Wie wäre es mit blockieren?

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#5
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 37x hilfreich)

Naja trotz vielleicht ja schon ein Grenzfall. Aber das ganze Spielchen danach könnte ja bereits ausreichen zu zeigen, dass die Dienstleistung erbracht wurde.

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#6
 Von 
EineFrageKurz
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau also wie gesagt ich hab nie zugesagt. Ich habe vielleicht gesagt.
Also soweit ich jetzt verstanden habe ist das kein betrug weil nie was definitiv abgemacht war ?

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18731 Beiträge, 10134x hilfreich)

Die Frage, ob es Betrug war, ist übrigens völlig getrennt von der Frage, ob die 100€ zurückgeben werden müssen.

Ich sehe hier auch keinen Betrug, wohl aber eine Rückzahlungspflicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
EineFrageKurz
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay alles klar.
Danke für eure Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38851 Beiträge, 6422x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ich sehe hier auch keinen Betrug, wohl aber eine Rückzahlungspflicht.
Da stimme ich zu.
Allerdings könnte man abwarten, ob der Typ sein Geld zurückfordert. Oder gar *Betrug* anzeigt.

Dass man einem *Sklaven* überhaupt noch antwortet, nachdem man schon *zu spät* geantwortet hatte, ist ja schon aus Spaß ziemlich unspaßig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
EineFrageKurz
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon eine echt komische Situation. Ich mein seine Nachrichten waren sehr eindeutig. "Bitte master antworte mir "

"Ich mache alles für dich ich bin dein Sklave "

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