Ist das eine Straftat? Mann verbreitet Angst mit seinem Hund

27. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jegolo7424
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das eine Straftat? Mann verbreitet Angst mit seinem Hund

Ich möchte wissen, ob folgendes Ereignis eine Straftat ist und ob man das anzeigen kann:

Eine betrunkener Mann (ortsbekannt) steht mit seinem angeleinten Hund auf dem Fahrrad-/Fußweg.
Immer wenn ein Radfahrer vorbeifährt, schreit der Mann seinen Hund an und sagt "Fass!".
Der Hund springt jedesmal hoch zu den Radfahrern und bellt laut. Aber der Mann hält die Leine fest, so dass nicht wirklich was passieren kann.
Fast alle Radfahrer erschrecken.
Der vierte Radfahrer erschreckt sich so sehr, dass er stürzt. Dabei zieht sich dieser Radfahrer Schürfwunden an den Händen und Knien zu. Seine Hose (60€ wert) wird so sehr beschädigt, dass sie nicht mehr zu gebrauchen ist.
Der betrunkene Mann lacht und entfernt sich mit schnellem Schritt vom "Tatort".

Kann man gegen den betrunkenen Mann juristisch vorgehen?
Hätte eine Anzeige Erfolgsaussichten?
Es gibt mehrere Zeugen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CLF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Jegolo7424):
Immer wenn ein Radfahrer vorbeifährt, schreit der Mann seinen Hund an und sagt "Fass!".

Das dürfte den Straftatbestand der Bedrohung erfüllen.

Zitat (von Jegolo7424):
Der vierte Radfahrer erschreckt sich so sehr, dass er stürzt. Dabei zieht sich dieser Radfahrer Schürfwunden an den Händen und Knien zu. Seine Hose (60€ wert) wird so sehr beschädigt, dass sie nicht mehr zu gebrauchen ist.

Und dass die Körperverletzung und Sachbeschädigung. Zwar hat der Mann den Radfahrer nicht persönlich vom Rad geschubst, aber ich würde auf Basis der Handlungsabfolge trotzdem Kausalität und objektive Zurechenbarkeit bejahen. Auch bedingter Vorsatz dürfte gegeben sein.

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#2
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 36x hilfreich)

M.E. käme sogar eine gefährliche KV in Betracht, da ein Hund durchaus als "gefährliches Werkzeug" angesehen werden.

§315b StGB evtl. auch noch möglich.

Kurzum:
Das kannst du anzeigen, das ist keine Bagatelle.

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