Ist das schon sexuelle Nötigung?

1. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)
Ist das schon sexuelle Nötigung?

Angenommen ich stehe mit meinem Freund unter der Dusche und ich möchte ihn im "Intimbereich" anfassen. Er möchte das aber nicht und ich sage zu ihm : Wenn du mich nicht lässt haue ich dich! Und haue ihm dann noch leicht an die Schulter.
Ist das dann schon sexuelle Nötigung??? :???:

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41 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Hallo.

Schwere Körperverletzung, versuchte Vergewltigung und die Nötigung sowieso...
Der Freund hat bestimmt gleich Anzeige erstattet und Sie schreiben aus der U-Haft und warten, bis Rechtsanwalt Liebling aus Kreuzberg Ihre Verteidigung übernimmt....

Spass bei Seite?

Wie alt(beide)? Reaktion des Freundes vielleicht?

Grüsse
A.Posen

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#2
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

Also das Alter weiß ich nicht ganz genau.
Das Mädel ca. 18 oder 19 und er ca. 22 Jahre alt.
Der Freund hat nicht besonders reagiert. Und es kam auch zu keinem Streit oder ähnlichem. Er empfand es meines Wissens nicht als Nötigung...hätte sich ja auch wehren können. :???:

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#3
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

*Angenommen ich stehe mit meinem Freund unter der Dusche *

Wie jetzt?

Sie wissen nicht, wie alt Sie sind und wie alt Ihr Freund ist?

:???:

Grüsse

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#4
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

Das Mädel ist 18 und der Freund 22.
Entschuldigung für die Verwirrung ;) !!!

Ist das dann schon sexuelle Nötigung oder nicht :???:

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#5
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Falscher paragraph, daher meinerseits gekappt.

Tschuldigung

Grüsse
A.Posen



-- Editiert von posen am 01.08.2007 20:05:19

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#6
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

Könnten sie mir eventuell etwas genauer erläuern warum sie der Meinung sind dass §240StGB nicht in Frage kommt?
§240StGB beinhaltet ja auch nur die normale Nötigung oder? Was ist also mit sexueller Nötigung?

Danke schonmal !!! :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Sie haben Recht. Jetzt war ich etwas verwirrt
;)

§177 StGB wäre wohl der richtige Paragraph.


Hier ein kurzer Auszug:
(1) Wer eine andere Person 1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,


nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.




-- Editiert von posen am 01.08.2007 20:04:19

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#8
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

Sind sie der Meinung dass §177 StGB eintritt?
Könnten sie mir vielleicht ihre Meinung dazu erläutern?
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Hallo.
m.M. käme dieser Paragraph nicht zustande, weil es die allgemeine Situation nicht zulassen würde. Ich denke, das steht ein Paar nackend unter der Dusche. Person A verspürt eine Errektion und möchte Person B gerne mal anfassen. Person B möchte es nicht. Darauf sagt PersonA, wenn ich nicht darf haue ich dir eine und gibt ihm LEICHT auf die Schulter. Meines Erachtens ist die*Androhung*von Person A als Spass anzusehen und Gewalt wurde nicht angewandt-durch den leichten Schlag-
Die Drohung an sich, könnte m.E. als alltägliche Situation unter Verliebten dargestellt werden, so unter dem Motto:'Wenn du mich nicht küsst, dann werde ich mir den Kuss holen* Dummes Beispiel, aber mir fällt kein anderer ein.

Daher würde ich, diesen Paragraphen erst nicht anwenden.

Grüsse
A.Posen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für ihre Erläuterung!!!
Gibt es noch andere Meinungen dazu? Würde mich interessieren...

VLG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo Schokokuss,

vom Grunde her halte ich das in der Theorie schon für Nötigung, aber jeder Richter würde sich kaputt lachen, wenn sowas zur Anzeige käme.

Die Gerichte würden gar nicht mehr fertig werden!

:banana:



-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#12
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

aus der Situation ergibt sich m.E., dass es keine Drohung iSd § 240 StGB war, sondern ein Spaß.
Der Freund wird ja wissen, dass seine Freundin ihn nicht wirklich schlägt, insofern ist ein Stups an die Schulter wohl kaum ein "empfindliches Übel" iSd § 240 StGB .

M.E. also nicht strafbar.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für ihre Antworten :)
Mich würde noch interessieren wie sie den Fall beurteilen würden wenn ich den Intimbereich meines Freundes trotzdem berührt hätte wohlwissend dass er es nicht möchte???
Wäre das dann sexuelle Nötigung oder gar Vergewaltigung?
M.E aufgrund der Situation nicht strafbar...oder doch? :???:

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#14
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

würde mich über Antworten sehr freuen :)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

kann mir denn keiner weiterhelfen bzw. seine Meinung dazu schildern oder mir eine konkrete Antwort geben??? :(

Vlg

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

*wenn ich den Intimbereich meines Freundes trotzdem berührt hätte wohlwissend dass er es nicht möchte???*

Haben Sie wenigstens ordentlich zugepackt?
:grins:
Vergewaltigung? Nein.
Sex.Nötigung? Hatten wir schon beantwortet, oder?

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für ihre Antwort :)
Es tut mir leid falls ich nerve bzw. dass ich so genau nachfrage aber es ist für mich von enormer Wichtigkeit und deshalb wäre ich auch sehr dankbar wenn sie mir vielleicht noch eine letzte Frage beantworten könnten ;) ...
sehen sie darin dann einen anderen Tatbestand (z.b. Belästigung o.ä.) oder sehen sie es ebenfalls als nicht strafbar???

Vlg

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

*sehen sie darin dann einen anderen Tatbestand (z.b. Belästigung o.ä.) oder sehen sie es ebenfalls als nicht strafbar???*

Ich sehe höchstens folgenden Tatbestand:

Sie haben Ihren Freund an die Glocken gepackt. Er wollte es nicht(?). Dann sollten Sie sich eher Sorgen machen-nicht wegen der nicht zu erwartenden Strafe-sondern, ob Ihr Freund eigentlich auf Frauen steht...

:grins:

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

Sorry dass ich darüber nicht lachen kann aber für mich ist das ein ernstes Thema !!!
Also strafbar ja oder nein was meinen sie??

Vlg

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

*Sorry dass ich darüber nicht lachen kann *

Warum?

Wie hat denn Ihr Freund reagiert? Bitte in allen detaills.....

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

Mein Freund hat nicht besonders reagiert aber mich interessiert es halt ob es strafbar ist oder irgendeinen Tatbestand erfüllt oder nicht... :???:

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Wenn er keine Abwehrreaktion gezeigt hat und Ihnen aus in keinster Weise unmissverständlich zu Ausdruck brahcte, dass er dies nicht wünscht, liegt hier NICHTS vor.

Machen Sie sich keine Sorgen. Solange er Sie nicht anzeigt und dementsprechende Beweise vorhanden sind, passiert nichts.

Vielleicht sollten sie.falls Sie noch mit Ihrem Freund zusammen sind-mal mit ihm sprechen und fragen, warum er es nicht wollte. Vielleicht klärt sich alles auf.
Sollten Sie einen neuen Freund haben, halten Sie sich etwas zurück und tasten Sie(nicht packen)ihn langsam ab.
:grins:

Grüsse und schönes Wochenende

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

Was verstehen sie unter einer Abwehrreaktion??
Er hat mir nur vorher gesagt dass er es nicht möchte und ich habe es trotzdem gemacht mit bereits geschilderter *Drohung* (wenn man das so nennen kann)!!!
Sehen sie darin dann eine sexuelle Nötigung oder einen anderen Tatbestand?? Bzw. ist es dann strafbar???
Bitte um eine einmalige klare Antwort damit ich beruhigt sein kann !!!

Danke.. vlg

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

:???:

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Mein Freund hat nicht besonders reagiert


Tja, Pech gehabt .... :grins:



:)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

Entschuldigung aber ich wäre wirklich froh ich bekäme einmal eine seriöse ernstgemeinte und klare Antwort auf meine eben gestellte Frage.. es ist für mich wirklich wichtig und dringend zu wissen ob das ganze eine Straftat war wenn ja welche oder nicht??

Bitte um Antwort !!! :???:

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

*Entschuldigung aber ich wäre wirklich froh ich bekäme einmal eine seriöse ernstgemeinte und klare Antwort auf meine eben gestellte Frage*

Die haben Sie schon erhalten, aber aus unerfindlichen Gründen geben Sie sich nicht damit zufrieden, sondern machen sich unnötig Sorgen. Wo kein Feuer, da kein Rauch.
Schönes Wochenende und keine Sorgen. Es war nichts und es passiert nichts.

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Kann es seind, daß hier mal wieder jemand seine Hausaufgaben nicht selber erledigen kann?

Ansonsten ist alles gesagt. Keine strafbare Handlung. Sollte Dein Freund Dich anzeigen wollen, ist er wahrscheinlich der Falsche für Dich. Sollte er Dich jetzt erpressen, dann geh noch mal duschen mit ihm, und fass ihm noch einmal ordentlich an die Glocken. Dann frage ihn ob er Dich weiter erpressen will. Je nach Antwort solltest Du dann den Griff verstärken oder abschwächen.

Das Einzige was danach sicher ist, ist die Tatsache, daß Du da nie wieder anfassen darfst.

Aber wie gesagt, ich denke es handelt sich um eine Hausaufgabe.

gruß
avalon 2006

-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für ihre Antworten :)
Sie haben mir sehr weiter geholfen und ich werde mich nun auch damit zufrieden geben ;)

Vlg

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

Entschuldigung dass ich immer noch keine Ruhe gebe ;) .. aber mir ist noch etwas eingefallen!!!
War ihnen bei der Beantwortung meiner letzten Frage klar dass sie in Zusammenhang zu meiner 1. steht???
Es gab also zuerst diese geschilderte "Drohung" mit dem leichten Schlag an die Schulter und dann habe ich ihn trotzdem im Intimbereich berührt obwohl er mir bereits vor meiner Drohung sagte dass er das nicht will!!!
Haben sie das richtig verstanden oder ändert sich nun etwas an ihrer Antwort??? Ist es trotzdem eine nicht strafbare Handlung :???:
Bitte um schnelle Rückantwort... werde mich dann auch endgültig damit zufrieden geben :)

Viele liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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