Ist es ein Strafbestand wenn man einen Menschen als " besoffenes ********* " beschimpft ?
Ist dies keine Beleidigung
unter dem Aspekt man hätte sich bedroht gefühlt am Telefon ?
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"man sollte nie nein sagen, bevor man es nicht wirklich versucht hat.
http://www.xarto.com/profil/in"
Ist dies keine Beleidigung wenn man sich bedroht gefühlt hat?
22. September 2009
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Frage vom 22. September 2009 | 23:59
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 50x hilfreich)
Ist dies keine Beleidigung wenn man sich bedroht gefühlt hat?
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#1
Antwort vom 23. September 2009 | 10:54
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Ist es ein Strafbestand wenn man einen Menschen als " besoffenes ********* " beschimpft ?
Wenn ich mal davon ausgehe, das "******" sei eine typische Formalbeleidigung (und nur von dir oder vom Forenfilter zensiert), dann ja.
quote:
Ist dies keine Beleidigung unter dem Aspekt man hätte sich bedroht gefühlt am Telefon ?
Auch dann ist es eine Beleidigung. Man könnte allenfalls schauen, ob man sich auf rechtfertigende Umstände (Affekt, Provokation, gegenseitige Beleidigung) berufen kann, was dazu führen würde, daß ein StA von der Verfolgung bzw. ein Gericht von der Verurteilung absehen *kann*.
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