Ist dies keine Beleidigung wenn man sich bedroht gefühlt hat?

22. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)
Ist dies keine Beleidigung wenn man sich bedroht gefühlt hat?

Ist es ein Strafbestand wenn man einen Menschen als " besoffenes ********* " beschimpft ?

Ist dies keine Beleidigung unter dem Aspekt man hätte sich bedroht gefühlt am Telefon ?



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"man sollte nie nein sagen, bevor man es nicht wirklich versucht hat.
http://www.xarto.com/profil/in"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Ist es ein Strafbestand wenn man einen Menschen als " besoffenes ********* " beschimpft ?


Wenn ich mal davon ausgehe, das "******" sei eine typische Formalbeleidigung (und nur von dir oder vom Forenfilter zensiert), dann ja.

quote:
Ist dies keine Beleidigung unter dem Aspekt man hätte sich bedroht gefühlt am Telefon ?


Auch dann ist es eine Beleidigung. Man könnte allenfalls schauen, ob man sich auf rechtfertigende Umstände (Affekt, Provokation, gegenseitige Beleidigung) berufen kann, was dazu führen würde, daß ein StA von der Verfolgung bzw. ein Gericht von der Verurteilung absehen *kann*.

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