Ist dies schon ein Hausfriedensbruch / Einbruch?

10. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Scoopi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist dies schon ein Hausfriedensbruch / Einbruch?

Hallo , es ereignete sich am Wochenende ( Samstag ) ein Vorfall.

Mein Untermieter Rief die Polzei weil in der ersten Etage eine Party ( wie jedes Wochenende ) Stattfand und seine Kinder dadurch nicht schlafen konnten.


Nachdem die Polzei wieder abrückte begaben sich etwa 5-6 Personen zu meinen Untermieter und wollten diesen dort Angreifen , mit Gewalt.

Als ich dies mitbekam rannte ich runter um diesen zu Helfen , und sagte den Leuten sich zurückzuziehen.

Dies Taten sie nicht und Ich wurde selbst angegriffen und verteidigte mich mit einen Schlag , daraufhin wollten 5 Leute auf mich losgehen , ich zog mich also schnell in meine WOhnung zurück und machte die tür auch zu , nun wurde anschließend mehrmals versucht die tür einzutreten.


Ich habe mich von innen gegen die TÜr gestemmt sodass diese nicht eingetreten werden konnte , forderte die Leute auf dies zu unterlassen da auch ein Kind hier im haushalt lebt.

Jedoch beeindruckte die Leute das nicht und sie versuchten es weiter.


Zeugen dafür habe ich auch , kann ich hiergegen vorgehen , ist dies schon ein Hausfriedensbruch / Einbruch oder ein versuchter Hausfiedensbruch ?


Tatsache ist das die Leute die volle absicht hatten in meine Wohnung einzudringen , und dies auch geschafft hätten wenn ich mich nicht gegen die Tür gestemmt hätte.


Die Person gegen welche ich zuvor als Notwehr handelte , hat lediglich ein Schlag von mir abbekommen , und seine Brille soll kaputt sien , sowie eine Platzwunde soll dieser erlitten haben.




Würde mich über eine Antwort sehr freuen.


Mit freundlichen Grüßen


Nico R.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Ich würde mal sagen, Sie haben merkwürdige Nachbarn.

Was halten Sie davon, im Interesse Ihres Kindes schleunigst in eine ordentliche Wohngegend umzuziehen?

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#2
 Von 
Scoopi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst ersteinmal danke für deine Antwort.


Wir haben in die Wohnung viel Arbeit und Mühe reingesteckt , die mieter die hier diesen Stress machten Wohnen nun gradmal 4 Wochen dort drin.

Ich verstehe mich mit allen anderen Mietern hier im Haus , wir haben auch eine Beschwerde beim Vermieter eingereicht mit Unterschriften.


Die Frage ist und bleibt aber , war dies schon ein Hausfriedensbruch?

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#3
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)

Hast du bzw. dein Untermieter denn die Polizei gerufen als Sie bzw. nachdem Sie versucht haben bei euch einzudringen?


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#4
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Na klar ist das ein Hausfriedensbruch, was sonst. Den können Sie anzeigen oder es lassen. Ich sage Ihnen aber gleich, dass Sie Ihre Hoffnungen nicht (nur) in die Strafverfolgungsbehörden setzen sollten, sondern zivilrechtlich gegen Ihre neuen Nachbarn auf Unterlassung derartiger Handlungen vorgehen sollten.

Darüber hinaus sollte in der Tat auch der Vermieter einbezogen werden, dass er die Nachbarn abmahnt und notfalls auch die Mietverhältnisse kündigt. Sie selbst sind hier im Verhältnis zum Vermieter u. U. sogar zur Mietminderung berechtigt, so dass Sie hier ein gewisses Druckmittel haben.


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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die Eindringlinge waren doch gar nicht in der Wohnung, auch nicht teilweise, also ist es auch kein Hausfriedensbruch. Ein versuchter Hausfriedensbruch ist wiederum nicht strafbar.
Aber wenn mehrere Personen versuchen, eine Tür aufzudrücken/einzutreten hätte ich kein Problem mit einer versuchten Sachbeschädigung. Die wiederum ist strafbar.

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#6
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Stimmt, da muss ich meine Aussage korrigieren.

Aus meiner Sicht ist die strafrechtliche Seite für den TE aber ohnehin nicht von Relevanz, da es ihm ja darum geht, die Störungen für die Zukunft zu unterbinden. Und dabei hilft ihm der Staatsanwalt nur sehr bedingt, weil der nur das staatliche Strafverfolgungsinteresse, sofern überhaupt vorhanden, durchsetzt. Sein (privates) Unterlassungsinteresse muss der TE hingegen selbst beim Zivilgericht durchsetzen.



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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Hinzu kommt ein Beweisproblem: Wenn ich hinter einer geschlossenen Tür bin, die von außen eingetreten werden soll, kann ich nur raten, wer das gerade macht. Ich kann aber kaum sagen, der X hat besonders kräftig gedrückt, der Y hat 3x getreten und der Z stand daneben und hat beide angefeuert. Wenn es eine größere Gruppe ist wird sowieso jeder sagen, dass er nicht daran beteiligt war.

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#8
 Von 
Scoopi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank an euch alle für die Antworten.

Ich weiß zu 100 % wer derjenige war der auch versuchte die Tür einzutreten , hab auch dessen Vor und Nachnamen.


Natürlich ist mein erstes Ziel , das dies in Zukunft nicht mehr passiert , nun weiß ich nicht ob der "Täter" sogar eine Einstweilige Verfügung erhalten könnte , wenn ich dies natürlich durch meinen Anwalt durchsetzen kann.




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