Ist diese Aussage strafbar?

24. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)
Ist diese Aussage strafbar?

Moin werte 123recht-Gemeinde!

Ist die Aussage "Nach den Kriterien der 10-Punkte-Faschismustheorie von Emilio Gentile ist Islam eine faschistoide Ideologie" in Deutschland strafbar?

Genau diese Aussage im Wortlaut tätigte ich in einer Diskussion - es wurde mit "strafrechtlichen Konsequenzen" gedroht.

Danke für die Meinungen.

-- Editiert von alya_spock am 24.05.2021 18:54

-- Editiert von Moderator am 24.05.2021 19:02

-- Thema wurde verschoben am 24.05.2021 19:02

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

@ Moderator

Danke für das Verschieben!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Nein.

Erfahrungsgemäß muss man in der Praxis bei der Begehung solcher "Taten" (namentlich über über das Internet) auch dann mit Zwangsmaßnahmen (insbesondere Hausdurchsuchungen) rechnen, wenn eigentlich bereits aus Rechtsgründen keine Strafbarkeit in Betracht kommt. Da wird im Vorfeld offensichtlich nicht immer so ganz genau hingesehen...

Die Tatbestände, die man hier für einschlägig halten könnte, sind auch aller in besonderer Weise von Wertungen und Abwägungen geprägt. Es kommt hier ganz besonders auf den Kontext an. Kleine Unterschiede bei den Tatumständen können große Unterschiede bei den Ergebnissen machen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ist diese Aussage strafbar?


Das kommt

a) auf den genauen Zusammenhang an und wird sich

b) in einem Internetforum kaum klären lassen, sondern ggf. Gerichte über mehrere Instanzen beschäftigen.

Jedenfalls entgeht man -ganz prinzipiell gesprochen- nicht zwangsläufig einer Bestrafung, nur weil man darstellt, dass die Aussage ja eigentlich von jemandem anderen stamme. Macht man sich eine strafbare Aussage eines Dritten im Kontext zu Eigen, ist man selbst auch dran.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 24.05.2021 19:56

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)


Guten Tag !!Streetworker!!

Zitat (von !!Streetworker!! ):
a) auf den genauen Zusammenhang an und wird sich


In einer eigentlich sehr gepflegten Diskussion ging es um Rassismus. Ein Diskussionsteilnehmer wollte "Islamhass" von dem Rassismus-Verbot abgedeckt sehen. Ich vertrat die Meinung, dass in Deutschland und überall sonst auf der Welt keiner etwas für die eigene ethnische Zugehörigkeit kann (Sorbe-Sein, Zulu-Sein, Schwabe-Sein, Pole-Sein, Russe-Sein) aber sehr wohl dafür, welche Religion/Ideologie man vertrete - für diese entscheide man sich in Deutschland nämlich freiwillig, was nicht in allen Ländern dieser Welt der Fall ist (Iran und Nordkorea wurden als Beispiele hierfür genannt). Meiner Ansicht nach dürfte also jemand, der sich freiwillig für eine Religion/Ideologie entscheidet, dafür auch gerne "gehasst" oder "geliebt" werden. Nazi-Sein und Kommunist-Sein wurden in dieser Hinsicht als Ideologie-Beispiele genannt, Moslem-Sein und Buddhist-Sein als Religionsbeispiele.

Der Diskussionsteilnehmer störte sich daran, dass seine Religion (Islam) im gleichen Atemzug mit anderen, anscheinend weniger "schönen" Beispielen genannt wurde. Darauf fiel meinerseits der Satz "Nach den Kriterien der 10-Punkte-Faschismustheorie von Emilio Gentile ist Islam eine faschistoide Ideologie", dessen "strafrechtliche Relevanz" ich hier so zu sagen "prüfen" wollte.

Die genaue Auflistung der "10 Elemente einer Faschismus-Definition" von Gentile in Kontext und in Bezug auf Islam sollte im nächsten Beitrag folgen - leider flog ich hochkant aus der Diskussion und bekam die Androhung von "strafrechtlichen Konsequenzen" von der Gruppenmoderation.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
b) in einem Internetforum kaum klären lassen, sondern ggf. Gerichte über mehrere Instanzen beschäftigen.
Die Diskussion fand in einer geschlossenen Facebook-Gruppe statt. Teilnehmerzahl - ca. 500.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
(...) insbesondere Hausdurchsuchungen (...)
Moin Zuckerberg!

Sagen die vorher Bescheid? Damit ich schnell noch Stabsaugen kann?

Gut, im Ernst. Ich bin doch ein wenig überrascht. Wonach soll denn Ihrer Meinung nach gesucht werden? Nach Gentiles Werken? Nach Koran? Beides vorrätig...

-- Editiert von alya_spock am 24.05.2021 20:47

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Wonach soll denn Ihrer Meinung nach gesucht werden?

Nach "bösem" bzw. "illegalem".
Also von Hetzschriften bis hin zu vorgefertigten Bomben die ganze Bandbreite der Vorurteile nebulösen Befürchtungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nach "bösem" bzw. "illegalem".
Braucht man dafür so etwas wie "Durchsuchungsbefehl"?

OT: Mir geht das hierzulande echt langsam aufn Sack-wahlweise-Nerv. Vermutlich werde ich von hier auswandern, bevor ich es geschafft habe, mich einzubürgern. Mein Instagram-Konto wurde gelöscht, weil ich einem Diskussionsteilnehmer, der von "Millionen von Israelis ermordeter Palestinänser" sprach, die Zahl als Antwort postete, die jeder bei Wikipedia auch nachschlagen kann: 20tsd Todesopfer (großzügigst überschlagen) auf der "palestinänsischen" Seite. Seit 1948. Das reichte für die Kontosperrung. Verstoße gegen die Richtlinien.

:kotz:

-- Editiert von alya_spock am 24.05.2021 22:14

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Braucht man dafür so etwas wie "Durchsuchungsbefehl"?

In der Regel ja.
Wenn Du allerdings als Radfahrender Nicht-Gartenbesitzer bestimmten Kunstdünger und Diesel gekauft hast, gehts auch ohne - nennt sich "Gefahr in Verzug" ...



Zitat (von alya_spock):
Mir geht das hierzulande echt langsam aufn Sack-wahlweise-Nerv.

Dir ist schon klar, das es diesem Instagram bezüglich Kontosperrung gar nicht auf die Staatsbürgerschaft ankommt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dir ist schon klar, das es diesem Instagram bezüglich Kontosperrung gar nicht auf die Staatsbürgerschaft ankommt?
Schon klar - war die Anspielung auf meinen anderen "Einbürgerungsstrang". Nach meinem Kenntnisstand ist Rechnerstandort aber sehr wohl relevant. Ich kann mich aber auch irren. Und mein Rechner steht nun mal - noch - in Deutschland, EU.

Aber um zu dem "Todesopfer"-Beispiel zurück zu kommen, auch wenn OT: Wollte FB nicht 2019 "algorytmisch" (und nicht nur) gegen die "fake news" vorgehen? Streng genommen - nach diesem Vorhaben - sollte die Aussage "Millionen von Israelis ermordeter Palestinänser" zu Kontosperrung führen, als Falschinformation, nicht die Richtigstellung ...?

Zitat (von Harry van Sell):
Kunstdünger und Diesel
Die bekommt man (Heizöl geht auch) auch gut in Baumarkt vor Ort gegen Barzahlung ...

-- Editiert von alya_spock am 24.05.2021 23:03

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Sagen die vorher Bescheid?
Nein.

Zitat:
Braucht man dafür so etwas wie "Durchsuchungsbefehl"?
Ja, aber der ist oft nur eine Formsache. Auch wenn es eigentlich nicht so sein sollte.

Zitat:
Wonach soll denn Ihrer Meinung nach gesucht werden?
Insbesondere nach den "Tatwerkzeugen". Das kommen die meisten internetfähigen Geräte in Betracht, ggf. auch sonstige Datenspeicher.

Zitat:
Mir geht das hierzulande echt langsam aufn Sack
Anderswo ist es ja nicht gerade anders. Allgemein ist der Schutz der Wohnung in Deutschland um einiges höher angesetzt als in recht vielen anderen Ländern. Auch die Möglichkeiten des Bürgers, sich gegen rechtswidrige Maßnahmen zu wehren, sind deutlich tauglicher ausgestaltet. Schon eher gibt es anderswo einen Unterschied bezüglich der Frage, wieso Ihre Wohnung durchsucht wird. Oder ob es dafür überhaupt einen "Grund" braucht.

Zitat:
Mein Instagram-Konto wurde gelöscht
Die "Macht" von facebook/Instagram ist ja nicht gerade ein deutsches Problem. In Deutschland wird es vielleicht dadurch verschärft, dass gesetzliche Anreize für solche Löschungen bestehen bzw. Überreaktionen provoziert werden. Auf der anderen Seite besteht in Deutschland ggf. die Möglichkeit, sich gegen die Löschung gerichtlich zu wehren und auf Widerherstellung/Unterlassung zu klagen. Das kann man auch nicht gerade in jedem Land. Unter Umständen kann man dort gar nicht auf facebook/Instagram zugreifen.

Vielleicht kann bei dem Problem mit dem gelöschten Konto ein Rechtsanwalt beraten. Es gibt Anwälte, die sich auf solche Konstellationen spezialisiert haben.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
OT: Mir geht das hierzulande echt langsam aufn Sack-wahlweise-Nerv. Vermutlich werde ich von hier auswandern, bevor ich es geschafft habe, mich einzubürgern. Mein Instagram-Konto wurde gelöscht, weil ich einem Diskussionsteilnehmer, der von "Millionen von Israelis ermordeter Palestinänser" sprach, die Zahl als Antwort postete, die jeder bei Wikipedia auch nachschlagen kann: 20tsd Todesopfer (großzügigst überschlagen) auf der "palestinänsischen" Seite. Seit 1948. Das reichte für die Kontosperrung. Verstoße gegen die Richtlinien.


Nordkorea soll da sehr schön sein, oder auch China.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von palino):
Nordkorea soll da sehr schön sein, oder auch China.
Hat hier jemand Clown-Wettbewerb ausgeschrieben?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von palino):
Nordkorea soll da sehr schön sein, oder auch China.
Man staune, was Sie so von sich in einem anderen Strang zum Thema "Vergleiche mit anderen Ländern" gegeben haben:

Zitat (von palino):
OFFTOPIC:
Das Verweisen auf andere Länder und sagen: "Guck mal, da wäre das alles noch schlimmer." ist immer besonders schön.


https://www.123recht.de/Forum-__f571551.html

Wie's grad so passt, nech? Tut Ihnen die kognitive Dissonanz nicht weh? Eigentlich müssten Sie sich vor Schmerzen kringeln.



-- Editiert von alya_spock am 25.05.2021 01:46

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Ihre Beiträge sind allgemein etwas wirr und lassen Sie als etwas durchgeknallt erscheinen. Es ist wenig überraschend, dass ihr Instagram-Account gesperrt wurde. Wenn Sie das für rechtswidrig halten, dann können Sie dagegen klagen. Und bezüglich der Islam-Aussage haben Sie keinen Grund, sich zu beschweren. Der Staat sieht für diese keine Strafe vor und der Diskussionspartner darf alles prüfen (lassen), was er geprüft haben möchte.

Damit kann der Thread dann wohl auch abgeschlossen werden. Sie driften ja nun auch sehr stark vom Thema ab.

Haben Sie zufällig heute unter anderem Usernamen noch einen zweiten Thread eröffnet, nämlich eine auf dem Gehweg parkenden Fahrzeug?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Diskussionspartner darf alles prüfen (lassen), was er geprüft haben möchte.
Welcher "Diskussionspartner" wollte WAS prüfen...? Worauf beziehen Sie sich überhaupt?

Zitat (von Zuckerberg):
Haben Sie zufällig heute unter anderem Usernamen noch einen zweiten Thread eröffnet, nämlich eine auf dem Gehweg parkenden Fahrzeug?
Wat?




-- Editiert von alya_spock am 25.05.2021 05:17

-- Editiert von Moderator am 25.05.2021 12:00

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.