Ist diese Beleidigung strafbar?

13. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
M. G.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist diese Beleidigung strafbar?

Hallo,

ich hab mich gerade über jemanden in einem Forum derbst aufgeregt und bin ziemlich abgegangen jetzt wollte ich fragen, ob der mir aufgrund dieser private message was kann? :

"Blabla.

Denkst du elendiger Grosskotz du müsstest mich belehren?
Ich sch*** auf dein dummes Geschwätz und auf irgendwelche Etikette-Verstösse die keine sind, von mir aus könnt ihr euch den ganzen Tag an eurer sch***-Pseudokorrektheit aufgeilen..............die ihr nicht mal selbst an den Tag legt.
Ich seh darin nur bemitleidenswerte Überheblichkeit, die ihr in Form eures Moderatoramtes ("oho, ich darf nix sagen, es könnte ja einer Verwarnung geben" ) schön auslebt.

Wie ich erfahren habe, fühlen sich viele Leute bei euch nicht wohl und ich bin es auch leid mich mit solchen Spasten wie euch, die ich verprügeln würde, wenn sie mir in die Finger geraten, auseinanderzusetzen.

Ihr armseligen kleinen Kreaturen, naja wenigstens im Internet könnt ihr euch aufblasen...."

Läuft sowas unter Androhung körperlicher Gewalt? Weil so wars natürlich nicht gemeint....

MfG M. G.

-- Editiert von M. G. am 13.12.2004 15:53:03

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

dieses erfüllt den §185 StGB . Eine Drohung kann ich hier jedoch nicht erkennen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Stimmt. Eine Beleidigung, mehr nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Und um das Vorurteil "drei Juristen - vier Meinungen" zu widerlegen: Ich sehe hier auch (nur) den TB des § 185 StGB erfüllt!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-195
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist aber auch ein Elend mit den Pseudovorschriften der sogenannten Moderadoren, Nützliche Idioden Für den Betreiber eines Diskussionsforum, um die Würde der Andern vor Flamerei zu schützen.
Wenn so ein selbsternannter Oberlehrer, ußer die Netikette auch noch seine Subjektive meinung beachtet sehen will, ist so ein Moderator echt zum kotzen, leider ist aus der dumpfen Masse der User keiner der aufsteht gegen Übnerheblichkeit des Moterators zu helfen. im Gegenteil sind gedankenlose User höchst befriedigt ihren Kalauer betragen zu durfen. dadurch verwahrlost, Forumsdikussion, überall zu der Elitärtümelei von Moderadoren, denen kann Keiner aber selbst allen andersdenkende in den Arschtreten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-195
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist aber auch ein Elend mit den Pseudovorschriften der sogenannten Moderadoren, Nützliche Idioden Für den Betreiber eines Diskussionsforum, um die Würde der Andern vor Flamerei zu schützen.
Wenn so ein selbsternannter Oberlehrer, ußer die Netikette auch noch seine Subjektive meinung beachtet sehen will, ist so ein Moderator echt zum kotzen, leider ist aus der dumpfen Masse der User keiner der aufsteht gegen Übnerheblichkeit des Moterators zu helfen. im Gegenteil sind gedankenlose User höchst befriedigt ihren Kalauer betragen zu durfen. dadurch verwahrlost, Forumsdikussion, überall zu der Elitärtümelei von Moderadoren, denen kann Keiner aber selbst allen andersdenkende in den Arschtreten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
shortie42
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 48x hilfreich)

.....oder man müßte Dich mal in die Finger kriegen......

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

wie kann man sich nur wegen so einem verkackten(sorry) forum so aufregen???

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Es stellt sich die Frage, wer eigentlich die "armselige kleine Kreatur" ist. Der, der rausschmeißt oder der, der sich darüber aufregt, um anschließend ängstlich im Rechtsforum nach den Konsequenzen zu fragen?

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

-- Editiert von KlagDichReich am 15.12.2004 16:59:26

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.986 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen