Hallo, ich bin 17 und habe ein Konzept und würde mit diesem Konzept gerne ein eigenes Unternehmen gründen. Jedoch habe ich das Problem, dass ich nicht weiß, inwiefern dieses Konzept legal ist, weswegen ich um Hilfe bitte.
Im Prinzip werden Gegenstände, als Beispiel mal eine teure Tasche verkauft, diese kostet z.B. 2000€.
diese 2000€ werden dann in z.B. 20 Slots/Plätze, mit jeweils 100€ Kosten unterteilt.
Jeder Käufer kann sich dann einen oder mehrere Slots kaufen und sobald jeder Slot belegt ist, wird ein Zufälliger Slot ausgewählt, welcher dann die Tasche bekommt.
Wenn man mehr Slots besitzt, steigt der Preis, jedoch auch die Wahrscheinlichkeit zu gewinnen.
ist dieses Konzept legal umzusetzen?
-- Editiert von Moderator am 30.05.2021 22:40
-- Thema wurde verschoben am 30.05.2021 22:40
Ist dieses Konzept Legal? / Glücksspiel?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das ist dasselbe in grün, wie dies:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hausverlosung
Zitat:EU: Der Europäische Gerichtshof hat bereits mit Urteil vom 8. September 2009[3] bestätigt, dass der nationale Gesetzgeber Internetglücksspiele verbieten darf.
In Deutschland sind Verlosungen wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag rechtswidrig und nach §§ 284, 287 StGB als illegales Glücksspiel strafbar. Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 29. März 2010 den Veranstalter einer bundesdeutschen Hausverlosung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 31.05.2021 00:13
Dankesehr, ich hatte die Idee, mit jedem Slot ein Extra zu verkaufen, d.h. Eine Art "eigene Währung", was den Preis dann zu einer Art extra machen würde, was ihn offiziell nicht zum Ziel des Kaufes machen würde?
Oder andere Option wär ein Firmensitz in anderen Staaten wie Malta?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Da sehe ich dann vor allem Abmahnungen vonn Wettbewerbern, Wttbewerbszentralen und Verbraucherzentralen kommen. DIese sind extrem teuer. Daher sollte das alles im Voraus von einem Anwalt begutachtet werden. Dazu muss das Geschäftsmodell genau feststehen und dann spricht man mit einem Anwalt darüber. Hier kann es auf Details ankommen und hier kann es extrem teuer werden. Es wäre wahnsinnig, das umzusetzen, ohne sich anwaltlich abgesichert zu haben dieses Geschäft aufzubauen.
Machen wir uns nichts vor, dass sol nichts anderes werden als eine Verlosung. Nur soll die womöglich "gut" getarnt werden. Man muss sich bei solchen "genialen" Geschäftsideen auch immer fragen: "Wieso hat das vor mir noch keiner gemacht?"
ZitatMan muss sich bei solchen "genialen" Geschäftsideen auch immer fragen: "Wieso hat das vor mir noch keiner gemacht?" :
Das hat der eine oder andere schon gemacht. Und da kamen mitunter auch neben den Kunden auch
ZitatAbmahnungen vonn Wettbewerbern, Wttbewerbszentralen und Verbraucherzentralen :
und der Staatsanwalt kam auch mal vorbei ...
Eventuell könnte man eine Variante der Amerikanischen Versteigerung anwenden?
Wobei man da ja nur der x-te von vielen ist - da müsste man sich also was einfallen lassen.
Okay, erstmal danke für eure Antworten, was ist denn jetzt, wenn ich den Firmensitz in einem Land wie Malta hätte? Auf was bezieht sich das dann alles?
Da die Website/App, mit der die Verlosungen ausgeführt werden sollten sowieso weltweit funktionieren muss.
Gilt das dann je nach Staat oder je nach Firmensitz? Oder nach dem Wohnort des Inhabers?
Kurzgesagt, kann ich dem Gesetz mithilfe von anderen Ländern ausweichen?
Zitatwas ist denn jetzt, wenn ich den Firmensitz in einem Land wie Malta hätte? :
Egal, bleibt strafbar.
ZitatGilt das dann je nach Staat oder je nach Firmensitz? Oder nach dem Wohnort des Inhabers? :
Kommt auf die Gesetze in den jeweiligen Ländern an.
Okay, danke,
Denkt ihr es ist möglich, es so zu verschleiern, dass es rechtlich möglich wäre?
Ich habe halt schon öfters eine derartige Verlosung gesehen, bspw. Bei StockX konnte jeder genau 1€ einsetzen, am Ende hat dann nur einer von vielen Tausend gewonnen.
Dies ging auch weltweit und wird bei einer so großen Firma ja wohl kaum eine illegale Aktion gewesen sein?
Firma dürfte aus USA kommen falls das relevant ist.
ZitatDenkt ihr es ist möglich, es so zu verschleiern, dass es rechtlich möglich wäre? :
Wenn ich etwas verschleiern muss, dann ist es per se rechtlich nicht möglich - denn dann müsst ich ja nichts verschleiern.
ZitatIch habe halt schon öfters eine derartige Verlosung gesehen, bspw. Bei StockX konnte jeder genau 1€ einsetzen, am Ende hat dann nur einer von vielen Tausend gewonnen. :
Dies ging auch weltweit und wird bei einer so großen Firma ja wohl kaum eine illegale Aktion gewesen sein?
Der "Clou" an der Sache - was es von deiner Idee unterscheidet - ist wohl, dass nur der ausgeloste Gewinner seinen Euro dann zahlen muss. Die restlichen, die 1 Euro eingesetzt haben, mussten ihren Euro nicht bezahlen. ;-)
Als Beispiel von der StockX-Seite:
Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, gib einfach zwischen 18 Uhr am Dienstag, den 3. März 2020, und 18 Uhr am Donnerstag, den 5. März 2020, ein Gebot von 1 Euro ab. Dein Konto wird natürlich nur belastet, wenn du am Ende als Gewinner ausgewählt wirst.
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