Ist dieses Konzept Legal? / Glücksspiel?

30. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
lj.bck
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist dieses Konzept Legal? / Glücksspiel?

Hallo, ich bin 17 und habe ein Konzept und würde mit diesem Konzept gerne ein eigenes Unternehmen gründen. Jedoch habe ich das Problem, dass ich nicht weiß, inwiefern dieses Konzept legal ist, weswegen ich um Hilfe bitte.
Im Prinzip werden Gegenstände, als Beispiel mal eine teure Tasche verkauft, diese kostet z.B. 2000€.
diese 2000€ werden dann in z.B. 20 Slots/Plätze, mit jeweils 100€ Kosten unterteilt.
Jeder Käufer kann sich dann einen oder mehrere Slots kaufen und sobald jeder Slot belegt ist, wird ein Zufälliger Slot ausgewählt, welcher dann die Tasche bekommt.
Wenn man mehr Slots besitzt, steigt der Preis, jedoch auch die Wahrscheinlichkeit zu gewinnen.

ist dieses Konzept legal umzusetzen?

-- Editiert von Moderator am 30.05.2021 22:40

-- Thema wurde verschoben am 30.05.2021 22:40

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9 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das ist dasselbe in grün, wie dies:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hausverlosung

Zitat:
EU: Der Europäische Gerichtshof hat bereits mit Urteil vom 8. September 2009[3] bestätigt, dass der nationale Gesetzgeber Internetglücksspiele verbieten darf.

In Deutschland sind Verlosungen wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag rechtswidrig und nach §§ 284, 287 StGB als illegales Glücksspiel strafbar. Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 29. März 2010 den Veranstalter einer bundesdeutschen Hausverlosung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.


-- Editiert von !!Streetworker!! am 31.05.2021 00:13

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#2
 Von 
lj.bck
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankesehr, ich hatte die Idee, mit jedem Slot ein Extra zu verkaufen, d.h. Eine Art "eigene Währung", was den Preis dann zu einer Art extra machen würde, was ihn offiziell nicht zum Ziel des Kaufes machen würde?
Oder andere Option wär ein Firmensitz in anderen Staaten wie Malta?

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Da sehe ich dann vor allem Abmahnungen vonn Wettbewerbern, Wttbewerbszentralen und Verbraucherzentralen kommen. DIese sind extrem teuer. Daher sollte das alles im Voraus von einem Anwalt begutachtet werden. Dazu muss das Geschäftsmodell genau feststehen und dann spricht man mit einem Anwalt darüber. Hier kann es auf Details ankommen und hier kann es extrem teuer werden. Es wäre wahnsinnig, das umzusetzen, ohne sich anwaltlich abgesichert zu haben dieses Geschäft aufzubauen.

Machen wir uns nichts vor, dass sol nichts anderes werden als eine Verlosung. Nur soll die womöglich "gut" getarnt werden. Man muss sich bei solchen "genialen" Geschäftsideen auch immer fragen: "Wieso hat das vor mir noch keiner gemacht?"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Man muss sich bei solchen "genialen" Geschäftsideen auch immer fragen: "Wieso hat das vor mir noch keiner gemacht?"

Das hat der eine oder andere schon gemacht. Und da kamen mitunter auch neben den Kunden auch
Zitat (von Zuckerberg):
Abmahnungen vonn Wettbewerbern, Wttbewerbszentralen und Verbraucherzentralen

und der Staatsanwalt kam auch mal vorbei ...


Eventuell könnte man eine Variante der Amerikanischen Versteigerung anwenden?
Wobei man da ja nur der x-te von vielen ist - da müsste man sich also was einfallen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
lj.bck
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, erstmal danke für eure Antworten, was ist denn jetzt, wenn ich den Firmensitz in einem Land wie Malta hätte? Auf was bezieht sich das dann alles?
Da die Website/App, mit der die Verlosungen ausgeführt werden sollten sowieso weltweit funktionieren muss.
Gilt das dann je nach Staat oder je nach Firmensitz? Oder nach dem Wohnort des Inhabers?
Kurzgesagt, kann ich dem Gesetz mithilfe von anderen Ländern ausweichen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von lj.bck):
was ist denn jetzt, wenn ich den Firmensitz in einem Land wie Malta hätte?

Egal, bleibt strafbar.



Zitat (von lj.bck):
Gilt das dann je nach Staat oder je nach Firmensitz? Oder nach dem Wohnort des Inhabers?

Kommt auf die Gesetze in den jeweiligen Ländern an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
lj.bck
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, danke,
Denkt ihr es ist möglich, es so zu verschleiern, dass es rechtlich möglich wäre?
Ich habe halt schon öfters eine derartige Verlosung gesehen, bspw. Bei StockX konnte jeder genau 1€ einsetzen, am Ende hat dann nur einer von vielen Tausend gewonnen.
Dies ging auch weltweit und wird bei einer so großen Firma ja wohl kaum eine illegale Aktion gewesen sein?
Firma dürfte aus USA kommen falls das relevant ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von lj.bck):
Denkt ihr es ist möglich, es so zu verschleiern, dass es rechtlich möglich wäre?

Wenn ich etwas verschleiern muss, dann ist es per se rechtlich nicht möglich - denn dann müsst ich ja nichts verschleiern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von lj.bck):
Ich habe halt schon öfters eine derartige Verlosung gesehen, bspw. Bei StockX konnte jeder genau 1€ einsetzen, am Ende hat dann nur einer von vielen Tausend gewonnen.
Dies ging auch weltweit und wird bei einer so großen Firma ja wohl kaum eine illegale Aktion gewesen sein?


Der "Clou" an der Sache - was es von deiner Idee unterscheidet - ist wohl, dass nur der ausgeloste Gewinner seinen Euro dann zahlen muss. Die restlichen, die 1 Euro eingesetzt haben, mussten ihren Euro nicht bezahlen. ;-)

Als Beispiel von der StockX-Seite:
Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, gib einfach zwischen 18 Uhr am Dienstag, den 3. März 2020, und 18 Uhr am Donnerstag, den 5. März 2020, ein Gebot von 1 Euro ab. Dein Konto wird natürlich nur belastet, wenn du am Ende als Gewinner ausgewählt wirst.

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