Ist eine Drohung mit Anzeige Erpressung ?

2. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
tuepisch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist eine Drohung mit Anzeige Erpressung ?

Wenn mir ein Handwerker einen Schaden verursacht und ich im einen Brief schreibe und ihm sage, ich möchte mich gütlich mit ihm einigen und bitte ihn den Schaden zu bezahlen und damit drohe, ihn bei der Polizei und der Gewerbeaufsicht anzuzeigen, ist das dann schon Erpressung ?

Grüße, tuepisch.


-- Editiert von tuepisch am 02.11.2005 22:14:59

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn der Handwerker die Rechtmäßigkeit der Forderung bestreitet, und sie auch nicht rechtskräftig festgestellt ist (ist sie hier ja nicht), ist das zwar keine Erpressung, die Drohung mit Strafanzeige kann aber sehr wohl eine Nötigung nach § 240 StGB sein.[Tröndle/Fischer 50., 1396. Rn. 50, OLGSt Koblenz 24]. Umso mehr die Drohung mit der Gewerbeaufsicht, da diese keinesfalls dazu geeignet ist, Ihren Rechtsanspruch durchzusetzen, oder dem Verdacht auf eine Straftat nachzugehen. In diesem Zusammenhang wäre auch die Strafanzeige sinnlos, es sei denn der Handwerker hat vorsätzlich gehandelt.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.997 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen