Wenn mir ein Handwerker einen Schaden verursacht und ich im einen Brief schreibe und ihm sage, ich möchte mich gütlich mit ihm einigen und bitte ihn den Schaden zu bezahlen und damit drohe, ihn bei der Polizei und der Gewerbeaufsicht anzuzeigen, ist das dann schon Erpressung ?
Grüße, tuepisch.
-- Editiert von tuepisch am 02.11.2005 22:14:59
Ist eine Drohung mit Anzeige Erpressung ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn der Handwerker die Rechtmäßigkeit der Forderung bestreitet, und sie auch nicht rechtskräftig festgestellt ist (ist sie hier ja nicht), ist das zwar keine Erpressung, die Drohung mit Strafanzeige kann aber sehr wohl eine Nötigung nach § 240 StGB
sein.[Tröndle/Fischer 50., 1396. Rn. 50, OLGSt Koblenz 24]. Umso mehr die Drohung mit der Gewerbeaufsicht, da diese keinesfalls dazu geeignet ist, Ihren Rechtsanspruch durchzusetzen, oder dem Verdacht auf eine Straftat nachzugehen. In diesem Zusammenhang wäre auch die Strafanzeige sinnlos, es sei denn der Handwerker hat vorsätzlich gehandelt.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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